Klimapolitik nach 2030. Vergleichbarkeit und Auswirkungen auf Städte und Agglomerationen

ShortId
26.3238
Id
20263238
Updated
13.04.2026 11:30
Language
de
Title
Klimapolitik nach 2030. Vergleichbarkeit und Auswirkungen auf Städte und Agglomerationen
AdditionalIndexing
52;66;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz soll bis 2050 klimaneutral werden (Art. 3 KIG). Seit 2008 wird eine CO<sub>2</sub>-Abgabe auf fossile Brennstoffe erhoben; der jährliche Ertrag von rund 1,2 Milliarden Franken fliesst an Bevölkerung und Wirtschaft zurück oder finanziert Fördermassnahmen im Gebäude- und Energiebereich. Das CO<sub>2</sub>-Gesetz 2025–2030 bildet den aktuellen Rahmen der Schweizer Klimapolitik. Nun plant der Bundesrat einen Systemwechsel: Die CO<sub>2</sub>-Abgabe soll durch ein Emissionshandelssystem (EHS) für Gebäude und Verkehr ersetzt werden — mit Maximalpreisen von 120 Franken pro Tonne CO<sub>2</sub> für Heizöl und 20 Franken für Treibstoffe. Das UVEK erarbeitet bis Juni 2026 eine entsprechende Vorlage.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund ist gemäss Art. 50 BV verpflichtet, die möglichen Auswirkungen seines Handelns auf die Gemeinden zu beachten und auf die besondere Situation der Städte, Agglomerationen und Berggebiete Rücksicht zu nehmen. Die Städte und Agglomerationen beheimaten den überwiegenden Teil der Gebäude und sind vom Verkehr besonders stark betroffen. Die städtischen Verwaltungen sind in der Klimapolitik stark engagiert und gefordert. Angesichts dieser Ausgangslage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Welche Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass der Bundesrat von der CO<sub>2</sub>-Abgabe abkommen und das EHS auf Gebäude und Verkehr ausdehnen will?</li><li>Unter Zuhilfenahme welcher politischen, sozialen und finanziellen Kriterien wird die Vergleichbarkeit mit einer weiterentwickelten CO<sub>2</sub>-Abgabe als Alternative zur EHS-Ausweitung eruiert?</li><li>Wie kommt der Bundesrat seinem verfassungsrechtlichen Auftrag der Prüfung der möglichen Auswirkungen des vorgeschlagenen Wechsels auf die Städte und Agglomerationen nach?</li><li>Werden die durch das neue EHS generierten Mittel auch für die Anpassung an den Klimawandel verwendet oder nur für die Dekarbonisierung?&nbsp;</li><li>Wenn die Mittel auch für Anpassungsmassnahmen verwendet werden: Zu welchen Teilen werden sie für die Förderung erneuerbarer Energien, Dekarbonisierung und Klimaanpassung (etwa Hitze- und Hochwasserschutz, Renaturierung, Begrünung etc.) eingesetzt?</li><li>Wie werden die Folgen des geplanten Systemwechsel für die Städte und Agglomerationen evaluiert?</li></ol><p>&nbsp;</p>
  • Klimapolitik nach 2030. Vergleichbarkeit und Auswirkungen auf Städte und Agglomerationen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz soll bis 2050 klimaneutral werden (Art. 3 KIG). Seit 2008 wird eine CO<sub>2</sub>-Abgabe auf fossile Brennstoffe erhoben; der jährliche Ertrag von rund 1,2 Milliarden Franken fliesst an Bevölkerung und Wirtschaft zurück oder finanziert Fördermassnahmen im Gebäude- und Energiebereich. Das CO<sub>2</sub>-Gesetz 2025–2030 bildet den aktuellen Rahmen der Schweizer Klimapolitik. Nun plant der Bundesrat einen Systemwechsel: Die CO<sub>2</sub>-Abgabe soll durch ein Emissionshandelssystem (EHS) für Gebäude und Verkehr ersetzt werden — mit Maximalpreisen von 120 Franken pro Tonne CO<sub>2</sub> für Heizöl und 20 Franken für Treibstoffe. Das UVEK erarbeitet bis Juni 2026 eine entsprechende Vorlage.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund ist gemäss Art. 50 BV verpflichtet, die möglichen Auswirkungen seines Handelns auf die Gemeinden zu beachten und auf die besondere Situation der Städte, Agglomerationen und Berggebiete Rücksicht zu nehmen. Die Städte und Agglomerationen beheimaten den überwiegenden Teil der Gebäude und sind vom Verkehr besonders stark betroffen. Die städtischen Verwaltungen sind in der Klimapolitik stark engagiert und gefordert. Angesichts dieser Ausgangslage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Welche Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass der Bundesrat von der CO<sub>2</sub>-Abgabe abkommen und das EHS auf Gebäude und Verkehr ausdehnen will?</li><li>Unter Zuhilfenahme welcher politischen, sozialen und finanziellen Kriterien wird die Vergleichbarkeit mit einer weiterentwickelten CO<sub>2</sub>-Abgabe als Alternative zur EHS-Ausweitung eruiert?</li><li>Wie kommt der Bundesrat seinem verfassungsrechtlichen Auftrag der Prüfung der möglichen Auswirkungen des vorgeschlagenen Wechsels auf die Städte und Agglomerationen nach?</li><li>Werden die durch das neue EHS generierten Mittel auch für die Anpassung an den Klimawandel verwendet oder nur für die Dekarbonisierung?&nbsp;</li><li>Wenn die Mittel auch für Anpassungsmassnahmen verwendet werden: Zu welchen Teilen werden sie für die Förderung erneuerbarer Energien, Dekarbonisierung und Klimaanpassung (etwa Hitze- und Hochwasserschutz, Renaturierung, Begrünung etc.) eingesetzt?</li><li>Wie werden die Folgen des geplanten Systemwechsel für die Städte und Agglomerationen evaluiert?</li></ol><p>&nbsp;</p>
    • Klimapolitik nach 2030. Vergleichbarkeit und Auswirkungen auf Städte und Agglomerationen

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