Unternehmensentlastung: Anspruch auf Verfahrensführung durch eine Behörde bei Mehrfachzuständigkeiten
- ShortId
-
26.3236
- Id
-
20263236
- Updated
-
02.04.2026 11:16
- Language
-
de
- Title
-
Unternehmensentlastung: Anspruch auf Verfahrensführung durch eine Behörde bei Mehrfachzuständigkeiten
- AdditionalIndexing
-
15;1221
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>In der Praxis führen Mehrfachzuständigkeiten und eine fehlende Koordination zwischen Behörden trotz Ordnungsfristen häufig zu Verzögerungen, zu Mehraufwand und zu unnötigen Kosten für Unternehmen. </p><p> </p><p>Ein gesetzlicher Anspruch auf Verfahrensführung durch eine Behörde im Fall von Mehrfachzuständigkeiten würde sicherstellen, dass die Verantwortung für die Koordination und den Verfahrensfortschritt nicht auf die gesuchstellenden Unternehmen überwälzt wird. Bei mehreren zuständigen Stellen sorgt die Bezeichnung einer verfahrensführenden Behörde für eine klare Koordination, reduziert Doppelspurigkeiten und erhöht die Verfahrenseffizienz.</p><p> </p><p>Der vorgeschlagene verfahrensrechtliche Zusatz im UEG würde dem Grundsatz der raschen und einfachen Durchführung von wirtschaftsrechtlichen Verfahren bessere Nachachtung verschaffen. </p><p> </p><p>In vielen Ländern (z.B. in den nordischen Staaten) haben klare Fristen und definierte Behördenstrukturen zu einer spürbaren Verkürzung von Verfahrensdauern und reduzierten Kosten geführt. Daran könnte sich die Schweiz orientieren. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG; SR 930.31) dahingehend zu ergänzen (z.B. in Art. 2 lit. c), dass im Fall von mehreren zuständigen Behörden bei wirtschaftsrechtlichen Verfahren ein Anspruch auf Verfahrensführung durch eine Behörde besteht.</p>
- Unternehmensentlastung: Anspruch auf Verfahrensführung durch eine Behörde bei Mehrfachzuständigkeiten
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Praxis führen Mehrfachzuständigkeiten und eine fehlende Koordination zwischen Behörden trotz Ordnungsfristen häufig zu Verzögerungen, zu Mehraufwand und zu unnötigen Kosten für Unternehmen. </p><p> </p><p>Ein gesetzlicher Anspruch auf Verfahrensführung durch eine Behörde im Fall von Mehrfachzuständigkeiten würde sicherstellen, dass die Verantwortung für die Koordination und den Verfahrensfortschritt nicht auf die gesuchstellenden Unternehmen überwälzt wird. Bei mehreren zuständigen Stellen sorgt die Bezeichnung einer verfahrensführenden Behörde für eine klare Koordination, reduziert Doppelspurigkeiten und erhöht die Verfahrenseffizienz.</p><p> </p><p>Der vorgeschlagene verfahrensrechtliche Zusatz im UEG würde dem Grundsatz der raschen und einfachen Durchführung von wirtschaftsrechtlichen Verfahren bessere Nachachtung verschaffen. </p><p> </p><p>In vielen Ländern (z.B. in den nordischen Staaten) haben klare Fristen und definierte Behördenstrukturen zu einer spürbaren Verkürzung von Verfahrensdauern und reduzierten Kosten geführt. Daran könnte sich die Schweiz orientieren. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG; SR 930.31) dahingehend zu ergänzen (z.B. in Art. 2 lit. c), dass im Fall von mehreren zuständigen Behörden bei wirtschaftsrechtlichen Verfahren ein Anspruch auf Verfahrensführung durch eine Behörde besteht.</p>
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