Pflege durch Angehörige. Qualitätssicherung und stärkere Planungsbefugnisse im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Spitex-Organisationen

ShortId
26.3013
Id
20263013
Updated
02.02.2026 15:58
Language
de
Title
Pflege durch Angehörige. Qualitätssicherung und stärkere Planungsbefugnisse im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Spitex-Organisationen
AdditionalIndexing
2841;28
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechende Verordnung anzupassen oder falls notwendig eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, damit</p><ol><li>die Kantone bei der Zulassung von Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen, verbindliche Qualitätskriterien berücksichtigen müssen. Diese müssen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wie für die Restkostenfinanzierung gleichermassen gelten. Dadurch sollen sowohl die Qualität der Pflegeleistungen als auch der Schutz der pflegenden Angehörigen sichergestellt werden;</li><li>die Kantone die Abrechnung von Pflegeleistungen durch Angehörige über die OKP auf einen oder mehrere Leistungserbringer pro Region beschränken können.</li></ol>
  • Pflege durch Angehörige. Qualitätssicherung und stärkere Planungsbefugnisse im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Spitex-Organisationen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechende Verordnung anzupassen oder falls notwendig eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, damit</p><ol><li>die Kantone bei der Zulassung von Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen, verbindliche Qualitätskriterien berücksichtigen müssen. Diese müssen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wie für die Restkostenfinanzierung gleichermassen gelten. Dadurch sollen sowohl die Qualität der Pflegeleistungen als auch der Schutz der pflegenden Angehörigen sichergestellt werden;</li><li>die Kantone die Abrechnung von Pflegeleistungen durch Angehörige über die OKP auf einen oder mehrere Leistungserbringer pro Region beschränken können.</li></ol>
    • Pflege durch Angehörige. Qualitätssicherung und stärkere Planungsbefugnisse im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Spitex-Organisationen

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