Wie gross ist der Aufwand für die Prüfung von EU-Rechtsakten und wo bleibt die Gleichberechtigung bei der dynamischen Rechtsübernahme?

ShortId
25.8195
Id
20258195
Updated
15.12.2025 15:52
Language
de
Title
Wie gross ist der Aufwand für die Prüfung von EU-Rechtsakten und wo bleibt die Gleichberechtigung bei der dynamischen Rechtsübernahme?
AdditionalIndexing
10;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die finanziellen und personellen Folgen des Pakets Schweiz–EU, inklusive der dynamischen Rechtsübernahme, werden in der Botschaft zuhanden des Parlaments detailliert dargelegt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Schweiz will weiterhin – wie seit 2002 – sektoriell am Binnenmarkt der EU teilnehmen. Die diesbezüglichen Abkommen sehen daher grundsätzlich eine Übernahme des relevanten EU-Rechts und Weiterentwicklungen desselben vor, unter Berücksichtigung der Schweizer Spezifitäten beispielsweise durch Ausnahmen. Damit soll sichergestellt werden, dass für alle am Binnenmarkt Beteiligten gleich lange Spiesse gelten. Auch bei der dynamischen Rechtsübernahme wird die Schweiz aber immer eigenständig über die Übernahme neuer EU-Rechtsakte in die Abkommen entscheiden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die dynamische Rechtsübernahme bedeutet eine Übernahme von Recht, die erst erfolgt, nachdem die Schweiz ihre ausdrückliche Zustimmung dazu erteilt hat. </span></p></span>
  • <p>- Wie hoch wird der Aufwand in FTE und durchschnittlichen Personalkosten für die Schweizer Unternehmer und die Verwaltung geschätzt, um alle Urteile und Rechtsakten zu prüfen, umzusetzen, zu informieren?<br>- Ist es richtig, dass die Schweiz bei der dynamischen Rechtsübernahme Rechtsakte der EU zu übernehmen hat, nicht aber umgekehrt?<br>Wie kann dabei von «Gleichberechtigung» und «Augenhöhe» die Rede sein?</p>
  • Wie gross ist der Aufwand für die Prüfung von EU-Rechtsakten und wo bleibt die Gleichberechtigung bei der dynamischen Rechtsübernahme?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die finanziellen und personellen Folgen des Pakets Schweiz–EU, inklusive der dynamischen Rechtsübernahme, werden in der Botschaft zuhanden des Parlaments detailliert dargelegt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Schweiz will weiterhin – wie seit 2002 – sektoriell am Binnenmarkt der EU teilnehmen. Die diesbezüglichen Abkommen sehen daher grundsätzlich eine Übernahme des relevanten EU-Rechts und Weiterentwicklungen desselben vor, unter Berücksichtigung der Schweizer Spezifitäten beispielsweise durch Ausnahmen. Damit soll sichergestellt werden, dass für alle am Binnenmarkt Beteiligten gleich lange Spiesse gelten. Auch bei der dynamischen Rechtsübernahme wird die Schweiz aber immer eigenständig über die Übernahme neuer EU-Rechtsakte in die Abkommen entscheiden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die dynamische Rechtsübernahme bedeutet eine Übernahme von Recht, die erst erfolgt, nachdem die Schweiz ihre ausdrückliche Zustimmung dazu erteilt hat. </span></p></span>
    • <p>- Wie hoch wird der Aufwand in FTE und durchschnittlichen Personalkosten für die Schweizer Unternehmer und die Verwaltung geschätzt, um alle Urteile und Rechtsakten zu prüfen, umzusetzen, zu informieren?<br>- Ist es richtig, dass die Schweiz bei der dynamischen Rechtsübernahme Rechtsakte der EU zu übernehmen hat, nicht aber umgekehrt?<br>Wie kann dabei von «Gleichberechtigung» und «Augenhöhe» die Rede sein?</p>
    • Wie gross ist der Aufwand für die Prüfung von EU-Rechtsakten und wo bleibt die Gleichberechtigung bei der dynamischen Rechtsübernahme?

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