Schweizer Teilnahme an Return-Hub-Projekten

ShortId
26.3244
Id
20263244
Updated
13.04.2026 11:33
Language
de
Title
Schweizer Teilnahme an Return-Hub-Projekten
AdditionalIndexing
2811;10
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das Funktionieren eines Migrationssystems beruht auf effizienten Asyl- und Rückführungsverfahren. Im Rahmen der aktuellen Neugestaltung des europäischen Migrationsmanagementsystems hat der Rat der Europäischen Union am 8. Dezember 2025 die neue Rückkehrverordnung vorbehältlich der Zustimmung durch das Europäische Parlament verabschiedet, die für die Schweiz eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands darstellt. Diese Verordnung sieht verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Rückkehr vor, darunter die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, «Return Hubs» einzurichten. Abgewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen künftig in Zentren ausserhalb Europas gebracht werden sollen, wo sie auf die Rückführung in ihr Herkunftsland warten.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz hat ein Interesse daran, eine mögliche Beteiligung an einer von einem oder mehreren europäischen Staaten lancierten Initiative zu prüfen. Insbesondere soll damit eine wirksame Lösung für die Rückführung von Personen gefunden werden, die kein Aufenthaltsrecht mehr in der Schweiz haben, um so das nationale Asylsystem und die Unterbringungskapazitäten zu entlasten.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Teilnahme an einem Return-Hub-Projekt würde eine international koordinierte, rechtlich abgestützte Rückführung abgewiesener Asylsuchender ermöglichen und könnte einen Beitrag dazu leisten, das nationale Asylsystem und die Unterbringungskapazitäten zu entlasten.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich an der Umsetzung von Projekten für sogenannte «Return Hubs» zu beteiligen. Er schafft die dafür notwendigen rechtlichen und operativen Voraussetzungen, damit sich die Schweiz an solchen Rückkehrzentren beteiligen kann.</p>
  • Schweizer Teilnahme an Return-Hub-Projekten
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Funktionieren eines Migrationssystems beruht auf effizienten Asyl- und Rückführungsverfahren. Im Rahmen der aktuellen Neugestaltung des europäischen Migrationsmanagementsystems hat der Rat der Europäischen Union am 8. Dezember 2025 die neue Rückkehrverordnung vorbehältlich der Zustimmung durch das Europäische Parlament verabschiedet, die für die Schweiz eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands darstellt. Diese Verordnung sieht verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Rückkehr vor, darunter die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, «Return Hubs» einzurichten. Abgewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen künftig in Zentren ausserhalb Europas gebracht werden sollen, wo sie auf die Rückführung in ihr Herkunftsland warten.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz hat ein Interesse daran, eine mögliche Beteiligung an einer von einem oder mehreren europäischen Staaten lancierten Initiative zu prüfen. Insbesondere soll damit eine wirksame Lösung für die Rückführung von Personen gefunden werden, die kein Aufenthaltsrecht mehr in der Schweiz haben, um so das nationale Asylsystem und die Unterbringungskapazitäten zu entlasten.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Teilnahme an einem Return-Hub-Projekt würde eine international koordinierte, rechtlich abgestützte Rückführung abgewiesener Asylsuchender ermöglichen und könnte einen Beitrag dazu leisten, das nationale Asylsystem und die Unterbringungskapazitäten zu entlasten.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich an der Umsetzung von Projekten für sogenannte «Return Hubs» zu beteiligen. Er schafft die dafür notwendigen rechtlichen und operativen Voraussetzungen, damit sich die Schweiz an solchen Rückkehrzentren beteiligen kann.</p>
    • Schweizer Teilnahme an Return-Hub-Projekten

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