Revitalisierung der Verlagerung im transalpinen Kombinierten Verkehr. Rückverlagerung auf die Strasse vermeiden

ShortId
26.3009
Id
20263009
Updated
03.02.2026 19:55
Language
de
Title
Revitalisierung der Verlagerung im transalpinen Kombinierten Verkehr. Rückverlagerung auf die Strasse vermeiden
AdditionalIndexing
48;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die finanzielle Förderung des Kombinierten Verkehrs (KV) durch die Schweiz mit Betriebsbeiträgen hat sich als sehr wirksames Instrument zur Verkehrsverlagerung erwiesen. Seit der Einführung der Betriebsbeiträge im Jahre 2000 konnte der KV durch die Schweizer Alpen von 550'000 Sendungen auf 1'002'000 UKV (unbegleitete kombinierte Verkehr)-Sendungen gesteigert werden und die Transitstrassen wurden erheblich vom Schwerverkehr entlastet. Für eine langfristige Investitionssicherheit und Planbarkeit innerhalb der Branche ist es entscheidend, diese Förderinstrumente in Bälde über das Jahr 2030 hinaus zu verlängern. Nur so können Unternehmen der Branche rechtzeitig Investitionen in Transportmittel für den KV, Umschlagsinfrastrukturen, ressourcenschonende Logistiklösungen und moderne Technologien tätigen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Verlängerung der UKV-Förderung ist zwingend, da der Infrastrukturausbau im Ausland hinter den Erwartungen zurückbleibt und deshalb im alpenquerenden Schienengüterverkehr auch nach 2030 keine zusätzlichen Produktivitätsgewinne möglich sind. Das gilt auch für die nächsten Jahre – eher verschärft sich die Lage. Geringere Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit auf der Nord-Süd-Achse senken die Produktivität und erhöhen die Produktionskosten, was sich nur begrenzt durch betriebliche Optimierungen kompensieren lässt. Ein Ende der Förderung würde den aktuellen Trend der Rückverlagerung in den Jahren 2022 – 2025 von der Schiene auf die Strasse eher beschleunigen. Die Einstellung der Relationen von RAlpin (Einstellung der Rollenden Landstrasse) ist ein Warnsignal. Diesen Negativtrend gilt es zu stoppen. Ansonsten entfernen wir uns noch weiter von dem in der Verfassung vorgegebenen Ziel, die Anzahl Strassensendungen durch die Alpen jährlich auf 650’000 zu reduzieren.</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Die Zulaufstrecken zur NEAT wurden mit der Fertigstellung des Ceneri-Basistunnels auf den TEN-T-Standard (750 m Zuglänge, 4 m Profil, &gt; 2000 t Zuggewicht) ausgelegt und der entsprechende Ausbau auf diese Zugsparameter mit den Nachbarländern im Norden und Süden vertraglich geregelt.</li><li>Unter der Voraussetzung, dass obige TEN-T Parameter ab 2031 auf dem ganzen KV-Korridor Benelux/Deutschland-Schweiz-Italien erfüllt seien, ist gemäss der aktuellen Fördergesetzgebung geplant, dass die Betriebsbeiträge per Ende 2030 auslaufen sollen.</li><li>Dieses Ziel wurde leider nicht erreicht. Die vollständige Fertigstellung des Korridors «North Sea-Rhine-Mediterranean» nach obigen TEN-T Parametern über Deutschland wird aus heutiger Sicht frühestens nach 2040 erwartet.</li><li>Deshalb können heute auf dem Korridor nur Züge des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs mit maximal 650 bis 690 m Länge geführt werden. Solange die durchgängige Befahrbarkeit mit 750 m langen Zügen nicht gewährleistet ist, bleibt die Produktivität des Kombinierten Verkehrs eingeschränkt und hinter dem Wettbewerb auf der Strasse zurück. Ohne flankierende Betriebsbeiträge kann der Kombinierte Verkehr unter diesen Bedingungen nicht mit der Strasse konkurrieren.</li><li>Damit die Akteure des Kombinierten Verkehrs weiter in die Entwicklung des alpenquerenden Verkehrs investieren (inkl. Ersatzinvestitionen), brauchen sie Planungs- und Investitionssicherheit. Das setzt eine zeitgerechte Verlängerung der Betriebsbeiträge für die Periode 2031-2035 voraus.</li></ul>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Fortführung der Betriebsbeiträge im alpenquerenden Kombinierten Verkehr über das Jahr 2030 zu garantieren. Dabei soll sich der Bundesrat für die Periode 2031-2035 an der im "Bericht über die Verkehrsverlagerung Juli 2023–Juni 2025" beschriebenen Variante 3 „<i>Fortführung der finanziellen Förderung mit der Streichung der Bestimmung abnehmender Abgeltungen je Sendung in Art.8 Abs. 2 GVVG</i>“ orientieren. Dadurch wird Investitionssicherheit für die Verkehrsverlagerung durch die Alpen für die Zeit nach 2030 hergestellt, mit dem Ziel, den aktuellen Trend der Rückverlagerung auf die Strasse zu&nbsp;brechen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit (Giezendanner, Hurter Thomas, Imark, Quadri, Rutz Gregor, Schnyder Markus, Sollberger, Umbricht Pieren) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Revitalisierung der Verlagerung im transalpinen Kombinierten Verkehr. Rückverlagerung auf die Strasse vermeiden
