Massnahmen zum globalen Schutz der Frauenrechte

ShortId
26.1020
Id
20261020
Updated
21.05.2026 10:30
Language
de
Title
Massnahmen zum globalen Schutz der Frauenrechte
AdditionalIndexing
28;09;1231;08
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <span><p>1: In Israel ist die Gleichberechtigung der Geschlechter seit 1951 gesetzlich verankert und es besteht ein fortschrittliches Gesundheitssystem. Im besetzten palästinensischen Gebiet (BPG) existiert kein umfassendes Gesetz, das geschlechtsspezifische Gewalt kohärent erfasst. Es gelten zudem restriktive Abtreibungsbestimmungen und die Vergewaltigung in der Ehe ist nicht ausdrücklich kriminalisiert. Die Situation der Frauenrechte ist im Gazastreifen – geprägt durch das Schariagericht – schwieriger als im Westjordanland. Das Gesundheitswesen und damit der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung sind im gesamten BGP weniger ausgebaut als etwa in Israel. Durch Konflikthandlungen und infolge von Zugangsbeschränkungen für medizinische Hilfslieferungen durch Israel hat sich die Lage zusätzlich verschärft. Unter der katastrophalen humanitären Lage leiden vulnerable Personen wie schwangere Frauen besonders. Für weitere Informationen verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243091"><u>24.3091</u></a> Porchet «Wie werden Frauen, namentlich Schwangere, im Gazastreifen geschützt?».</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss den Berichten der UNO-Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt bei Konflikten vom <a href="https://www.un.org/sexualviolenceinconflict/wp-content/uploads/2024/03/report/mission-report-official-visit-of-the-office-of-the-srsg-svc-to-israel-and-the-occupied-west-bank-29-january-14-february-2024/20240304-Israel-oWB-CRSV-report.pdf"><u>4. März 2024</u></a> und der internationalen unabhängigen Untersuchungskommission der UNO vom <a href="https://www.un.org/unispal/document/report-of-the-special-committee-to-investigate-israeli-practices-20sep24/"><u>20. September 2024</u></a> und vom <a href="https://www.un.org/unispal/document/report-of-the-commission-of-inquiry-israel-gender-based-violence-13march2025/"><u>13. März 2025</u></a> begingen die Hamas und andere bewaffnete Gruppen während der Terrorangriffe vom 7. Oktober 2023 sowie während der anschliessenden Geiselhaft geschlechterspezifische Gewaltakte gegen israelische Geiseln. Die unabhängige Untersuchungskommission rapportierte auch geschlechterspezifische Gewalt an palästinensischen Häftlingen in israelischen Einrichtungen sowie durch israelische Sicherheitskräfte und Siedler im Westjordanland. </p><p>&nbsp;</p><p>2-5: Die Schweiz spricht sich über multilaterale sowie bilaterale Kanäle für den Schutz der Zivilbevölkerung, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie die Achtung der Menschenrechte aus und fordert den ungehinderten humanitären Zugang in den Gazastreifen. Letzterer ist wichtig für die Versorgung des Gebiets mit medizinischen Gütern. In einer <a href="https://www.un.org/unispal/document/joint-statement-australia-27sep25/"><u>Erklärung vom September 2025</u></a> rief die Schweiz mit weiteren Staaten und der EU zur Wiederaufnahme der medizinischen Evakuierungen aus dem Gazastreifen auf, damit Frauen mit schwierigen Schwangerschaftsverläufen oder gynäkologischen Erkrankungen die nötige medizinische Betreuung erhalten. Als Mitglied des UNO-Menschenrechtsrates ist die Schweiz zudem in die Nachverfolgung der Berichte der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zum BPG eingebunden. </p><p>&nbsp;</p><p>6: Der Bundesrat kommentiert die personelle Besetzung der Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse des Friedensplans nicht.</p><p>&nbsp;</p><p>7: Basierend auf der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 (BBI 2024 1518) setzt sich die Schweiz für den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit ein und integriert Massnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Durch ihren Kernbeitrag an UNFPA unterstützt sie Programme für den Betrieb mobiler Geburtenstationen, die Deckung von Grundbedürfnissen von Frauen und Mädchen sowie die integrierte Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt. Im Gazastreifen unterstützt sie u.a. UNICEF, den Palästinensischen Roten Halbmond, das IKRK oder die WHO, welche die geschlechterspezifischen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen adressieren. </p></span>
