Flugverkehr: Wer bezahlt für Flugsicherungsdienste in delegierten Lufträumen?
- ShortId
-
26.3225
- Id
-
20263225
- Updated
-
16.04.2026 10:10
- Language
-
de
- Title
-
Flugverkehr: Wer bezahlt für Flugsicherungsdienste in delegierten Lufträumen?
- AdditionalIndexing
-
48;24;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die aktuelle Situation der grenzüberschreitenden Flugsicherung zeigt eine problematische Asymmetrie zwischen der Zusammenarbeit der Schweiz mit Frankreich und der Zusammenarbeit mit anderen Ländern, insbesondere mit Deutschland. Während Frankreich die von Skyguide in seinem Luftraum erbrachten Leistungen auf der Grundlage eines klaren und rechtlich stabilen bilateralen Abkommens vergütet, leistet Deutschland keinen finanziellen Ausgleich für die auf seinem Hoheitsgebiet erbrachten Dienstleistungen.</p><p>Das Fehlen eines Finanzabkommens mit Deutschland hat zur Folge, dass die Schweiz diese Mindereinnahmen aus öffentlichen Mitteln ausgleichen muss. Der Bund sieht sich somit gezwungen, durch einen internen Ausgleichsmechanismus Leistungen zu finanzieren, die de facto an Deutschland verkauft werden, ohne dass dafür eine finanzielle Gegenleistung erbracht wird. Diese Situation wirft Fragen der Fairness, der Verantwortung und der Nachhaltigkeit auf, zumal es im Rahmen der französisch-schweizerischen Zusammenarbeit bereits eine ausgewogene Lösung gibt, die erfolgreich funktioniert.</p>
- <p> </p><p>Dass Skyguide aus Sicherheits- und Effizienzgründen auch angrenzende ausländische Lufträume nahe Schweizer Flughäfen kontrolliert, ist nachvollziehbar; fraglich ist jedoch, weshalb die Schweiz die damit verbundenen Kosten teilweise selbst tragen muss, ohne dass überall eine gleichwertige finanzielle Abgeltung durch die betroffenen Nachbarstaaten erfolgt.</p><p>Im süddeutschen Raum zeigt sich die Problematik besonders deutlich: Obwohl Skyguide auch nördlich der Linie Basel–Schaffhausen Flugsicherungsdienste erbringt, fallen die Streckengebühren nur für das Gebiet südlich dieser Linie an Skyguide, während sie für einen wesentlich grösseren Teil des von Skyguide kontrollierten süddeutschen Luftraums der Deutschen Flugsicherung zufliessen.</p><p>Im Jahresbericht 2025 der Skyguide werden 42.408 Millionen Franken Bundesbeiträge für Gebühren von delegierten Lufträumen ausgewiesen.</p><p> </p><p>Es erscheint problematisch, dass der Bund die Flugsicherung über Deutschland finanzieren muss, während Deutschland Gebühren für das Überfliegen seines Luftraums erhebt, einschliesslich in der Nähe des Flughafens Zürich.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><p>1. Wie hoch sind die Bundesentschädigungen an Skyguide aufgeschlüsselt auf die an die Schweiz delegierten Lufträume und weiter aufgeschlüsselt nach Überflug (Streckenflug) sowie An- und Abflug auf die einzelnen Flughäfen und Flugplätze?</p><p> </p><p>2. Bestehen ausser mit Frankreich noch weitere Abkommen zur Finanzierung delegierter Lufträume? (Auch von der Schweiz delegierten Lufträumen z.B. Basel oder Lugano)</p><p> </p><p>3. Welche Schritte gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um ein Abkommen zu erzielen, das eine finanzielle Beteiligung zugunsten von Skyguide für die Flugsicherungsdienste vorsieht, die sie in delegierten Lufträumen erbringt?</p><p> </p><p>4. Wie werden delegierte beziehungsweise grenzüberschreitend bewirtschaftete Lufträume in der Europäischen Union finanziell geregelt, und weshalb gelingt es der Schweiz offenbar nicht in allen Fällen, eine mit den EU-Modellen vergleichbare, verursachergerechte Regelung von Gebührenzufluss und finanzieller Abgeltung sicherzustellen?</p><p> </p>
- Flugverkehr: Wer bezahlt für Flugsicherungsdienste in delegierten Lufträumen?
