SP-Bundesrat Jans verletzt die bundesrätlichen Leitlinien. Welche Sanktionen ergreift der Gesamtbundesrat gegen SP-Bundesrat Jans? (2/2, Begründung der Interpellation)
- ShortId
-
26.3193
- Id
-
20263193
- Updated
-
19.06.2026 10:46
- Language
-
de
- Title
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SP-Bundesrat Jans verletzt die bundesrätlichen Leitlinien. Welche Sanktionen ergreift der Gesamtbundesrat gegen SP-Bundesrat Jans? (2/2, Begründung der Interpellation)
- AdditionalIndexing
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04
- 1
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- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>«Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe», lautet Artikel 34, Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.</p><p> </p><p>Art. 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR lautet wie folgt: </p><p>«<sup>1</sup> Der Bundesrat informiert die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.</p><p><sup>2</sup> Er beachtet dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit.</p><p><sup>3</sup> Er legt die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen dar.</p><p><sup>4</sup> Er vertritt keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung.»</p><p> </p><p>Basierend auf diesen Grundlagen hat die Bundeskanzlei mit Datum 10. Dezember 2024 folgende «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» erlassen:</p><p>«Zusammengefasst: Der Bundesrat informiert kontinuierlich, vollständig, sachlich, transparent, verhältnismässig, Gegenpositionen berücksichtigend.</p><p> </p><p>Was ist nicht erlaubt?</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Eine Kampagne führen</li><li>Teilnahme an Kampagnen anderer</li><li>Kommunikation im gekauften Raum (Werbung, Plakate, Inserate, gepushte Posts)</li><li>Behördenpropaganda: Einseitige, tendenziöse oder emotionalisierte Information</li><li>Einseitigkeit: Vorteile ohne Nachteile erwähnen</li><li>Wichtiges verschweigen</li></ul><p>[…]</p><p> </p><p>Medienkonferenzen</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Am besten keine Gäste von ausserhalb der Bundesverwaltung (sie müssen gesetzliche Vorgaben einhalten)</li><li>Vertreter der KdK oder einzelner Kantonsregierungen dürfen sich bei namhafter Betroffenheit äussern</li><li>Keine Vertreter von Fachdirektorenkonferenzen (diese dürfen sich gemäss BGer im Vorfeld von Abstimmungen nicht äussern)</li></ul><p>[…]</p><p> </p><p>Checkliste vor Komm-Aktion</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist sie sachlich-informativ?</li><li>Trägt sie zur freien Meinungsbildung bei?</li><li>Berücksichtigt sie die Gegenseite in angemessener Weise?</li></ol><p>[…]</p><p> </p><p>Der Bundesrat macht keine Kampagne. Die Grenze zur Kampagne wird insbesondere überschritten, wenn: </p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Verbände, politische Akteure oder Vertreter und Vertreterinnen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Kampagnentätigkeit unterstützt werden;</li><li>die Informationstätigkeit mit kampagnenführenden Organisationen koordiniert wird;</li></ul><p>[…]»</p>
- <span><p>Siehe die Antworten auf die Interpellation 26.3192 Aeschi.</p></span>
- <p>Der Text für diese Interpellation findet sich unter der Vorstossnummer 26.3192 (SP-Bundesrat Jans verletzt die bundesrätlichen Leitlinien. Welche Sanktionen ergreift der Gesamtbundesrat gegen SP-Bundesrat Jans? (1/2, Text der Interpellation) </p>
- SP-Bundesrat Jans verletzt die bundesrätlichen Leitlinien. Welche Sanktionen ergreift der Gesamtbundesrat gegen SP-Bundesrat Jans? (2/2, Begründung der Interpellation)
- State
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Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>«Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe», lautet Artikel 34, Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.</p><p> </p><p>Art. 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR lautet wie folgt: </p><p>«<sup>1</sup> Der Bundesrat informiert die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.</p><p><sup>2</sup> Er beachtet dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit.</p><p><sup>3</sup> Er legt die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen dar.</p><p><sup>4</sup> Er vertritt keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung.»</p><p> </p><p>Basierend auf diesen Grundlagen hat die Bundeskanzlei mit Datum 10. Dezember 2024 folgende «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» erlassen:</p><p>«Zusammengefasst: Der Bundesrat informiert kontinuierlich, vollständig, sachlich, transparent, verhältnismässig, Gegenpositionen berücksichtigend.</p><p> </p><p>Was ist nicht erlaubt?</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Eine Kampagne führen</li><li>Teilnahme an Kampagnen anderer</li><li>Kommunikation im gekauften Raum (Werbung, Plakate, Inserate, gepushte Posts)</li><li>Behördenpropaganda: Einseitige, tendenziöse oder emotionalisierte Information</li><li>Einseitigkeit: Vorteile ohne Nachteile erwähnen</li><li>Wichtiges verschweigen</li></ul><p>[…]</p><p> </p><p>Medienkonferenzen</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Am besten keine Gäste von ausserhalb der Bundesverwaltung (sie müssen gesetzliche Vorgaben einhalten)</li><li>Vertreter der KdK oder einzelner Kantonsregierungen dürfen sich bei namhafter Betroffenheit äussern</li><li>Keine Vertreter von Fachdirektorenkonferenzen (diese dürfen sich gemäss BGer im Vorfeld von Abstimmungen nicht äussern)</li></ul><p>[…]</p><p> </p><p>Checkliste vor Komm-Aktion</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist sie sachlich-informativ?</li><li>Trägt sie zur freien Meinungsbildung bei?</li><li>Berücksichtigt sie die Gegenseite in angemessener Weise?</li></ol><p>[…]</p><p> </p><p>Der Bundesrat macht keine Kampagne. Die Grenze zur Kampagne wird insbesondere überschritten, wenn: </p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Verbände, politische Akteure oder Vertreter und Vertreterinnen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Kampagnentätigkeit unterstützt werden;</li><li>die Informationstätigkeit mit kampagnenführenden Organisationen koordiniert wird;</li></ul><p>[…]»</p>
- <span><p>Siehe die Antworten auf die Interpellation 26.3192 Aeschi.</p></span>
- <p>Der Text für diese Interpellation findet sich unter der Vorstossnummer 26.3192 (SP-Bundesrat Jans verletzt die bundesrätlichen Leitlinien. Welche Sanktionen ergreift der Gesamtbundesrat gegen SP-Bundesrat Jans? (1/2, Text der Interpellation) </p>
- SP-Bundesrat Jans verletzt die bundesrätlichen Leitlinien. Welche Sanktionen ergreift der Gesamtbundesrat gegen SP-Bundesrat Jans? (2/2, Begründung der Interpellation)
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