Gleichbehandlung von Online-Plattformen bei Rücknahme- und Entsorgungspflichten gemäss VREG

ShortId
26.3243
Id
20263243
Updated
13.04.2026 11:32
Language
de
Title
Gleichbehandlung von Online-Plattformen bei Rücknahme- und Entsorgungspflichten gemäss VREG
AdditionalIndexing
15;52;34
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Online-Plattformen vertreiben elektrische und elektronische Geräte aus dem Ausland, ohne an die Rücknahme- und Entsorgungspflichten gebunden zu sein, die für Schweizer Hersteller gelten. Dies führt zu unfairen Kostenvorteilen und Wettbewerbsverzerrungen.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Ergänzung werden Plattformen, die aktiv den Vertrieb solcher Geräte fördern, in die Pflicht genommen. Damit entsteht eine verursachergerechte Entsorgung, der Umweltschutz wird gestärkt und gleich lange Spiesse zwischen inländischen und ausländischen Marktteilnehmern geschaffen.</p>
  • <p>Die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG; SR 814.620) sei dahingehend zu ergänzen, dass auch Online-Plattformen als Herstellerinnen oder Händlerinnen gelten, wenn sie Produkte auf dem Markt bereitstellen.</p><p>Änderungsvorschlag zu Art. 3 VREG:</p><p>Art. 3 lit. d (neu):<br>Händlerinnen und Händler: natürliche oder juristische Personen, die Geräte und Bestandteile beziehen und sie in der Schweiz gewerblich abgeben oder auf dem Schweizer Markt für Händler oder Hersteller mit Sitz im Ausland bereitstellen.</p><p>Neue Legaldefinition:</p><p>Art. 3 Abs. 1bis (neu):<br>Auf dem Markt bereitstellen bedeutet das Präsentieren eines Produkts gegenüber Endkunden, insbesondere durch:<br>– die Gestaltung des Produktauftritts,<br>– die Preisangabe,<br>– die Definition von Lieferbedingungen,<br>– die Auswahl oder Angabe von Zahlungsmitteln und Währung.</p>
  • Gleichbehandlung von Online-Plattformen bei Rücknahme- und Entsorgungspflichten gemäss VREG
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Online-Plattformen vertreiben elektrische und elektronische Geräte aus dem Ausland, ohne an die Rücknahme- und Entsorgungspflichten gebunden zu sein, die für Schweizer Hersteller gelten. Dies führt zu unfairen Kostenvorteilen und Wettbewerbsverzerrungen.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Ergänzung werden Plattformen, die aktiv den Vertrieb solcher Geräte fördern, in die Pflicht genommen. Damit entsteht eine verursachergerechte Entsorgung, der Umweltschutz wird gestärkt und gleich lange Spiesse zwischen inländischen und ausländischen Marktteilnehmern geschaffen.</p>
    • <p>Die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG; SR 814.620) sei dahingehend zu ergänzen, dass auch Online-Plattformen als Herstellerinnen oder Händlerinnen gelten, wenn sie Produkte auf dem Markt bereitstellen.</p><p>Änderungsvorschlag zu Art. 3 VREG:</p><p>Art. 3 lit. d (neu):<br>Händlerinnen und Händler: natürliche oder juristische Personen, die Geräte und Bestandteile beziehen und sie in der Schweiz gewerblich abgeben oder auf dem Schweizer Markt für Händler oder Hersteller mit Sitz im Ausland bereitstellen.</p><p>Neue Legaldefinition:</p><p>Art. 3 Abs. 1bis (neu):<br>Auf dem Markt bereitstellen bedeutet das Präsentieren eines Produkts gegenüber Endkunden, insbesondere durch:<br>– die Gestaltung des Produktauftritts,<br>– die Preisangabe,<br>– die Definition von Lieferbedingungen,<br>– die Auswahl oder Angabe von Zahlungsmitteln und Währung.</p>
    • Gleichbehandlung von Online-Plattformen bei Rücknahme- und Entsorgungspflichten gemäss VREG

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