Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage realistischer Erwerbsmöglichkeiten

ShortId
26.3018
Id
20263018
Updated
17.02.2026 15:02
Language
de
Title
Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage realistischer Erwerbsmöglichkeiten
AdditionalIndexing
44;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Übersetzung folgt</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der nächsten IV-Revision eine Anpassung der Rechtsgrundlagen im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vorzuschlagen.&nbsp;Diese soll bei der Prüfung der Erwerbsunfähigkeit eine realistische Beurteilung der Erwerbsmöglichkeiten von Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung ermöglichen. Auf den Begriff «ausgeglichener Arbeitsmarkt», wie er heute angewendet wird, soll verzichtet werden. Bei der Ausarbeitung dieser Gesetzesänderung sind das tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen nach Eintritt der Invalidität, die Entwicklung innovativer Ansätze, die Chancen, welche die Digitalisierung eröffnet, sowie wissenschaftliche Beiträge zu berücksichtigen. Die zuständigen Vollzugsorgane der Sozialversicherungen (Invalidenversicherung, Unfallversicherung, Militärversicherung) sowie die Organisationen, welche die Betroffenen vertreten, sind in den Prozess einzubeziehen. Die Lösung muss so ausgestaltet sein, dass sie umsetzbar ist und im Interesse der Versicherten ein schnelles und effizientes Verfahren gewährleistet wird.</p>
  • Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage realistischer Erwerbsmöglichkeiten
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Übersetzung folgt</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der nächsten IV-Revision eine Anpassung der Rechtsgrundlagen im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vorzuschlagen.&nbsp;Diese soll bei der Prüfung der Erwerbsunfähigkeit eine realistische Beurteilung der Erwerbsmöglichkeiten von Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung ermöglichen. Auf den Begriff «ausgeglichener Arbeitsmarkt», wie er heute angewendet wird, soll verzichtet werden. Bei der Ausarbeitung dieser Gesetzesänderung sind das tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen nach Eintritt der Invalidität, die Entwicklung innovativer Ansätze, die Chancen, welche die Digitalisierung eröffnet, sowie wissenschaftliche Beiträge zu berücksichtigen. Die zuständigen Vollzugsorgane der Sozialversicherungen (Invalidenversicherung, Unfallversicherung, Militärversicherung) sowie die Organisationen, welche die Betroffenen vertreten, sind in den Prozess einzubeziehen. Die Lösung muss so ausgestaltet sein, dass sie umsetzbar ist und im Interesse der Versicherten ein schnelles und effizientes Verfahren gewährleistet wird.</p>
    • Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage realistischer Erwerbsmöglichkeiten

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