  • <p>Berichte internationaler Organisationen weisen darauf hin, dass Frauen und Mädchen im Gazastreifen im Kontext des Völkermords in Gaza besonders stark von Vertreibung sowie vom eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen, insbesondere im Bereich der mütterlichen, neonatalen sowie sexuellen und reproduktiven Gesundheit, betroffen sind. &nbsp;</p><p>Bereits 2025 stellt die unabhängige internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen fest, dass Israel «Im Rahmen seiner umfassenden Bemühungen, das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser zu untergraben, zunehmend sexuelle, reproduktive und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Palästinenser eingesetzt und durch die systematische Zerstörung von Einrichtungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheitsversorgung Handlungen des Völkermords begangen» hat.</p><p>Amnesty International hat in einem neuen Bericht dargelegt, warum Israels Völkermord im Gazastreifen Frauen und Mädchen besonders heftig trifft.&nbsp;</p><p>Die neuen Leitlinien Menschenrechte 2026–2029 des EDA wiederum setzen einen Schwerpunkt auf den globalen Schutz der Frauenrechte, die sexuelle und reproduktive Gesundheit, sowie auf die Agenda «Frauen, Frieden und Sicherheit». Gemäss den Leitlinien sind Frauen und Mädchen besonders stark von Armut und den Folgen von Konflikten betroffen.&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Welche Kenntnis hat der Bundesrat über die Verletzung der Frauenrechte, der sexuellen und reproduktiven Gesundheit durch Israel, durch die Palästinensische Autonomiebehörde, durch die Hamas und weitere Akteure der Region?&nbsp;</li><li>Welche konkreten Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen beziehungsweise gedenkt er zu ergreifen, um die Leitlinien Menschenrechte 2026–2029 im Bereich Frauenrechte angesichts der Situation von Frauen und Mädchen in Gaza, sowie im besetzten palästinensischen Gebiet umzusetzen, namentlich vor dem Hintergrund der Feststellungen der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen?</li><li>Welche diplomatischen Schritte hat der Bundesrat gegenüber der israelischen Regierung und anderen relevanten Akteuren unternommen, um den Schutz von Frauen und Mädchen, sowie den Zugang zu mütterlicher und neonataler Gesundheitsversorgung und zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten im Gazastreifen explizit zu thematisieren? Mit welchen Ergebnissen rechnet der Bundesrat, bzw. wie beurteilt er die Wirkung dieser Schritte konkret?</li><li>Inwiefern thematisiert der Bundesrat diese Aspekte explizit in seinen bilateralen Kontakten, wie es die Leitlinien als mögliche Handlungsachse vorsehen, und nach welchen Kriterien entscheidet er, ob «der Kontext eine solche Thematisierung erfordert»?</li><li>Welche multilateralen Massnahmen (namentlich in der UNO, im UNO‑Menschenrechtsrat sowie gegenüber anderen UNO‑Organisationen und Untersuchungsmechanismen) hat der Bundesrat ergriffen oder plant er, um den Schutz der Frauenrechte, einschliesslich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, im Gazastreifen zu stärken und den Zugang zu entsprechenden Leistungen zu fördern?</li><li>Der Bundesrat hat festgehalten, die Schweiz unterstütze die völkerrechtskonforme Umsetzung des Gaza Peace Plan.&nbsp;<ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li>Macht der Bundesrat die volle und wirksame Beteiligung von palästinensischen Frauen und ihrer Organisationen an allen relevanten Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen dieses Gaza Peace Plan als unverhandelbare Bedingung dieser völkerrechtskonformen Umsetzung, und wenn ja, wie wird dies konkret sichergestellt?</li><li>Falls nein: Wie begründet der Bundesrat dies im Licht der Leitlinien Menschenrechte 2026–2029, die unter der Agenda «Frauen, Frieden und Sicherheit» die Stärkung der Beteiligung von Frauen an Entscheidungs- und Friedensprozessen als Schwerpunkt nennen?</li></ol></li><li>Welche konkreten humanitären, entwicklungspolitischen oder finanziellen Massnahmen der Schweiz – direkt oder über multilaterale Partner – die spezifisch auf die in den Berichten beschriebenen Bedarfe von Frauen und Mädchen im Gazastreifen abzielen (beispielsweise mütterliche und neonatale Versorgung, Schutzräume, Hygiene und Grundversorgung, Zugang zu essenziellen Gütern) werden getroffen, und wie wird sichergestellt, dass deren Wirkung überprüft und evaluiert wird.</li></ol>
