FINMA: Konsultationsmechanismus des Parlaments
- ShortId
-
26.3017
- Id
-
20263017
- Updated
-
11.02.2026 14:04
- Language
-
de
- Title
-
FINMA: Konsultationsmechanismus des Parlaments
- AdditionalIndexing
-
421;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Rechtsetzung ist die Kernfunktion des Parlaments (Legislative). Demgemäss unterliegt die nachgelagerte Rechtsetzung durch den Bundesrat (Exekutive) einem Konsultationsrecht des Parlaments. Dieses bzw. seine Kommissionen können in Form von Empfehlungen zu Verordnungsentwürfen des Bundesrats Änderungen vorschlagen oder den Bundesrat per Motion zu Anpassungen eines Verordnungsentwurfs/einer Verordnung auffordern.</p><p> </p><p>Ein Konsultationsmechanismus des Parlaments besteht jedoch nicht bei der Rechtsetzung durch die FINMA – obwohl deren Regulierungen für den Finanzsektor von herausragender Bedeutung sind.<strong> </strong>In der Praxis kommen neben den im FINMAG erwähnten Verordnungen und Rundschreiben der FINMA auch weitere generell-abstrakte FINMA-Regularien zur Anwendung, die im Bundesrecht nicht vorgesehen sind. Dazu zählen insbesondere Aufsichtsmitteilungen und Wegleitungen, die faktisch ebenfalls verbindliche Wirkung entfalten.</p><p> </p><p>Nicht selten ist umstritten, ob einzelne FINMA-Regulierungen über eine ausreichende gesetzliche Grundlage verfügen (vgl. entsprechende Anhörungsberichte der FINMA zu abgeschlossenen Anhörungen). Ein Konsultationsmechanismus des Parlaments könnte hier Abhilfe schaffen: Er könnte dazu beitragen, Fragen zur gesetzlichen Grundlage frühzeitig zu klären und das Prinzip der Gewaltenteilung zu stärken. Das Parlament könnte – vergleichbar mit seiner Rolle bei Verordnungsentwürfen des Bundesrates – bei Bedarf in Form von Empfehlungen Anpassungen bei FINMA-Regulierungen vorschlagen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf zu unterbreiten, der vorsieht, dass das Parlament respektive die zuständigen Kommissionen in folgenden Fällen konsultiert werden:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Erlass und Änderung von FINMA-Verordnungen;</li><li>Erlass und Änderung von FINMA-Rundschreiben. </li></ol><p> </p><p>Eine Minderheit (Ryser, Amoos, Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Michaud Gigon, Roth David, Stämpfli, Widmer Céline) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- FINMA: Konsultationsmechanismus des Parlaments
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Rechtsetzung ist die Kernfunktion des Parlaments (Legislative). Demgemäss unterliegt die nachgelagerte Rechtsetzung durch den Bundesrat (Exekutive) einem Konsultationsrecht des Parlaments. Dieses bzw. seine Kommissionen können in Form von Empfehlungen zu Verordnungsentwürfen des Bundesrats Änderungen vorschlagen oder den Bundesrat per Motion zu Anpassungen eines Verordnungsentwurfs/einer Verordnung auffordern.</p><p> </p><p>Ein Konsultationsmechanismus des Parlaments besteht jedoch nicht bei der Rechtsetzung durch die FINMA – obwohl deren Regulierungen für den Finanzsektor von herausragender Bedeutung sind.<strong> </strong>In der Praxis kommen neben den im FINMAG erwähnten Verordnungen und Rundschreiben der FINMA auch weitere generell-abstrakte FINMA-Regularien zur Anwendung, die im Bundesrecht nicht vorgesehen sind. Dazu zählen insbesondere Aufsichtsmitteilungen und Wegleitungen, die faktisch ebenfalls verbindliche Wirkung entfalten.</p><p> </p><p>Nicht selten ist umstritten, ob einzelne FINMA-Regulierungen über eine ausreichende gesetzliche Grundlage verfügen (vgl. entsprechende Anhörungsberichte der FINMA zu abgeschlossenen Anhörungen). Ein Konsultationsmechanismus des Parlaments könnte hier Abhilfe schaffen: Er könnte dazu beitragen, Fragen zur gesetzlichen Grundlage frühzeitig zu klären und das Prinzip der Gewaltenteilung zu stärken. Das Parlament könnte – vergleichbar mit seiner Rolle bei Verordnungsentwürfen des Bundesrates – bei Bedarf in Form von Empfehlungen Anpassungen bei FINMA-Regulierungen vorschlagen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf zu unterbreiten, der vorsieht, dass das Parlament respektive die zuständigen Kommissionen in folgenden Fällen konsultiert werden:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Erlass und Änderung von FINMA-Verordnungen;</li><li>Erlass und Änderung von FINMA-Rundschreiben. </li></ol><p> </p><p>Eine Minderheit (Ryser, Amoos, Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Michaud Gigon, Roth David, Stämpfli, Widmer Céline) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
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