Inkraftsetzung von Artikel 45a des Strassenverkehrsgesetzes
- ShortId
-
26.402
- Id
-
20260402
- Updated
-
19.02.2026 17:55
- Language
-
de
- Title
-
Inkraftsetzung von Artikel 45a des Strassenverkehrsgesetzes
- AdditionalIndexing
-
48;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es ist unverständlich, wie der Bundesrat, nachdem Nationalrat und Ständerat die Kantonsinitiative 17.304 angenommen und entsprechend das Strassenverkehrsgesetz geändert haben, nun plötzlich alles sistiert, als ob die LKW, die in Betrieb sind, absolut sicher wären und keine Verbesserungen mehr möglich oder nötig wären. Als ob es keine Unfälle mehr gäbe.</p><p>Das ist sehr kurzsichtig und gefährlich, widerspricht den laufenden Bestrebungen für mehr Sicherheit sowie den laufenden Anpassungen der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41), die der Bund laufend tätigt (seit 2015 26 Mal).</p><p>Wir wissen, dass das Ziel von 100 Strassenverkehrstoten im 2030 leider ziemlich sicher hoch verfehlt wird. Im 2024 sind es wieder 250 gewesen.</p><p>Es ist fahrlässig, die neuesten Sicherheitssysteme nicht laufend zu übernehmen. Unfälle mit LKW wird es leider noch lange geben. </p><p>Am 1. Oktober 2021 haben Ständerat und Nationalrat das SVG mit den neuen Artikel 45a geändert, wonach Absatz 2 festlegt</p><p>"<i>Fahrzeuge nach Absatz 1, bei deren Typengenehmigung beziehungsweise ersten Fahrzeugprüfung ein Assistenzsystem noch nicht obligatorisch war, dürfen ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Assistenzsystem für die Erteilung der entsprechenden Typengenehmigung des Fahrzeugs erstmals obligatorisch wurde, noch fünf Jahre lang ohne dieses Assistenzsystem auf den Transitstrassen nach Absatz 1 verkehren.</i>"</p><p>Das heisst, dass es kein Enddatum oder Ablaufdatum für neu Assistenzsysteme gibt, sondern dass diese nach fünf Jahren laufend übernommen werden müssen.</p><p>Die neusten Assistenzsysteme wie Warnsysteme bei Müdigkeit, nachlassender Aufmerksamkeit oder nachlassende Konzentration sowie Systeme zur Warnung von Kollisionen mit Velos oder Fussgängern und Fussgängerinnen sind ebenso wichtig wie die bestehenden Antiblockier- und Notbremsassistenzsysteme, Fahrdynamik-Regelsysteme, Spurhaltewarnsysteme, usw. </p>
- <p>Die vom Parlament beschlossene Umsetzung der Standesinitiative 17.304 «Sichere Strassen jetzt!» bzw. der vom Parlament am 1. Oktober 2021 beschlossene neue Artikel 45a des Strassenverkehrsgesetzes (SVG, SR 741.01) ist zusammen mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.</p>
- Inkraftsetzung von Artikel 45a des Strassenverkehrsgesetzes
- State
-
Vorprüfung - in Kommission des Ständerates
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es ist unverständlich, wie der Bundesrat, nachdem Nationalrat und Ständerat die Kantonsinitiative 17.304 angenommen und entsprechend das Strassenverkehrsgesetz geändert haben, nun plötzlich alles sistiert, als ob die LKW, die in Betrieb sind, absolut sicher wären und keine Verbesserungen mehr möglich oder nötig wären. Als ob es keine Unfälle mehr gäbe.</p><p>Das ist sehr kurzsichtig und gefährlich, widerspricht den laufenden Bestrebungen für mehr Sicherheit sowie den laufenden Anpassungen der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41), die der Bund laufend tätigt (seit 2015 26 Mal).</p><p>Wir wissen, dass das Ziel von 100 Strassenverkehrstoten im 2030 leider ziemlich sicher hoch verfehlt wird. Im 2024 sind es wieder 250 gewesen.</p><p>Es ist fahrlässig, die neuesten Sicherheitssysteme nicht laufend zu übernehmen. Unfälle mit LKW wird es leider noch lange geben. </p><p>Am 1. Oktober 2021 haben Ständerat und Nationalrat das SVG mit den neuen Artikel 45a geändert, wonach Absatz 2 festlegt</p><p>"<i>Fahrzeuge nach Absatz 1, bei deren Typengenehmigung beziehungsweise ersten Fahrzeugprüfung ein Assistenzsystem noch nicht obligatorisch war, dürfen ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Assistenzsystem für die Erteilung der entsprechenden Typengenehmigung des Fahrzeugs erstmals obligatorisch wurde, noch fünf Jahre lang ohne dieses Assistenzsystem auf den Transitstrassen nach Absatz 1 verkehren.</i>"</p><p>Das heisst, dass es kein Enddatum oder Ablaufdatum für neu Assistenzsysteme gibt, sondern dass diese nach fünf Jahren laufend übernommen werden müssen.</p><p>Die neusten Assistenzsysteme wie Warnsysteme bei Müdigkeit, nachlassender Aufmerksamkeit oder nachlassende Konzentration sowie Systeme zur Warnung von Kollisionen mit Velos oder Fussgängern und Fussgängerinnen sind ebenso wichtig wie die bestehenden Antiblockier- und Notbremsassistenzsysteme, Fahrdynamik-Regelsysteme, Spurhaltewarnsysteme, usw. </p>
- <p>Die vom Parlament beschlossene Umsetzung der Standesinitiative 17.304 «Sichere Strassen jetzt!» bzw. der vom Parlament am 1. Oktober 2021 beschlossene neue Artikel 45a des Strassenverkehrsgesetzes (SVG, SR 741.01) ist zusammen mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.</p>
- Inkraftsetzung von Artikel 45a des Strassenverkehrsgesetzes
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