Einbezug von Menschen mit Behinderungen bei der Schweizer Hilfe in der Ukraine

ShortId
26.3271
Id
20263271
Updated
14.04.2026 08:26
Language
de
Title
Einbezug von Menschen mit Behinderungen bei der Schweizer Hilfe in der Ukraine
AdditionalIndexing
28;08;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wegen des Krieges in der Ukraine gibt es massiv mehr Menschen mit Behinderungen. Vor dem Konflikt waren in der Ukraine rund drei Millionen Personen offiziell als Menschen mit Behinderungen registriert, darunter mehr als 230&nbsp;000&nbsp;Kinder. Aktuellen Schätzungen zufolge leben heute zwischen fünf und sechs Millionen Menschen mit einer Behinderung, insbesondere infolge kriegsbedingter Verletzungen. Derzeit benötigen rund 1,8&nbsp;Millionen Menschen mit Behinderungen humanitäre Hilfe.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund muss die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Programmen für humanitäre Hilfe, Wiederaufbau und Entwicklung systematisch eingebunden werden, allen voran indem die Barrierefreiheit der Infrastrukturen, der Zugang zu Dienstleistungen sowie der Einbezug der Interessenvertretungen sichergestellt wird.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz hat sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umzusetzen und bei ihrer internationalen Zusammenarbeit den Grundsatz «Leave No One Behind» anzuwenden. Zudem bekräftigt der Bund in der Botschaft des Bundesrats zur Inklusions-Initiative und zum indirekten Gegenvorschlag seinen Willen, die Umsetzung der Verpflichtungen aus der UN-BRK und den Einbezug von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Politik zu stärken.</p>
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li><p>Wie wird die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei den von der Schweiz ‒ insbesondere von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit und vom Staatssekretariat für Wirtschaft ‒ finanzierten Programmen in der Ukraine konkret in die Konzeption und Umsetzung der Projekte einbezogen?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Werden in den von der Schweiz unterstützten Projekten spezifische Kriterien oder Standards bezüglich Barrierefreiheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen angewandt, insbesondere in den Programmen zum Wiederaufbau von Infrastrukturen?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Mit welchen Monitoring- und Evaluationsmechanismen lässt sich überprüfen, ob sich die von der Schweiz finanzierten Projekte an diese Inklusionskriterien halten?</p><p>&nbsp;</p></li><li>Wie stellt die Schweiz den Einbezug ukrainischer Organisationen von Menschen mit Behinderungen bei der Planung und Umsetzung der von ihr unterstützten Programme sicher?</li></ol>
  • Einbezug von Menschen mit Behinderungen bei der Schweizer Hilfe in der Ukraine
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wegen des Krieges in der Ukraine gibt es massiv mehr Menschen mit Behinderungen. Vor dem Konflikt waren in der Ukraine rund drei Millionen Personen offiziell als Menschen mit Behinderungen registriert, darunter mehr als 230&nbsp;000&nbsp;Kinder. Aktuellen Schätzungen zufolge leben heute zwischen fünf und sechs Millionen Menschen mit einer Behinderung, insbesondere infolge kriegsbedingter Verletzungen. Derzeit benötigen rund 1,8&nbsp;Millionen Menschen mit Behinderungen humanitäre Hilfe.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund muss die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Programmen für humanitäre Hilfe, Wiederaufbau und Entwicklung systematisch eingebunden werden, allen voran indem die Barrierefreiheit der Infrastrukturen, der Zugang zu Dienstleistungen sowie der Einbezug der Interessenvertretungen sichergestellt wird.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz hat sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umzusetzen und bei ihrer internationalen Zusammenarbeit den Grundsatz «Leave No One Behind» anzuwenden. Zudem bekräftigt der Bund in der Botschaft des Bundesrats zur Inklusions-Initiative und zum indirekten Gegenvorschlag seinen Willen, die Umsetzung der Verpflichtungen aus der UN-BRK und den Einbezug von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Politik zu stärken.</p>
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li><p>Wie wird die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei den von der Schweiz ‒ insbesondere von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit und vom Staatssekretariat für Wirtschaft ‒ finanzierten Programmen in der Ukraine konkret in die Konzeption und Umsetzung der Projekte einbezogen?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Werden in den von der Schweiz unterstützten Projekten spezifische Kriterien oder Standards bezüglich Barrierefreiheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen angewandt, insbesondere in den Programmen zum Wiederaufbau von Infrastrukturen?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Mit welchen Monitoring- und Evaluationsmechanismen lässt sich überprüfen, ob sich die von der Schweiz finanzierten Projekte an diese Inklusionskriterien halten?</p><p>&nbsp;</p></li><li>Wie stellt die Schweiz den Einbezug ukrainischer Organisationen von Menschen mit Behinderungen bei der Planung und Umsetzung der von ihr unterstützten Programme sicher?</li></ol>
    • Einbezug von Menschen mit Behinderungen bei der Schweizer Hilfe in der Ukraine

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