State
Eingereicht
Related Affairs
  • 20263004
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die finanzielle Förderung des Kombinierten Verkehrs (KV) durch die Schweiz mit Betriebsbeiträgen hat sich als sehr wirksames Instrument zur Verkehrsverlagerung erwiesen. Seit der Einführung der Betriebsbeiträge im Jahre 2000 konnte der KV durch die Schweizer Alpen von 550'000 Sendungen auf 1'002'000 UKV (unbegleitete kombinierte Verkehr)-Sendungen gesteigert werden und die Transitstrassen wurden erheblich vom Schwerverkehr entlastet. Für eine langfristige Investitionssicherheit und Planbarkeit innerhalb der Branche ist es entscheidend, diese Förderinstrumente in Bälde über das Jahr 2030 hinaus zu verlängern. Nur so können Unternehmen der Branche rechtzeitig Investitionen in Transportmittel für den KV, Umschlagsinfrastrukturen, ressourcenschonende Logistiklösungen und moderne Technologien tätigen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Verlängerung der UKV-Förderung ist zwingend, da der Infrastrukturausbau im Ausland hinter den Erwartungen zurückbleibt und deshalb im alpenquerenden Schienengüterverkehr auch nach 2030 keine zusätzlichen Produktivitätsgewinne möglich sind. Das gilt auch für die nächsten Jahre – eher verschärft sich die Lage. Geringere Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit auf der Nord-Süd-Achse senken die Produktivität und erhöhen die Produktionskosten, was sich nur begrenzt durch betriebliche Optimierungen kompensieren lässt. Ein Ende der Förderung würde den aktuellen Trend der Rückverlagerung in den Jahren 2022 – 2025 von der Schiene auf die Strasse eher beschleunigen. Die Einstellung der Relationen von RAlpin (Einstellung der Rollenden Landstrasse) ist ein Warnsignal. Diesen Negativtrend gilt es zu stoppen. Ansonsten entfernen wir uns noch weiter von dem in der Verfassung vorgegebenen Ziel, die Anzahl Strassensendungen durch die Alpen jährlich auf 650’000 zu reduzieren.</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Die Zulaufstrecken zur NEAT wurden mit der Fertigstellung des Ceneri-Basistunnels auf den TEN-T-Standard (750 m Zuglänge, 4 m Profil, &gt; 2000 t Zuggewicht) ausgelegt und der entsprechende Ausbau auf diese Zugsparameter mit den Nachbarländern im Norden und Süden vertraglich geregelt.</li><li>Unter der Voraussetzung, dass obige TEN-T Parameter ab 2031 auf dem ganzen KV-Korridor Benelux/Deutschland-Schweiz-Italien erfüllt seien, ist gemäss der aktuellen Fördergesetzgebung geplant, dass die Betriebsbeiträge per Ende 2030 auslaufen sollen.</li><li>Dieses Ziel wurde leider nicht erreicht. Die vollständige Fertigstellung des Korridors «North Sea-Rhine-Mediterranean» nach obigen TEN-T Parametern über Deutschland wird aus heutiger Sicht frühestens nach 2040 erwartet.</li><li>Deshalb können heute auf dem Korridor nur Züge des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs mit maximal 650 bis 690 m Länge geführt werden. Solange die durchgängige Befahrbarkeit mit 750 m langen Zügen nicht gewährleistet ist, bleibt die Produktivität des Kombinierten Verkehrs eingeschränkt und hinter dem Wettbewerb auf der Strasse zurück. Ohne flankierende Betriebsbeiträge kann der Kombinierte Verkehr unter diesen Bedingungen nicht mit der Strasse konkurrieren.</li><li>Damit die Akteure des Kombinierten Verkehrs weiter in die Entwicklung des alpenquerenden Verkehrs investieren (inkl. Ersatzinvestitionen), brauchen sie Planungs- und Investitionssicherheit. Das setzt eine zeitgerechte Verlängerung der Betriebsbeiträge für die Periode 2031-2035 voraus.</li></ul>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Fortführung der Betriebsbeiträge im alpenquerenden Kombinierten Verkehr über das Jahr 2030 zu garantieren. Dabei soll sich der Bundesrat für die Periode 2031-2035 an der im "Bericht über die Verkehrsverlagerung Juli 2023–Juni 2025" beschriebenen Variante 3 „<i>Fortführung der finanziellen Förderung mit der Streichung der Bestimmung abnehmender Abgeltungen je Sendung in Art.8 Abs. 2 GVVG</i>“ orientieren. Dadurch wird Investitionssicherheit für die Verkehrsverlagerung durch die Alpen für die Zeit nach 2030 hergestellt, mit dem Ziel, den aktuellen Trend der Rückverlagerung auf die Strasse zu&nbsp;brechen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit (Giezendanner, Hurter Thomas, Imark, Quadri, Rutz Gregor, Schnyder Markus, Sollberger, Umbricht Pieren) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Revitalisierung der Verlagerung im transalpinen Kombinierten Verkehr. Rückverlagerung auf die Strasse vermeiden

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