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die aktuelle Situation der grenzüberschreitenden Flugsicherung zeigt eine problematische Asymmetrie zwischen der Zusammenarbeit der Schweiz mit Frankreich und der Zusammenarbeit mit anderen Ländern, insbesondere mit Deutschland. Während Frankreich die von Skyguide in seinem Luftraum erbrachten Leistungen auf der Grundlage eines klaren und rechtlich stabilen bilateralen Abkommens vergütet, leistet Deutschland keinen finanziellen Ausgleich für die auf seinem Hoheitsgebiet erbrachten Dienstleistungen.</p><p>Das Fehlen eines Finanzabkommens mit Deutschland hat zur Folge, dass die Schweiz diese Mindereinnahmen aus öffentlichen Mitteln ausgleichen muss. Der Bund sieht sich somit gezwungen, durch einen internen Ausgleichsmechanismus Leistungen zu finanzieren, die de facto an Deutschland verkauft werden, ohne dass dafür eine finanzielle Gegenleistung erbracht wird. Diese Situation wirft Fragen der Fairness, der Verantwortung und der Nachhaltigkeit auf, zumal es im Rahmen der französisch-schweizerischen Zusammenarbeit bereits eine ausgewogene Lösung gibt, die erfolgreich funktioniert.</p>
- <p> </p><p>Dass Skyguide aus Sicherheits- und Effizienzgründen auch angrenzende ausländische Lufträume nahe Schweizer Flughäfen kontrolliert, ist nachvollziehbar; fraglich ist jedoch, weshalb die Schweiz die damit verbundenen Kosten teilweise selbst tragen muss, ohne dass überall eine gleichwertige finanzielle Abgeltung durch die betroffenen Nachbarstaaten erfolgt.</p><p>Im süddeutschen Raum zeigt sich die Problematik besonders deutlich: Obwohl Skyguide auch nördlich der Linie Basel–Schaffhausen Flugsicherungsdienste erbringt, fallen die Streckengebühren nur für das Gebiet südlich dieser Linie an Skyguide, während sie für einen wesentlich grösseren Teil des von Skyguide kontrollierten süddeutschen Luftraums der Deutschen Flugsicherung zufliessen.</p><p>Im Jahresbericht 2025 der Skyguide werden 42.408 Millionen Franken Bundesbeiträge für Gebühren von delegierten Lufträumen ausgewiesen.</p><p> </p><p>Es erscheint problematisch, dass der Bund die Flugsicherung über Deutschland finanzieren muss, während Deutschland Gebühren für das Überfliegen seines Luftraums erhebt, einschliesslich in der Nähe des Flughafens Zürich.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><p>1. Wie hoch sind die Bundesentschädigungen an Skyguide aufgeschlüsselt auf die an die Schweiz delegierten Lufträume und weiter aufgeschlüsselt nach Überflug (Streckenflug) sowie An- und Abflug auf die einzelnen Flughäfen und Flugplätze?</p><p> </p><p>2. Bestehen ausser mit Frankreich noch weitere Abkommen zur Finanzierung delegierter Lufträume? (Auch von der Schweiz delegierten Lufträumen z.B. Basel oder Lugano)</p><p> </p><p>3. Welche Schritte gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um ein Abkommen zu erzielen, das eine finanzielle Beteiligung zugunsten von Skyguide für die Flugsicherungsdienste vorsieht, die sie in delegierten Lufträumen erbringt?</p><p> </p><p>4. Wie werden delegierte beziehungsweise grenzüberschreitend bewirtschaftete Lufträume in der Europäischen Union finanziell geregelt, und weshalb gelingt es der Schweiz offenbar nicht in allen Fällen, eine mit den EU-Modellen vergleichbare, verursachergerechte Regelung von Gebührenzufluss und finanzieller Abgeltung sicherzustellen?</p><p> </p>
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