Mobilitätshürden abbauen. Einheitlichere Wohnsitzfristen im Bürgerrecht
- ShortId
-
26.403
- Id
-
20260403
- Updated
-
28.01.2026 11:20
- Language
-
de
- Title
-
Mobilitätshürden abbauen. Einheitlichere Wohnsitzfristen im Bürgerrecht
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Staatspolitische Kommission des Nationalrates folgende Initiative ein:<br> </p><p>Art. 18 des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG) zur kantonalen und kommunalen Aufenthaltsdauer wird dahingehend geändert, dass<br>- die Frist zwei bis drei Jahre beträgt und<br>- die Kompetenz der Kantone entfällt, zusätzliche kommunale Fristen vorzuschreiben.</p>
- Mobilitätshürden abbauen. Einheitlichere Wohnsitzfristen im Bürgerrecht
- State
-
In Kommission des Ständerats
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Staatspolitische Kommission des Nationalrates folgende Initiative ein:<br> </p><p>Art. 18 des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG) zur kantonalen und kommunalen Aufenthaltsdauer wird dahingehend geändert, dass<br>- die Frist zwei bis drei Jahre beträgt und<br>- die Kompetenz der Kantone entfällt, zusätzliche kommunale Fristen vorzuschreiben.</p>
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