Schaffung von Anreizen für die Durchführung von klinischen Studien in der Schweiz und Gebührenerlass für nicht kommerzielle klinische Studien

ShortId
26.3007
Id
20263007
Updated
18.02.2026 16:12
Language
de
Title
Schaffung von Anreizen für die Durchführung von klinischen Studien in der Schweiz und Gebührenerlass für nicht kommerzielle klinische Studien
AdditionalIndexing
36;2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Klinische Forschung ist ein zentraler Pfeiler der medizinischen und wirtschaftlichen Innovationskraft der Schweiz. Damit ist die klinische Forschung sowohl aus gesundheitspolitischer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht von strategischer Bedeutung.</p><p>&nbsp;</p><p>In den letzten Jahren ist jedoch ein Rückgang der in der Schweiz durchgeführten klinischen Studien zu beobachten. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs im europäischen und globalen Umfeld gilt es, die Standortattraktivität der Schweiz gezielt zu stärken. Nur mit wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen kann die Schweiz ihre führende Rolle im Bereich der klinischen Forschung langfristig sichern.</p><p>&nbsp;</p><p>Dazu sollen Anreize geschaffen werden, die an bestehende internationale Modelle anknüpfen. Konkret soll geprüft werden, inwiefern Arzneimittel, bei denen ein Teil der klinischen Studien in der Schweiz durchgeführt wird, von verkürzten Zulassungszeiten, reduzierten Zulassungsgebühren und einem verlängerten Unterlagenschutz profitieren können. Solche Massnahmen erhöhen die Planbarkeit für forschende Unternehmen, fördern Investitionen und ermöglichen Patientinnen und Patienten einen rascheren Zugang zu innovativen Medikamenten. Ergänzend sind die laufenden Digitalisierungsprogramme und rechtlichen Grundlagen, insbesondere das elektronische Patientendossier (EPD-G), DigiSanté und das geplante Rahmengesetz zur Sekundärnutzung von Daten, konsequent weiterzuentwickeln, um die Voraussetzungen für eine moderne und datenbasierte klinische Forschung zu schaffen.</p>
  • <span><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass klinische Studien gesundheitspolitisch und volkswirtschaftlich von strategischer Bedeutung sind. Aus diesem Grunde ist er auch bereit, das Anliegen der Kommission umzusetzen und verschiedene Anreize für die klinische Forschung in der Schweiz und ihre Konsequenzen zu prüfen und die Digitalisierung (DigiSanté, elektronisches Gesundheitsdossier (EGD)) zu fördern. Der vollständige Gebührenerlass für akademisch initiierte klinische Prüfungen und Leistungsstudien inkl. Inspektion kann ein Förderinstrument darstellen. Die dadurch anfallenden Mehrkosten (ca CHF 100'000 pro Jahr), müssen anderweitig finanziert werden und im Rahmen zur Erfüllung der Motion geklärt werden. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bedingungen dahingehend anzupassen,</p><ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li>dass Medikamente, bei denen ein Teil der klinischen Studien in der Schweiz durchgeführt werden, von Anreizen bei der Marktzulassung profitieren können. Diese Anreize können insbesondere verkürzte Zulassungszeiten, eine Reduktion der Zulassungsgebühren sowie einen verlängerten Unterlagenschutz umfassen.</li><li>dass für klinische Versuche mit Medizinprodukten (klinische Prüfungen und Leistungsstudien), die über keinerlei kommerzielle Drittmittel mitfinanziert werden, ein vollständiger Gebührenerlass gewährt wird, inkl. Gebührenerlass für Inspektionen.</li></ol><p>Eine Minderheit der Kommission (Brüngger, Germann, Mühlemann) beantragt, den Punkt b. abzulehnen.</p>
  • Schaffung von Anreizen für die Durchführung von klinischen Studien in der Schweiz und Gebührenerlass für nicht kommerzielle klinische Studien
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Klinische Forschung ist ein zentraler Pfeiler der medizinischen und wirtschaftlichen Innovationskraft der Schweiz. Damit ist die klinische Forschung sowohl aus gesundheitspolitischer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht von strategischer Bedeutung.</p><p>&nbsp;</p><p>In den letzten Jahren ist jedoch ein Rückgang der in der Schweiz durchgeführten klinischen Studien zu beobachten. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs im europäischen und globalen Umfeld gilt es, die Standortattraktivität der Schweiz gezielt zu stärken. Nur mit wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen kann die Schweiz ihre führende Rolle im Bereich der klinischen Forschung langfristig sichern.</p><p>&nbsp;</p><p>Dazu sollen Anreize geschaffen werden, die an bestehende internationale Modelle anknüpfen. Konkret soll geprüft werden, inwiefern Arzneimittel, bei denen ein Teil der klinischen Studien in der Schweiz durchgeführt wird, von verkürzten Zulassungszeiten, reduzierten Zulassungsgebühren und einem verlängerten Unterlagenschutz profitieren können. Solche Massnahmen erhöhen die Planbarkeit für forschende Unternehmen, fördern Investitionen und ermöglichen Patientinnen und Patienten einen rascheren Zugang zu innovativen Medikamenten. Ergänzend sind die laufenden Digitalisierungsprogramme und rechtlichen Grundlagen, insbesondere das elektronische Patientendossier (EPD-G), DigiSanté und das geplante Rahmengesetz zur Sekundärnutzung von Daten, konsequent weiterzuentwickeln, um die Voraussetzungen für eine moderne und datenbasierte klinische Forschung zu schaffen.</p>
    • <span><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass klinische Studien gesundheitspolitisch und volkswirtschaftlich von strategischer Bedeutung sind. Aus diesem Grunde ist er auch bereit, das Anliegen der Kommission umzusetzen und verschiedene Anreize für die klinische Forschung in der Schweiz und ihre Konsequenzen zu prüfen und die Digitalisierung (DigiSanté, elektronisches Gesundheitsdossier (EGD)) zu fördern. Der vollständige Gebührenerlass für akademisch initiierte klinische Prüfungen und Leistungsstudien inkl. Inspektion kann ein Förderinstrument darstellen. Die dadurch anfallenden Mehrkosten (ca CHF 100'000 pro Jahr), müssen anderweitig finanziert werden und im Rahmen zur Erfüllung der Motion geklärt werden. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bedingungen dahingehend anzupassen,</p><ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li>dass Medikamente, bei denen ein Teil der klinischen Studien in der Schweiz durchgeführt werden, von Anreizen bei der Marktzulassung profitieren können. Diese Anreize können insbesondere verkürzte Zulassungszeiten, eine Reduktion der Zulassungsgebühren sowie einen verlängerten Unterlagenschutz umfassen.</li><li>dass für klinische Versuche mit Medizinprodukten (klinische Prüfungen und Leistungsstudien), die über keinerlei kommerzielle Drittmittel mitfinanziert werden, ein vollständiger Gebührenerlass gewährt wird, inkl. Gebührenerlass für Inspektionen.</li></ol><p>Eine Minderheit der Kommission (Brüngger, Germann, Mühlemann) beantragt, den Punkt b. abzulehnen.</p>
    • Schaffung von Anreizen für die Durchführung von klinischen Studien in der Schweiz und Gebührenerlass für nicht kommerzielle klinische Studien

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