Preisgünstigen Wohnraum in der Richtplanung verankern
- ShortId
-
26.3235
- Id
-
20263235
- Updated
-
13.04.2026 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Preisgünstigen Wohnraum in der Richtplanung verankern
- AdditionalIndexing
-
2846;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit einer Ergänzung des Leitfadens zur Erstellung von Richtplänen im Jahr 2014 müssen Kantone Ziele und Massnahmen zur Sicherstellung eines Wohnraumangebots für alle Bedürfnisse, insbesondere zur Förderung des preisgünstigen (...) Wohnungsbaus in Kantonen mit ausgewiesenem Handlungsbedarf festlegen. Gemäss der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 23.3627 wird ein Kanton aufgefordert, entsprechende Massnahmen zu prüfen, wenn er diese Vorgabe nicht erfüllt. Für eine Nichtgenehmigung sei die rechtliche Verankerung der Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus nicht ausreichend. Es gebe keine gesetzliche Bestimmung, auf deren Grundlage die zuständige Behörde verpflichtet werden könne, entsprechende Massnahmen zu treffen, schrieb der Bundesrat in seiner Antwort. </p><p>Richtpläne haben eine wichtige Funktion in der Raumplanung, gemäss Zielsetzungen des Raumplanungsgesetzes sollen alle drei Staatsebenen dabei auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und Wirtschaft achten. Der Bundesrat betont in seiner Wohnpolitik stets die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantone. Im Raumplanungsgesetz definiert der Bund in Artikel 8a aber Mindestinhalte für Richtpläne und benennt einige spezifische Themen wie Siedlungsentwicklung nach innen, die Erneuerung und die Verkehrserschliessung. Auf Grund der enormen Bedeutung des Themas bezahlbaren Wohnens sollte diese Frage neu als Richtplaninhalt aufgenommen werden. Dies gibt den Kantonen eine Verpflichtung, mit Massnahmen für ein ausreichendes Wohnraumangebot für Haushalte mit geringem Einkommen zu sorgen. Bei ungenügender Berücksichtigung könnte der Bund neu einen Richtplan nicht genehmigen und Verbesserungen einfordern. </p><p>Bei den letzten Revisionen des Raumplanungsgesetzes wurden Fristen zur Umsetzung gewisser Punkte festgelegt. Zur Wirksamkeit der in dieser Motion verlangten Massnahmen könnte der Bund ebenfalls eine Frist festlegen. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Änderung des Raumplanungsgesetzes vorzulegen, damit die Richtpläne im Bereich Siedlungen in Kantonen mit einem ausgewiesenen Handlungsbedarf Massnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Wohnraumangebots für Haushalte mit geringem Einkommen enthalten. </p>
- Preisgünstigen Wohnraum in der Richtplanung verankern
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit einer Ergänzung des Leitfadens zur Erstellung von Richtplänen im Jahr 2014 müssen Kantone Ziele und Massnahmen zur Sicherstellung eines Wohnraumangebots für alle Bedürfnisse, insbesondere zur Förderung des preisgünstigen (...) Wohnungsbaus in Kantonen mit ausgewiesenem Handlungsbedarf festlegen. Gemäss der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 23.3627 wird ein Kanton aufgefordert, entsprechende Massnahmen zu prüfen, wenn er diese Vorgabe nicht erfüllt. Für eine Nichtgenehmigung sei die rechtliche Verankerung der Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus nicht ausreichend. Es gebe keine gesetzliche Bestimmung, auf deren Grundlage die zuständige Behörde verpflichtet werden könne, entsprechende Massnahmen zu treffen, schrieb der Bundesrat in seiner Antwort. </p><p>Richtpläne haben eine wichtige Funktion in der Raumplanung, gemäss Zielsetzungen des Raumplanungsgesetzes sollen alle drei Staatsebenen dabei auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und Wirtschaft achten. Der Bundesrat betont in seiner Wohnpolitik stets die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantone. Im Raumplanungsgesetz definiert der Bund in Artikel 8a aber Mindestinhalte für Richtpläne und benennt einige spezifische Themen wie Siedlungsentwicklung nach innen, die Erneuerung und die Verkehrserschliessung. Auf Grund der enormen Bedeutung des Themas bezahlbaren Wohnens sollte diese Frage neu als Richtplaninhalt aufgenommen werden. Dies gibt den Kantonen eine Verpflichtung, mit Massnahmen für ein ausreichendes Wohnraumangebot für Haushalte mit geringem Einkommen zu sorgen. Bei ungenügender Berücksichtigung könnte der Bund neu einen Richtplan nicht genehmigen und Verbesserungen einfordern. </p><p>Bei den letzten Revisionen des Raumplanungsgesetzes wurden Fristen zur Umsetzung gewisser Punkte festgelegt. Zur Wirksamkeit der in dieser Motion verlangten Massnahmen könnte der Bund ebenfalls eine Frist festlegen. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Änderung des Raumplanungsgesetzes vorzulegen, damit die Richtpläne im Bereich Siedlungen in Kantonen mit einem ausgewiesenen Handlungsbedarf Massnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Wohnraumangebots für Haushalte mit geringem Einkommen enthalten. </p>
- Preisgünstigen Wohnraum in der Richtplanung verankern
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