Weshalb werden die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission im revEpG nicht umgesetzt?
- ShortId
-
25.8202
- Id
-
20258202
- Updated
-
15.12.2025 16:00
- Language
-
de
- Title
-
Weshalb werden die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission im revEpG nicht umgesetzt?
- AdditionalIndexing
-
2841;421
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Viele der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen werden in der laufenden Revision der Epidemiengesetzes aufgenommen. Da die Krisenorganisation der Bundesverwaltung seit dem 1. Februar 2025 in der Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung geregelt wird, konnten die Bestimmung zum Bundesstab für Bevölkerungsschutz im EpG gestrichen werden. Es ist zielführend, dass die Krisenorganisation nun unabhängig von der Ursache der Krise überdepartemental geregelt wird. Eine parallele Regelung der Materie im EpG könnte in der Krise Unklarheiten verursachen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Eidg. Kommission für Pandemievorbereitung (EKP) ist eine ausserparlamentarische Kommission mit beratender Funktion. Für solche Kommissionen braucht es keine spezialgesetzliche Grundlage (vgl. Art. 57a ff. Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz; SR 172.010). Es ist zielführend, wenn der Bundesrat eine Kommission durch eine Einsetzungsverfügung schafft oder flexibel anpasst und hierfür keine Gesetzesänderung nötig ist.</span></p></span>
- <p>Die Geschäftsprüfungskommission beider Räte stellte im Bericht vom 17. Mai 2022 zur Corona-Pandemie mehrfach fest, dass wichtige Organe des Bundes, wie der BSTB und die EPK, gar nicht oder mangelhaft eingesetzt wurden. Sie ersuchte den Bundesrat, dies im Epidemiengesetz neu zu definieren.<br>- Weshalb werden Bundesstab für Bevölkerungsschutz und die Eidg. Kommission für Pandemievorbereitung im Entwurf EpG mit keinem Wort erwähnt?<br>- Welche Verbesserungen beim Einsatz von BSTB und EKP wurden vorgenommen?</p>
- Weshalb werden die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission im revEpG nicht umgesetzt?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Viele der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen werden in der laufenden Revision der Epidemiengesetzes aufgenommen. Da die Krisenorganisation der Bundesverwaltung seit dem 1. Februar 2025 in der Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung geregelt wird, konnten die Bestimmung zum Bundesstab für Bevölkerungsschutz im EpG gestrichen werden. Es ist zielführend, dass die Krisenorganisation nun unabhängig von der Ursache der Krise überdepartemental geregelt wird. Eine parallele Regelung der Materie im EpG könnte in der Krise Unklarheiten verursachen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Eidg. Kommission für Pandemievorbereitung (EKP) ist eine ausserparlamentarische Kommission mit beratender Funktion. Für solche Kommissionen braucht es keine spezialgesetzliche Grundlage (vgl. Art. 57a ff. Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz; SR 172.010). Es ist zielführend, wenn der Bundesrat eine Kommission durch eine Einsetzungsverfügung schafft oder flexibel anpasst und hierfür keine Gesetzesänderung nötig ist.</span></p></span>
- <p>Die Geschäftsprüfungskommission beider Räte stellte im Bericht vom 17. Mai 2022 zur Corona-Pandemie mehrfach fest, dass wichtige Organe des Bundes, wie der BSTB und die EPK, gar nicht oder mangelhaft eingesetzt wurden. Sie ersuchte den Bundesrat, dies im Epidemiengesetz neu zu definieren.<br>- Weshalb werden Bundesstab für Bevölkerungsschutz und die Eidg. Kommission für Pandemievorbereitung im Entwurf EpG mit keinem Wort erwähnt?<br>- Welche Verbesserungen beim Einsatz von BSTB und EKP wurden vorgenommen?</p>
- Weshalb werden die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission im revEpG nicht umgesetzt?
Back to List