Klimapolitik nach 2030. Vergleichbarkeit und Auswirkungen. Wissenschaftsbasis

ShortId
26.3232
Id
20263232
Updated
13.04.2026 11:28
Language
de
Title
Klimapolitik nach 2030. Vergleichbarkeit und Auswirkungen. Wissenschaftsbasis
AdditionalIndexing
52;48;36;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz soll bis 2050 klimaneutral werden (Art. 3 KIG). Seit 2008 wird eine CO<sub>2</sub>-Abgabe auf fossile Brennstoffe erhoben; der jährliche Ertrag von rund 1,2 Milliarden CHF fliesst an Bevölkerung und Wirtschaft zurück oder finanziert Fördermassnahmen im Gebäude- und Energiebereich. Das CO<sub>2</sub>-Gesetz 2025–2030 bildet den aktuellen Rahmen der Schweizer Klimapolitik. Nun plant der Bundesrat einen Systemwechsel: Die CO<sub>2</sub>-Abgabe soll durch ein Emissionshandelssystem (EHS) für Gebäude und Verkehr ersetzt werden — mit Maximalpreisen von 120 CHF pro Tonne CO<sub>2</sub> für Heizöl und 20 CHF für Treibstoffe. Das UVEK erarbeitet bis Juni 2026 eine entsprechende Vorlage.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat stützt seine Klima-, Energie- und Verkehrspolitik in der Regel auf langfristige Perspektiven und Szenarien, etwa die Energie- oder Verkehrsperspektiven, sowie damit zusammenhängende Instrumente wie der Sachplan Verkehr. Diese Grundlagen bilden die Basis für politische, finanzielle, raum- und energieplanerische Entscheide mit langfristiger Wirkung.</p><p>Die Schweiz verfügt über international anerkannte Hochschulen. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bei der Ausweitung des EHS auf Gebäude und Verkehr der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Forschung sowie evidenz- und szenarienbasierte Ansätze angemessen berücksichtigt werden?&nbsp;</li><li>Wie werden Schweizer Forschungsinstitutionen – insbesondere ETHZ und EPFL – konkret in welche Arbeiten einbezogen? Gibt es Mandate, Begleitgruppen, Konsultationen oder Peer-Reviews?</li><li>Wie werden Schweizer Hochschulen – insbesondere ETHZ und EPFL – konkret in weitere für die Klimapolitik relevanten Grundlagen wie Verkehrsperspektiven 2060 und Energieperspektiven 2060 einbezogen?</li><li>Prüft der Bundesrat die Einsetzung eines institutionalisierten Verfahrens für einen strukturierten und transparenten Science-Policy-Austausch im Rahmen der Klimapolitik nach 2030?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat den Einbezug der Schweizer Wissenschaft künftig verbindlicher oder zumindest institutionell klarer auszugestalten, insbesondere im Hinblick auf komplexe, bereichsübergreifende Herausforderungen wie die Klimapolitik, welche die Raumplanung, Verkehrs-, Umwelt- und Energiepolitik gleichermassen betrifft?</li></ol>
  • Klimapolitik nach 2030. Vergleichbarkeit und Auswirkungen. Wissenschaftsbasis
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz soll bis 2050 klimaneutral werden (Art. 3 KIG). Seit 2008 wird eine CO<sub>2</sub>-Abgabe auf fossile Brennstoffe erhoben; der jährliche Ertrag von rund 1,2 Milliarden CHF fliesst an Bevölkerung und Wirtschaft zurück oder finanziert Fördermassnahmen im Gebäude- und Energiebereich. Das CO<sub>2</sub>-Gesetz 2025–2030 bildet den aktuellen Rahmen der Schweizer Klimapolitik. Nun plant der Bundesrat einen Systemwechsel: Die CO<sub>2</sub>-Abgabe soll durch ein Emissionshandelssystem (EHS) für Gebäude und Verkehr ersetzt werden — mit Maximalpreisen von 120 CHF pro Tonne CO<sub>2</sub> für Heizöl und 20 CHF für Treibstoffe. Das UVEK erarbeitet bis Juni 2026 eine entsprechende Vorlage.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat stützt seine Klima-, Energie- und Verkehrspolitik in der Regel auf langfristige Perspektiven und Szenarien, etwa die Energie- oder Verkehrsperspektiven, sowie damit zusammenhängende Instrumente wie der Sachplan Verkehr. Diese Grundlagen bilden die Basis für politische, finanzielle, raum- und energieplanerische Entscheide mit langfristiger Wirkung.</p><p>Die Schweiz verfügt über international anerkannte Hochschulen. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bei der Ausweitung des EHS auf Gebäude und Verkehr der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Forschung sowie evidenz- und szenarienbasierte Ansätze angemessen berücksichtigt werden?&nbsp;</li><li>Wie werden Schweizer Forschungsinstitutionen – insbesondere ETHZ und EPFL – konkret in welche Arbeiten einbezogen? Gibt es Mandate, Begleitgruppen, Konsultationen oder Peer-Reviews?</li><li>Wie werden Schweizer Hochschulen – insbesondere ETHZ und EPFL – konkret in weitere für die Klimapolitik relevanten Grundlagen wie Verkehrsperspektiven 2060 und Energieperspektiven 2060 einbezogen?</li><li>Prüft der Bundesrat die Einsetzung eines institutionalisierten Verfahrens für einen strukturierten und transparenten Science-Policy-Austausch im Rahmen der Klimapolitik nach 2030?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat den Einbezug der Schweizer Wissenschaft künftig verbindlicher oder zumindest institutionell klarer auszugestalten, insbesondere im Hinblick auf komplexe, bereichsübergreifende Herausforderungen wie die Klimapolitik, welche die Raumplanung, Verkehrs-, Umwelt- und Energiepolitik gleichermassen betrifft?</li></ol>
    • Klimapolitik nach 2030. Vergleichbarkeit und Auswirkungen. Wissenschaftsbasis

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