Mobilitätshürden abbauen. Einheitlichere Wohnsitzfristen im Bürgerrecht

ShortId
26.403
Id
20260403
Updated
28.01.2026 11:20
Language
de
Title
Mobilitätshürden abbauen. Einheitlichere Wohnsitzfristen im Bürgerrecht
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Staatspolitische Kommission des Nationalrates folgende Initiative&nbsp;ein:<br>&nbsp;</p><p>Art. 18 des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG) zur kantonalen und kommunalen Aufenthaltsdauer wird dahingehend geändert, dass<br>- die Frist zwei bis drei Jahre beträgt&nbsp;und<br>- die Kompetenz der Kantone entfällt, zusätzliche kommunale Fristen vorzuschreiben.</p>
  • Mobilitätshürden abbauen. Einheitlichere Wohnsitzfristen im Bürgerrecht
State
In Kommission des Ständerats
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Staatspolitische Kommission des Nationalrates folgende Initiative&nbsp;ein:<br>&nbsp;</p><p>Art. 18 des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG) zur kantonalen und kommunalen Aufenthaltsdauer wird dahingehend geändert, dass<br>- die Frist zwei bis drei Jahre beträgt&nbsp;und<br>- die Kompetenz der Kantone entfällt, zusätzliche kommunale Fristen vorzuschreiben.</p>
    • Mobilitätshürden abbauen. Einheitlichere Wohnsitzfristen im Bürgerrecht

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