Schaffung eines Rechtsrahmens für die Evakuierung von besonderen Einrichtungen (Spitäler, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten)

ShortId
26.3014
Id
20263014
Updated
29.01.2026 09:55
Language
de
Title
Schaffung eines Rechtsrahmens für die Evakuierung von besonderen Einrichtungen (Spitäler, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten)
AdditionalIndexing
09;2841;1216;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bericht des Bundesrates vom 5. November 2025 in Erfüllung des Postulats 23.3740 zeigt, dass weder ein konsolidiertes nationales Konzept noch eine einheitliche Planung für die Evakuierung solcher Einrichtungen existiert. Die Gesamtnotfallübung EGU 24 hat diese Lücke bestätigt.</p><p>Personen mit eingeschränkter Mobilität in diesen Einrichtungen stellen eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe dar, die eine spezifische Planung erfordert. Ein «Doppelansatz» zur teilweisen Evakuierung dieser Einrichtungen wurde als Lösungsweg identifiziert: Evakuiert würden jene Bewohnerinnen und Bewohner, Patientinnen und Patienten oder Inhaftierte, bei denen dies möglich ist, während genügend Personal für die Verbleibenden vor Ort bleibt.</p><p>Der Bericht fordert ausdrücklich, dass die Umsetzung «die Schaffung verbindlicher Rechtsgrundlagen und eine klare Definition der Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Trägerschaften der Spezialeinrichtungen, insbesondere bezüglich der Finanzierung» erfordert. Diese Motion zielt darauf ab, diese Empfehlung umzusetzen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten, um einen verbindlichen Rahmen für die Evakuierung von besonderen Einrichtungen (Spitäler, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten) zu schaffen. Dieser Rahmen soll die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und zuständigen Organen sowie die Finanzierungsmechanismen festlegen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Gartmann, Addor, Candinas, Marchesi, Nause, Walliser) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Schaffung eines Rechtsrahmens für die Evakuierung von besonderen Einrichtungen (Spitäler, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten)
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bericht des Bundesrates vom 5. November 2025 in Erfüllung des Postulats 23.3740 zeigt, dass weder ein konsolidiertes nationales Konzept noch eine einheitliche Planung für die Evakuierung solcher Einrichtungen existiert. Die Gesamtnotfallübung EGU 24 hat diese Lücke bestätigt.</p><p>Personen mit eingeschränkter Mobilität in diesen Einrichtungen stellen eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe dar, die eine spezifische Planung erfordert. Ein «Doppelansatz» zur teilweisen Evakuierung dieser Einrichtungen wurde als Lösungsweg identifiziert: Evakuiert würden jene Bewohnerinnen und Bewohner, Patientinnen und Patienten oder Inhaftierte, bei denen dies möglich ist, während genügend Personal für die Verbleibenden vor Ort bleibt.</p><p>Der Bericht fordert ausdrücklich, dass die Umsetzung «die Schaffung verbindlicher Rechtsgrundlagen und eine klare Definition der Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Trägerschaften der Spezialeinrichtungen, insbesondere bezüglich der Finanzierung» erfordert. Diese Motion zielt darauf ab, diese Empfehlung umzusetzen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten, um einen verbindlichen Rahmen für die Evakuierung von besonderen Einrichtungen (Spitäler, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten) zu schaffen. Dieser Rahmen soll die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und zuständigen Organen sowie die Finanzierungsmechanismen festlegen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Gartmann, Addor, Candinas, Marchesi, Nause, Walliser) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Schaffung eines Rechtsrahmens für die Evakuierung von besonderen Einrichtungen (Spitäler, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten)

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