Helmpflicht und Führerausweis für E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge
- ShortId
-
26.3010
- Id
-
20263010
- Updated
-
28.01.2026 11:24
- Language
-
de
- Title
-
Helmpflicht und Führerausweis für E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge
- AdditionalIndexing
-
48;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit 1. Juli 2025 gelten neue Vorschriften für E-Bike, E-Trottinette, E-Scooter, E-Roller und E-Cargobike. Diese Regulierungen erfassen jedoch die zunehmenden sicherheitsrelevanten Herausforderungen im Bereich der E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge unzureichend. E-Roller bis 25 km/h wurden der Kategorie «leichte Motorfahrräder» zugeteilt. Der technische Fortschritt und die Bauarten dieser Trendfahrzeuge wurden von den Behörden völlig unterschätzt. Moderne E-Roller sind häufig bauartbedingt leistungsstark und lassen sich durch einfache Soft- oder Hardwaremanipulation hinsichtlich ihrer Maximalgeschwindigkeit und Leistung einfach verändern. In der Praxis erreichen sie Geschwindigkeiten, die mit jenen von Mofas oder schnellen E-Bikes vergleichbar sind. Dennoch unterliegen sie nicht denselben sicherheitsrelevanten Anforderungen, etwa bezüglich Helmpflicht, Kontrollschildpflicht oder Führerausweis. Es ist bei unserer Verkehrsdichte fahrlässig, dass Fahrerinnen und Fahrer von solchen Trendfahrzeugen von diesen Pflichten ausgenommen sind. Damit gefährden sie auch andere Verkehrsteilnehmer. Über 16-jährige Personen können beim Händler ein solches Fahrzeug beschaffen und ohne jegliche weiteren Massnahmen in den Verkehr bringen. Mit der neuen Vorschrift wurde sogar das Soziusfahren erlaubt und damit das Verletzungsrisiko von Menschen weiter verschärft. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 18 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) dahingehend zu ändern, dass E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge mindestens in der Kategorie «schnelle Motorfahrräder» zugeteilt werden. Für die E-Roller sollen damit neben der Kontrollschildpflicht eine Helmpflicht, ein Führerausweis und analoge Alterslimiten eingeführt werden, wie sie bereits für schnelle E-Bike (bis 45 km/h) und Mofas (bis 30km/h) gelten. Eine Mitnahme von Mitfahrenden (Soziusbetrieb) soll grundsätzlich verboten werden. Sollte eine rechtssichere Zuteilung zu einer bestehenden Fahrzeugkategorie nicht möglich sein, sind entsprechende Kategorien mit den genannten Anforderungen zu schaffen.</p><p> </p><p>Eine Minderheit (Umbricht Pieren, Candinas Martin, Cottier, Imark, Kutter, Schnyder Markus, Silberschmidt) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Helmpflicht und Führerausweis für E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit 1. Juli 2025 gelten neue Vorschriften für E-Bike, E-Trottinette, E-Scooter, E-Roller und E-Cargobike. Diese Regulierungen erfassen jedoch die zunehmenden sicherheitsrelevanten Herausforderungen im Bereich der E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge unzureichend. E-Roller bis 25 km/h wurden der Kategorie «leichte Motorfahrräder» zugeteilt. Der technische Fortschritt und die Bauarten dieser Trendfahrzeuge wurden von den Behörden völlig unterschätzt. Moderne E-Roller sind häufig bauartbedingt leistungsstark und lassen sich durch einfache Soft- oder Hardwaremanipulation hinsichtlich ihrer Maximalgeschwindigkeit und Leistung einfach verändern. In der Praxis erreichen sie Geschwindigkeiten, die mit jenen von Mofas oder schnellen E-Bikes vergleichbar sind. Dennoch unterliegen sie nicht denselben sicherheitsrelevanten Anforderungen, etwa bezüglich Helmpflicht, Kontrollschildpflicht oder Führerausweis. Es ist bei unserer Verkehrsdichte fahrlässig, dass Fahrerinnen und Fahrer von solchen Trendfahrzeugen von diesen Pflichten ausgenommen sind. Damit gefährden sie auch andere Verkehrsteilnehmer. Über 16-jährige Personen können beim Händler ein solches Fahrzeug beschaffen und ohne jegliche weiteren Massnahmen in den Verkehr bringen. Mit der neuen Vorschrift wurde sogar das Soziusfahren erlaubt und damit das Verletzungsrisiko von Menschen weiter verschärft. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 18 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) dahingehend zu ändern, dass E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge mindestens in der Kategorie «schnelle Motorfahrräder» zugeteilt werden. Für die E-Roller sollen damit neben der Kontrollschildpflicht eine Helmpflicht, ein Führerausweis und analoge Alterslimiten eingeführt werden, wie sie bereits für schnelle E-Bike (bis 45 km/h) und Mofas (bis 30km/h) gelten. Eine Mitnahme von Mitfahrenden (Soziusbetrieb) soll grundsätzlich verboten werden. Sollte eine rechtssichere Zuteilung zu einer bestehenden Fahrzeugkategorie nicht möglich sein, sind entsprechende Kategorien mit den genannten Anforderungen zu schaffen.</p><p> </p><p>Eine Minderheit (Umbricht Pieren, Candinas Martin, Cottier, Imark, Kutter, Schnyder Markus, Silberschmidt) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Helmpflicht und Führerausweis für E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge
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