UNO Vertragsorgane als oberste Gerichtsinstanzen für die Schweiz unter Aushebelung des Schweizerischen Bundesgerichts

ShortId
26.3222
Id
20263222
Updated
07.04.2026 07:48
Language
de
Title
UNO Vertragsorgane als oberste Gerichtsinstanzen für die Schweiz unter Aushebelung des Schweizerischen Bundesgerichts
AdditionalIndexing
08;1221;1231
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Klärung dieser rechtsstaatlich bedenklichen Situation ist dringend und erfordert schnelles Handeln des Bundesrates.</p><p>Andernfalls könnte das Ansehen und die Bedeutung des Schweizerischen Bundesgerichtes Schaden nehmen.</p>
  • <p>Das neueste Urteil im Fall des schwerbehinderten Mädchens aus dem Kanton Aargau, welches UNO Vertragsorgane angerufen hat und ähnlich gelagerte Fälle könnten die Diskussion über das Verhältnis &nbsp;zwischen der schweizerischen höchstrichterlichen Rechtsprechung und den internationalen Beschwerdeinstanzen neu entfachen und schwer belasten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im Spannungsfeld zwischen dem Bedürfnis nach wirksamem Schutz individueller Rechte einerseits und der verfassungsrechtlich verankerten Autonomie der nationalen Gerichte (n.b. in der Schweiz das Bundesgericht) ist eine sorgfältige Ueberprüfung und Klärung der ratifizierten Uebereinkommen dringlich und sofort einzuleiten.</p><p>Die vorhandenen Mechanismen in den Fakultativprotokollen führen zu einer faktischen Nachkontrolle letztinstanzlicher Bundesgerichtsentscheide und allenfalls zu verfassungswidrigen Verfahren und Entscheiden, schlussendlich zu einer faktischen Aushebelung unserer Rechtsordnung.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>&nbsp;</p><p>1.&nbsp;</p><p>Unter welchen Individualbeschwerde-bzw. Mitteilungsverfahren der UNO Vertragsorgane hat die Schweiz die Zuständigkeit anerkannt?</p><p>&nbsp;</p><p>2.</p><p>&nbsp;</p><p>Wieviele Individualbeschwerden bzw. Mitteilungen sind in den letzten 5 Jahren unter diesen UNO Beschwerdemechanismen gegen die Schweiz eingereicht worden?</p><p>&nbsp;</p><p>3.</p><p>&nbsp;</p><p>Sehen die von der Schweiz anerkannten UNO Individualbeschwerden bzw. Mitteilungsverfahren die Möglichkeit vor, vorsorgliche Massnahmen zu erlassen, die den Vollzug von schweizerischen letztinstanzlichen Urteilen vorübergehend &nbsp;und über Jahre hemmen können?</p><p>&nbsp;</p><p>4</p><p>&nbsp;</p><p>In wievielen Fällen haben die UNO Ausschüsse in den letzten fünf Jahren einem Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gegen die Schweiz &nbsp;ganz oder teilweise stattgegeben?</p><p>&nbsp;</p><p>5.</p><p>&nbsp;</p><p>Besteht überhaupt angesichts des umfassenden Grundrechtsschutzes in der Schweiz durch die EMRK sowie durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überhaupt noch ein Bedarf für zusätzliche UNO Individualbeschwerden bzw. Mitwirkungsverfahren und wird dadurch nicht die bestehende Rechtsordnung der Schweiz verfassungswidrig ausgehebelt?</p><p>&nbsp;</p><p>6.</p><p>&nbsp;</p><p>Welche Schritte sind notwendig, damit die Schweiz diese Fakultativprotokolle, welche zu diesen &nbsp;neuen "Rechtswegen" führen kündigen kann?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>7.</p><p>&nbsp;</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die sofortige Kündigung dieser Fakultativprotokolle einzuleiten, da sie den Vollzug von letztinstanzlichen Urteilen des Schweizerischen Bundesgerichtes verhindern und damit in gewissen Rechtsbereichen eine direkte Gefahr für die schweizerische Rechtsordnung darstellen können?</p><p>&nbsp;</p>