  • Massnahmen zum globalen Schutz der Frauenrechte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>1: In Israel ist die Gleichberechtigung der Geschlechter seit 1951 gesetzlich verankert und es besteht ein fortschrittliches Gesundheitssystem. Im besetzten palästinensischen Gebiet (BPG) existiert kein umfassendes Gesetz, das geschlechtsspezifische Gewalt kohärent erfasst. Es gelten zudem restriktive Abtreibungsbestimmungen und die Vergewaltigung in der Ehe ist nicht ausdrücklich kriminalisiert. Die Situation der Frauenrechte ist im Gazastreifen – geprägt durch das Schariagericht – schwieriger als im Westjordanland. Das Gesundheitswesen und damit der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung sind im gesamten BGP weniger ausgebaut als etwa in Israel. Durch Konflikthandlungen und infolge von Zugangsbeschränkungen für medizinische Hilfslieferungen durch Israel hat sich die Lage zusätzlich verschärft. Unter der katastrophalen humanitären Lage leiden vulnerable Personen wie schwangere Frauen besonders. Für weitere Informationen verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243091"><u>24.3091</u></a> Porchet «Wie werden Frauen, namentlich Schwangere, im Gazastreifen geschützt?».</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss den Berichten der UNO-Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt bei Konflikten vom <a href="https://www.un.org/sexualviolenceinconflict/wp-content/uploads/2024/03/report/mission-report-official-visit-of-the-office-of-the-srsg-svc-to-israel-and-the-occupied-west-bank-29-january-14-february-2024/20240304-Israel-oWB-CRSV-report.pdf"><u>4. März 2024</u></a> und der internationalen unabhängigen Untersuchungskommission der UNO vom <a href="https://www.un.org/unispal/document/report-of-the-special-committee-to-investigate-israeli-practices-20sep24/"><u>20. September 2024</u></a> und vom <a href="https://www.un.org/unispal/document/report-of-the-commission-of-inquiry-israel-gender-based-violence-13march2025/"><u>13. März 2025</u></a> begingen die Hamas und andere bewaffnete Gruppen während der Terrorangriffe vom 7. Oktober 2023 sowie während der anschliessenden Geiselhaft geschlechterspezifische Gewaltakte gegen israelische Geiseln. Die unabhängige Untersuchungskommission rapportierte auch geschlechterspezifische Gewalt an palästinensischen Häftlingen in israelischen Einrichtungen sowie durch israelische Sicherheitskräfte und Siedler im Westjordanland. </p><p>&nbsp;</p><p>2-5: Die Schweiz spricht sich über multilaterale sowie bilaterale Kanäle für den Schutz der Zivilbevölkerung, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie die Achtung der Menschenrechte aus und fordert den ungehinderten humanitären Zugang in den Gazastreifen. Letzterer ist wichtig für die Versorgung des Gebiets mit medizinischen Gütern. In einer <a href="https://www.un.org/unispal/document/joint-statement-australia-27sep25/"><u>Erklärung vom September 2025</u></a> rief die Schweiz mit weiteren Staaten und der EU zur Wiederaufnahme der medizinischen Evakuierungen aus dem Gazastreifen auf, damit Frauen mit schwierigen Schwangerschaftsverläufen oder gynäkologischen Erkrankungen die nötige medizinische Betreuung erhalten. Als Mitglied des UNO-Menschenrechtsrates ist die Schweiz zudem in die Nachverfolgung der Berichte der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zum BPG eingebunden. </p><p>&nbsp;</p><p>6: Der Bundesrat kommentiert die personelle Besetzung der Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse des Friedensplans nicht.</p><p>&nbsp;</p><p>7: Basierend auf der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 (BBI 2024 1518) setzt sich die Schweiz für den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit ein und integriert Massnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Durch ihren Kernbeitrag an UNFPA unterstützt sie Programme für den Betrieb mobiler Geburtenstationen, die Deckung von Grundbedürfnissen von Frauen und Mädchen sowie die integrierte Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt. Im Gazastreifen unterstützt sie u.a. UNICEF, den Palästinensischen Roten Halbmond, das IKRK oder die WHO, welche die geschlechterspezifischen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen adressieren. </p></span>
