Lehre vor Studium. Berufspraxis als Zulassungsvoraussetzung für alle tertiären Bildungseinrichtungen

ShortId
26.435
Id
20260435
Updated
27.07.2026 17:27
Language
de
Title
Lehre vor Studium. Berufspraxis als Zulassungsvoraussetzung für alle tertiären Bildungseinrichtungen
AdditionalIndexing
32;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz verfügt über eines der leistungsfähigsten Berufsbildungssysteme der Welt. Dennoch gilt das Gymnasium als Königsweg, die Berufslehre als zweite Wahl. Diese Hierarchie ist schädlich: Sie beschert dem Arbeitsmarkt Jahr für Jahr Absolventinnen und Absolventen, die noch nie eine Rechnung gestellt, ein Projekt abgewickelt oder Verantwortung für ein Ergebnis getragen haben.</p><p>&nbsp;</p><p>Wer studieren will, soll zuvor eine Lehre abgeschlossen haben. Wer danach an eine Fachhochschule möchte, erwirbt berufsbegleitend die Berufsmaturität. Wer an eine Universität oder ETH will, absolviert zusätzlich die Passerelle - die künftig als geförderter Regelweg, nicht als Hürde, ausgestaltet wird. Wer nach der Lehre direkt ins Berufsleben einsteigt, tut dies mit einer vollwertigen Qualifikation - ohne Stigma, ohne Sackgasse.</p><p>&nbsp;</p><p>Die volkswirtschaftlichen Vorteile liegen auf der Hand: Studierende mit Berufserfahrung schliessen zielgerichteter ab, wechseln seltener das Studienfach, sind praxistauglicher und finden schneller in den Arbeitsmarkt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Ausbau der Berufsmittelschulen und Passerellenangebote ist kostenneutral zu gestalten: Mittel aus dem gymnasialen Bereich werden proportional umgeleitet. Die Reform ist strukturell selbstfinanzierend - Lehrbetriebe übernehmen einen substanziellen Teil der Ausbildungskosten.</p>
  • <p>Die einschlägigen Bundesgesetze — namentlich BBG und HFKG sowie die Zulassungsverordnungen — sind dahingehend zu revidieren, dass:</p><p>&nbsp;</p><ol><li><p>Der Abschluss einer eidgenössisch anerkannten beruflichen Grundbildung (EFZ oder EBA) zur obligatorischen Zulassungsvoraussetzung für alle tertiären Bildungseinrichtungen der Schweiz wird - Universitäten, ETH, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen eingeschlossen;</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>die Berufsmaturität (BM), erworben berufsbegleitend an der Berufsmittelschule, als Regelzugang zu Fachhochschulen gilt; für Universitäten und ETH bleibt die Passerelle (ergänzende Prüfung BM→Uni) als Zulassungsvoraussetzung bestehen - wird jedoch als geförderter, standardmässig zugänglicher Regelweg ausgestaltet und nicht als Auslesehindernis;</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>begründete Ausnahmen möglich bleiben - namentlich für Ausnahmetalente, internationale Studierende und Personen mit gleichwertigen ausländischen Abschlüssen - und der Bundesrat die Ausnahmetatbestände abschliessend per Verordnung regelt;</p><p>&nbsp;</p></li><li>der EFZ-Abschluss ohne Berufsmaturität als vollwertige, eigenständige Qualifikation verankert wird. Die Lehre ist kein Durchgangsstadium, sondern ein gleichwertiger Berufsweg.</li></ol>
  • Lehre vor Studium. Berufspraxis als Zulassungsvoraussetzung für alle tertiären Bildungseinrichtungen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz verfügt über eines der leistungsfähigsten Berufsbildungssysteme der Welt. Dennoch gilt das Gymnasium als Königsweg, die Berufslehre als zweite Wahl. Diese Hierarchie ist schädlich: Sie beschert dem Arbeitsmarkt Jahr für Jahr Absolventinnen und Absolventen, die noch nie eine Rechnung gestellt, ein Projekt abgewickelt oder Verantwortung für ein Ergebnis getragen haben.</p><p>&nbsp;</p><p>Wer studieren will, soll zuvor eine Lehre abgeschlossen haben. Wer danach an eine Fachhochschule möchte, erwirbt berufsbegleitend die Berufsmaturität. Wer an eine Universität oder ETH will, absolviert zusätzlich die Passerelle - die künftig als geförderter Regelweg, nicht als Hürde, ausgestaltet wird. Wer nach der Lehre direkt ins Berufsleben einsteigt, tut dies mit einer vollwertigen Qualifikation - ohne Stigma, ohne Sackgasse.</p><p>&nbsp;</p><p>Die volkswirtschaftlichen Vorteile liegen auf der Hand: Studierende mit Berufserfahrung schliessen zielgerichteter ab, wechseln seltener das Studienfach, sind praxistauglicher und finden schneller in den Arbeitsmarkt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Ausbau der Berufsmittelschulen und Passerellenangebote ist kostenneutral zu gestalten: Mittel aus dem gymnasialen Bereich werden proportional umgeleitet. Die Reform ist strukturell selbstfinanzierend - Lehrbetriebe übernehmen einen substanziellen Teil der Ausbildungskosten.</p>
    • <p>Die einschlägigen Bundesgesetze — namentlich BBG und HFKG sowie die Zulassungsverordnungen — sind dahingehend zu revidieren, dass:</p><p>&nbsp;</p><ol><li><p>Der Abschluss einer eidgenössisch anerkannten beruflichen Grundbildung (EFZ oder EBA) zur obligatorischen Zulassungsvoraussetzung für alle tertiären Bildungseinrichtungen der Schweiz wird - Universitäten, ETH, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen eingeschlossen;</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>die Berufsmaturität (BM), erworben berufsbegleitend an der Berufsmittelschule, als Regelzugang zu Fachhochschulen gilt; für Universitäten und ETH bleibt die Passerelle (ergänzende Prüfung BM→Uni) als Zulassungsvoraussetzung bestehen - wird jedoch als geförderter, standardmässig zugänglicher Regelweg ausgestaltet und nicht als Auslesehindernis;</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>begründete Ausnahmen möglich bleiben - namentlich für Ausnahmetalente, internationale Studierende und Personen mit gleichwertigen ausländischen Abschlüssen - und der Bundesrat die Ausnahmetatbestände abschliessend per Verordnung regelt;</p><p>&nbsp;</p></li><li>der EFZ-Abschluss ohne Berufsmaturität als vollwertige, eigenständige Qualifikation verankert wird. Die Lehre ist kein Durchgangsstadium, sondern ein gleichwertiger Berufsweg.</li></ol>
    • Lehre vor Studium. Berufspraxis als Zulassungsvoraussetzung für alle tertiären Bildungseinrichtungen

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