  • UNO Vertragsorgane als oberste Gerichtsinstanzen für die Schweiz unter Aushebelung des Schweizerischen Bundesgerichts
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Klärung dieser rechtsstaatlich bedenklichen Situation ist dringend und erfordert schnelles Handeln des Bundesrates.</p><p>Andernfalls könnte das Ansehen und die Bedeutung des Schweizerischen Bundesgerichtes Schaden nehmen.</p>
    • <p>Das neueste Urteil im Fall des schwerbehinderten Mädchens aus dem Kanton Aargau, welches UNO Vertragsorgane angerufen hat und ähnlich gelagerte Fälle könnten die Diskussion über das Verhältnis &nbsp;zwischen der schweizerischen höchstrichterlichen Rechtsprechung und den internationalen Beschwerdeinstanzen neu entfachen und schwer belasten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im Spannungsfeld zwischen dem Bedürfnis nach wirksamem Schutz individueller Rechte einerseits und der verfassungsrechtlich verankerten Autonomie der nationalen Gerichte (n.b. in der Schweiz das Bundesgericht) ist eine sorgfältige Ueberprüfung und Klärung der ratifizierten Uebereinkommen dringlich und sofort einzuleiten.</p><p>Die vorhandenen Mechanismen in den Fakultativprotokollen führen zu einer faktischen Nachkontrolle letztinstanzlicher Bundesgerichtsentscheide und allenfalls zu verfassungswidrigen Verfahren und Entscheiden, schlussendlich zu einer faktischen Aushebelung unserer Rechtsordnung.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>&nbsp;</p><p>1.&nbsp;</p><p>Unter welchen Individualbeschwerde-bzw. Mitteilungsverfahren der UNO Vertragsorgane hat die Schweiz die Zuständigkeit anerkannt?</p><p>&nbsp;</p><p>2.</p><p>&nbsp;</p><p>Wieviele Individualbeschwerden bzw. Mitteilungen sind in den letzten 5 Jahren unter diesen UNO Beschwerdemechanismen gegen die Schweiz eingereicht worden?</p><p>&nbsp;</p><p>3.</p><p>&nbsp;</p><p>Sehen die von der Schweiz anerkannten UNO Individualbeschwerden bzw. Mitteilungsverfahren die Möglichkeit vor, vorsorgliche Massnahmen zu erlassen, die den Vollzug von schweizerischen letztinstanzlichen Urteilen vorübergehend &nbsp;und über Jahre hemmen können?</p><p>&nbsp;</p><p>4</p><p>&nbsp;</p><p>In wievielen Fällen haben die UNO Ausschüsse in den letzten fünf Jahren einem Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gegen die Schweiz &nbsp;ganz oder teilweise stattgegeben?</p><p>&nbsp;</p><p>5.</p><p>&nbsp;</p><p>Besteht überhaupt angesichts des umfassenden Grundrechtsschutzes in der Schweiz durch die EMRK sowie durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überhaupt noch ein Bedarf für zusätzliche UNO Individualbeschwerden bzw. Mitwirkungsverfahren und wird dadurch nicht die bestehende Rechtsordnung der Schweiz verfassungswidrig ausgehebelt?</p><p>&nbsp;</p><p>6.</p><p>&nbsp;</p><p>Welche Schritte sind notwendig, damit die Schweiz diese Fakultativprotokolle, welche zu diesen &nbsp;neuen "Rechtswegen" führen kündigen kann?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>7.</p><p>&nbsp;</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die sofortige Kündigung dieser Fakultativprotokolle einzuleiten, da sie den Vollzug von letztinstanzlichen Urteilen des Schweizerischen Bundesgerichtes verhindern und damit in gewissen Rechtsbereichen eine direkte Gefahr für die schweizerische Rechtsordnung darstellen können?</p><p>&nbsp;</p>
    • UNO Vertragsorgane als oberste Gerichtsinstanzen für die Schweiz unter Aushebelung des Schweizerischen Bundesgerichts

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