Argentinische Arbeitsmarktreform und Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten
- ShortId
-
26.3278
- Id
-
20263278
- Updated
-
14.04.2026 07:48
- Language
-
de
- Title
-
Argentinische Arbeitsmarktreform und Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten
- AdditionalIndexing
-
15;08;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das argentinische Parlament hat Anfang März 2026 die umstrittene Arbeitsmarktreform von Präsident Javier Milei verabschiedet. Die Reform erlaubt etwa Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden, reduziert Abfindungszahlungen oder schränkt das Streikrecht ein. Gemäss Internationalem Gewerkschaftsbund wurden im Land bereits vor der Reform systematisch Arbeitsrechte verletzt, die Situation der Arbeitnehmenden in Argentinien spitzt sich nun weiter zu. Auch in der kürzlich veröffentlichen ex-ante Sozialstudie zum Mercosur-Abkommen ist von bereits die Rede, dass die Arbeitsmarktreformen der Regierung Milei die Arbeitsrechtslage in Brasilien verschlechtern.. Die Gewerkschaften riefen zu einem Generalstreik auf und tausende Menschen sind gegen die Reform auf die Strasse gegangen.</p><p>Die beschlossenen Reformen stehen in Widerspruch zu grundlegenden Bestimmungen des neuen Freihandelsabkommens (FHA) zwischen der Schweiz und den Mercosur-Staaten und insbesondere Art. 13.5 dessen Nachhaltigkeitskapitels. Gleichzeitig verschaffen sie Argentinien einen Wettbewerbsvorteil durch tiefere Arbeitsstandards mit potenziellen Auswirkungen für Arbeitnehmende in allen Vertragsstaaten. Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die argentinische Arbeitsmarktreform in Hinblick auf das FHA mit den Mercosur-Staaten? Beurteilt er diese insbesondere als mit den Bestimmungen in Art. 13.5 vereinbar? Wenn nein, welche Konsequenzen zieht er daraus? </li><li>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um sicherzustellen, dass sich Argentinien an die Verpflichtungen im Nachhaltigkeitskapitel hält? </li><li>Gedenkt der Bundesrat jetzt bei der Regierung in Argentinien zu intervenieren, um sicherzustellen, dass die fundamentalen Arbeitsrechte nicht geschwächt werden? </li><li>Wird der Bundesrat, falls Argentinien die Arbeitsrechtssituation nicht verbessert, ein Streitbeilegungsverfahren eröffnen und bei Uneinigkeit wie im Nachhaltigkeitskapitel vorgesehen auch ein Expertenpanel anrufen?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht das Abkommen vor, um die Umsetzung von allfälligen Empfehlungen des Expertenpanels sicherzustellen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, auf die Umsetzung von allfälligen Empfehlungen des Expertenpanels zu bestehen und welche Mittel zur Durchsetzung von Empfehlungen stehen ihm dafür zur Verfügung? </li></ol>
- Argentinische Arbeitsmarktreform und Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das argentinische Parlament hat Anfang März 2026 die umstrittene Arbeitsmarktreform von Präsident Javier Milei verabschiedet. Die Reform erlaubt etwa Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden, reduziert Abfindungszahlungen oder schränkt das Streikrecht ein. Gemäss Internationalem Gewerkschaftsbund wurden im Land bereits vor der Reform systematisch Arbeitsrechte verletzt, die Situation der Arbeitnehmenden in Argentinien spitzt sich nun weiter zu. Auch in der kürzlich veröffentlichen ex-ante Sozialstudie zum Mercosur-Abkommen ist von bereits die Rede, dass die Arbeitsmarktreformen der Regierung Milei die Arbeitsrechtslage in Brasilien verschlechtern.. Die Gewerkschaften riefen zu einem Generalstreik auf und tausende Menschen sind gegen die Reform auf die Strasse gegangen.</p><p>Die beschlossenen Reformen stehen in Widerspruch zu grundlegenden Bestimmungen des neuen Freihandelsabkommens (FHA) zwischen der Schweiz und den Mercosur-Staaten und insbesondere Art. 13.5 dessen Nachhaltigkeitskapitels. Gleichzeitig verschaffen sie Argentinien einen Wettbewerbsvorteil durch tiefere Arbeitsstandards mit potenziellen Auswirkungen für Arbeitnehmende in allen Vertragsstaaten. Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die argentinische Arbeitsmarktreform in Hinblick auf das FHA mit den Mercosur-Staaten? Beurteilt er diese insbesondere als mit den Bestimmungen in Art. 13.5 vereinbar? Wenn nein, welche Konsequenzen zieht er daraus? </li><li>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um sicherzustellen, dass sich Argentinien an die Verpflichtungen im Nachhaltigkeitskapitel hält? </li><li>Gedenkt der Bundesrat jetzt bei der Regierung in Argentinien zu intervenieren, um sicherzustellen, dass die fundamentalen Arbeitsrechte nicht geschwächt werden? </li><li>Wird der Bundesrat, falls Argentinien die Arbeitsrechtssituation nicht verbessert, ein Streitbeilegungsverfahren eröffnen und bei Uneinigkeit wie im Nachhaltigkeitskapitel vorgesehen auch ein Expertenpanel anrufen?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht das Abkommen vor, um die Umsetzung von allfälligen Empfehlungen des Expertenpanels sicherzustellen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, auf die Umsetzung von allfälligen Empfehlungen des Expertenpanels zu bestehen und welche Mittel zur Durchsetzung von Empfehlungen stehen ihm dafür zur Verfügung? </li></ol>
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