Die von pflegenden Angehörigen erbrachten Grundpflegeleistungen definieren und Vergütung durch die OKP klären

ShortId
26.3012
Id
20263012
Updated
02.02.2026 16:01
Language
de
Title
Die von pflegenden Angehörigen erbrachten Grundpflegeleistungen definieren und Vergütung durch die OKP klären
AdditionalIndexing
2841;28;44
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechende Verordnung anzupassen oder falls notwendig eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, damit</p><ol><li>die Grundpflegeleistungen definiert werden, die durch die pflegenden Angehörigen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbracht werden dürfen. Für diese Definition berücksichtigt der Bundesrat Abgrenzungsfragen zur familiären Fürsorgepflicht und zu anderen sozialversicherungsrechtlichen Leistungen, das Alter der pflegenden Person sowie Mindestanforderungen an die Ausbildung. Spitex-Organisationen sollen diese Leistungen separat deklarieren müssen;</li><li>eine neue Kategorie für die pflegenden Angehörigen mit entsprechend tieferen OKP-Beiträgen eingeführt werden kann. Alternativ kann auch der Einfachheit halber ein prozentualer Abschlag auf den bestehenden OKP-Beiträgen erfolgen.&nbsp;</li><li>Schliesslich sollen im Rahmen dieser Arbeiten die Einführung einer Definition von «pflegenden Angehörigen», deren arbeitsrechtlicher Status und allenfalls gestützt auf die bestehenden Grundlagen von Spitex-Schweiz eine nationale Definition der Normkosten geprüft werden.</li></ol>
  • Die von pflegenden Angehörigen erbrachten Grundpflegeleistungen definieren und Vergütung durch die OKP klären
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechende Verordnung anzupassen oder falls notwendig eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, damit</p><ol><li>die Grundpflegeleistungen definiert werden, die durch die pflegenden Angehörigen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbracht werden dürfen. Für diese Definition berücksichtigt der Bundesrat Abgrenzungsfragen zur familiären Fürsorgepflicht und zu anderen sozialversicherungsrechtlichen Leistungen, das Alter der pflegenden Person sowie Mindestanforderungen an die Ausbildung. Spitex-Organisationen sollen diese Leistungen separat deklarieren müssen;</li><li>eine neue Kategorie für die pflegenden Angehörigen mit entsprechend tieferen OKP-Beiträgen eingeführt werden kann. Alternativ kann auch der Einfachheit halber ein prozentualer Abschlag auf den bestehenden OKP-Beiträgen erfolgen.&nbsp;</li><li>Schliesslich sollen im Rahmen dieser Arbeiten die Einführung einer Definition von «pflegenden Angehörigen», deren arbeitsrechtlicher Status und allenfalls gestützt auf die bestehenden Grundlagen von Spitex-Schweiz eine nationale Definition der Normkosten geprüft werden.</li></ol>
    • Die von pflegenden Angehörigen erbrachten Grundpflegeleistungen definieren und Vergütung durch die OKP klären

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