Anpassung der Lohnbestimmungen für von der Vereinigten Bundesversammlung gewählte Personen
- ShortId
-
26.424
- Id
-
20260424
- Updated
-
11.05.2026 08:06
- Language
-
de
- Title
-
Anpassung der Lohnbestimmungen für von der Vereinigten Bundesversammlung gewählte Personen
- AdditionalIndexing
-
24;44;1221;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Verordnungen, welche das Arbeitsverhältnis der Richter und Richterinnen der eidgenössischen Gerichte, des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin und der stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen sowie der oder des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten regeln, sind so anzupassen, dass den Änderungen per 1. Januar 2027 – sprich der Aufhebung des Ortszuschlags und der Einführung eines Ziellohnes – Rechnung getragen wird. Der Verweis auf das Lohnklassensystem der Bundesverwaltung wird gestrichen; die Löhne werden festgelegt und unterstehen dem Teuerungsausgleich, wie bei den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern.</p>
- Anpassung der Lohnbestimmungen für von der Vereinigten Bundesversammlung gewählte Personen
- State
-
In Kommission des Ständerats
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Verordnungen, welche das Arbeitsverhältnis der Richter und Richterinnen der eidgenössischen Gerichte, des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin und der stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen sowie der oder des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten regeln, sind so anzupassen, dass den Änderungen per 1. Januar 2027 – sprich der Aufhebung des Ortszuschlags und der Einführung eines Ziellohnes – Rechnung getragen wird. Der Verweis auf das Lohnklassensystem der Bundesverwaltung wird gestrichen; die Löhne werden festgelegt und unterstehen dem Teuerungsausgleich, wie bei den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern.</p>
- Anpassung der Lohnbestimmungen für von der Vereinigten Bundesversammlung gewählte Personen
-
- Index
- 1
- Texts
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- <p>Die Verordnungen, welche das Arbeitsverhältnis der Richter und Richterinnen der eidgenössischen Gerichte, des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin und der stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen sowie der oder des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten regeln, sind so anzupassen, dass den Änderungen per 1. Januar 2027 – sprich der Aufhebung des Ortszuschlags und der Einführung eines Ziellohnes – Rechnung getragen wird. Der Verweis auf das Lohnklassensystem der Bundesverwaltung wird gestrichen; die Löhne werden festgelegt und unterstehen dem Teuerungsausgleich, wie bei den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern.</p>
- Anpassung der Lohnbestimmungen für von der Vereinigten Bundesversammlung gewählte Personen
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