    • <p>Berichte internationaler Organisationen weisen darauf hin, dass Frauen und Mädchen im Gazastreifen im Kontext des Völkermords in Gaza besonders stark von Vertreibung sowie vom eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen, insbesondere im Bereich der mütterlichen, neonatalen sowie sexuellen und reproduktiven Gesundheit, betroffen sind. &nbsp;</p><p>Bereits 2025 stellt die unabhängige internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen fest, dass Israel «Im Rahmen seiner umfassenden Bemühungen, das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser zu untergraben, zunehmend sexuelle, reproduktive und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Palästinenser eingesetzt und durch die systematische Zerstörung von Einrichtungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheitsversorgung Handlungen des Völkermords begangen» hat.</p><p>Amnesty International hat in einem neuen Bericht dargelegt, warum Israels Völkermord im Gazastreifen Frauen und Mädchen besonders heftig trifft.&nbsp;</p><p>Die neuen Leitlinien Menschenrechte 2026–2029 des EDA wiederum setzen einen Schwerpunkt auf den globalen Schutz der Frauenrechte, die sexuelle und reproduktive Gesundheit, sowie auf die Agenda «Frauen, Frieden und Sicherheit». Gemäss den Leitlinien sind Frauen und Mädchen besonders stark von Armut und den Folgen von Konflikten betroffen.&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Welche Kenntnis hat der Bundesrat über die Verletzung der Frauenrechte, der sexuellen und reproduktiven Gesundheit durch Israel, durch die Palästinensische Autonomiebehörde, durch die Hamas und weitere Akteure der Region?&nbsp;</li><li>Welche konkreten Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen beziehungsweise gedenkt er zu ergreifen, um die Leitlinien Menschenrechte 2026–2029 im Bereich Frauenrechte angesichts der Situation von Frauen und Mädchen in Gaza, sowie im besetzten palästinensischen Gebiet umzusetzen, namentlich vor dem Hintergrund der Feststellungen der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen?</li><li>Welche diplomatischen Schritte hat der Bundesrat gegenüber der israelischen Regierung und anderen relevanten Akteuren unternommen, um den Schutz von Frauen und Mädchen, sowie den Zugang zu mütterlicher und neonataler Gesundheitsversorgung und zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten im Gazastreifen explizit zu thematisieren? Mit welchen Ergebnissen rechnet der Bundesrat, bzw. wie beurteilt er die Wirkung dieser Schritte konkret?</li><li>Inwiefern thematisiert der Bundesrat diese Aspekte explizit in seinen bilateralen Kontakten, wie es die Leitlinien als mögliche Handlungsachse vorsehen, und nach welchen Kriterien entscheidet er, ob «der Kontext eine solche Thematisierung erfordert»?</li><li>Welche multilateralen Massnahmen (namentlich in der UNO, im UNO‑Menschenrechtsrat sowie gegenüber anderen UNO‑Organisationen und Untersuchungsmechanismen) hat der Bundesrat ergriffen oder plant er, um den Schutz der Frauenrechte, einschliesslich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, im Gazastreifen zu stärken und den Zugang zu entsprechenden Leistungen zu fördern?</li><li>Der Bundesrat hat festgehalten, die Schweiz unterstütze die völkerrechtskonforme Umsetzung des Gaza Peace Plan.&nbsp;<ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li>Macht der Bundesrat die volle und wirksame Beteiligung von palästinensischen Frauen und ihrer Organisationen an allen relevanten Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen dieses Gaza Peace Plan als unverhandelbare Bedingung dieser völkerrechtskonformen Umsetzung, und wenn ja, wie wird dies konkret sichergestellt?</li><li>Falls nein: Wie begründet der Bundesrat dies im Licht der Leitlinien Menschenrechte 2026–2029, die unter der Agenda «Frauen, Frieden und Sicherheit» die Stärkung der Beteiligung von Frauen an Entscheidungs- und Friedensprozessen als Schwerpunkt nennen?</li></ol></li><li>Welche konkreten humanitären, entwicklungspolitischen oder finanziellen Massnahmen der Schweiz – direkt oder über multilaterale Partner – die spezifisch auf die in den Berichten beschriebenen Bedarfe von Frauen und Mädchen im Gazastreifen abzielen (beispielsweise mütterliche und neonatale Versorgung, Schutzräume, Hygiene und Grundversorgung, Zugang zu essenziellen Gütern) werden getroffen, und wie wird sichergestellt, dass deren Wirkung überprüft und evaluiert wird.</li></ol>
    • Massnahmen zum globalen Schutz der Frauenrechte

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