Parlamentarische Zusammenarbeit Schweiz–EU. Anpassung der VPiB
- ShortId
-
26.451
- Id
-
20260451
- Updated
-
18.08.2026 11:12
- Language
-
de
- Title
-
Parlamentarische Zusammenarbeit Schweiz–EU. Anpassung der VPiB
- AdditionalIndexing
-
421;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit dem Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Unionvom 2. März 2026 soll ein paritätisch zusammengesetzter Gemischter Parlamentarischer Ausschuss (GPA) Schweiz-EU geschaffen werden. Dieser verfügt gegenüber den Exekutiven über Informationsrechte, erhält laufende Information aus den Gemischten Ausschüssen und kann Empfehlungen an die Vertragsparteien richten. Damit erhält die parlamentarische Begleitung der Beziehungen Schweiz–EU eine neue institutionelle Grundlage.</p><p>Die Bundesversammlung muss organisatorisch so aufgestellt sein, dass sie diese Rechte wirksam und eigenständig wahrnehmen kann. Die Schaffung einer eigenständigen EU-Delegation gewährleistet klare Zuständigkeiten und eine angemessene Vertretung der Bundesversammlung. Sie ermöglicht zudem den Einbezug von Mitgliedern der jeweils betroffenen Sachbereichskommissionen und verhindert eine Überlastung der heutigen EFTA-Delegation. Diese kann sich weiterhin auf ihre Aufgaben im Rahmen der parlamentarischen EFTA-Zusammenarbeit konzentrieren.</p><p>Für eine kontinuierliche und fachlich abgestützte parlamentarische Präsenz in Brüssel soll zudem eine Dienststelle der Parlamentsdienste geschaffen werden. Sie unterstützt insbesondere die Arbeiten im Zusammenhang mit dem GPA und stellt den direkten Informationsfluss zu den europäischen Institutionen sicher. Eine administrative Eingliederung in die Schweizer Mission bei der Europäischen Union bietet sich dabei als zweckmässige und bereits in vergleichbarer Form bewährte Lösung an.</p><p> </p><p>Die dafür notwendigen organisatorischen und rechtlichen Grundlagen sind in der VPiB zu schaffen.</p>
- <p>Die Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes (VPiB, SR 171.117) wird im Hinblick auf die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU» angepasst. </p><p>Die Revision regelt namentlich: </p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Die Einsetzung und das Mandat einer eigenständigen EU-Delegation sowie die entsprechende Neuausrichtung der EFTA-Delegation.</li><li>Die Schaffung einer Dienststelle der Parlamentsdienste in Brüssel und deren administrativen Eingliederung in die Schweizer Mission bei der Europäischen Union.</li></ul>
- Parlamentarische Zusammenarbeit Schweiz–EU. Anpassung der VPiB
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit dem Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Unionvom 2. März 2026 soll ein paritätisch zusammengesetzter Gemischter Parlamentarischer Ausschuss (GPA) Schweiz-EU geschaffen werden. Dieser verfügt gegenüber den Exekutiven über Informationsrechte, erhält laufende Information aus den Gemischten Ausschüssen und kann Empfehlungen an die Vertragsparteien richten. Damit erhält die parlamentarische Begleitung der Beziehungen Schweiz–EU eine neue institutionelle Grundlage.</p><p>Die Bundesversammlung muss organisatorisch so aufgestellt sein, dass sie diese Rechte wirksam und eigenständig wahrnehmen kann. Die Schaffung einer eigenständigen EU-Delegation gewährleistet klare Zuständigkeiten und eine angemessene Vertretung der Bundesversammlung. Sie ermöglicht zudem den Einbezug von Mitgliedern der jeweils betroffenen Sachbereichskommissionen und verhindert eine Überlastung der heutigen EFTA-Delegation. Diese kann sich weiterhin auf ihre Aufgaben im Rahmen der parlamentarischen EFTA-Zusammenarbeit konzentrieren.</p><p>Für eine kontinuierliche und fachlich abgestützte parlamentarische Präsenz in Brüssel soll zudem eine Dienststelle der Parlamentsdienste geschaffen werden. Sie unterstützt insbesondere die Arbeiten im Zusammenhang mit dem GPA und stellt den direkten Informationsfluss zu den europäischen Institutionen sicher. Eine administrative Eingliederung in die Schweizer Mission bei der Europäischen Union bietet sich dabei als zweckmässige und bereits in vergleichbarer Form bewährte Lösung an.</p><p> </p><p>Die dafür notwendigen organisatorischen und rechtlichen Grundlagen sind in der VPiB zu schaffen.</p>
- <p>Die Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes (VPiB, SR 171.117) wird im Hinblick auf die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU» angepasst. </p><p>Die Revision regelt namentlich: </p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Die Einsetzung und das Mandat einer eigenständigen EU-Delegation sowie die entsprechende Neuausrichtung der EFTA-Delegation.</li><li>Die Schaffung einer Dienststelle der Parlamentsdienste in Brüssel und deren administrativen Eingliederung in die Schweizer Mission bei der Europäischen Union.</li></ul>
- Parlamentarische Zusammenarbeit Schweiz–EU. Anpassung der VPiB
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