Geplante Wiedereinführung der systematischen Vollstreckung der Todesstrafe in Israel

ShortId
26.3303
Id
20263303
Updated
02.04.2026 11:44
Language
de
Title
Geplante Wiedereinführung der systematischen Vollstreckung der Todesstrafe in Israel
AdditionalIndexing
1216;2841;08;1231;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach dem Willen der Regierungskoalition soll das israelische Parlament rasch einen Gesetzesvorschlag beschliessen, der für Verurteilte von <strong>«</strong>Terroranschlägen<strong>»</strong> zwingend die Todesstrafe vorsieht, sofern die Opfer über die israelische Staatsbürgerschaft verfügen oder registrierte Einwohnerinnen und Einwohner Israels sind. Das Vorhaben verletzt u. a. das Recht auf Leben (Art. 6 ICCPR), das Diskriminierungsverbot (Art. 2 und 26) sowie das Folterverbot (Art. 7).</p><p>Gemäss Vorschlag sollen Israels Militärgerichte die Todesstrafe in den besetzten palästinensischen Gebieten verhängen dürfen. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich ausschliesslich auf Palästinenserinnen und Palästinenser. Das Recht auf ein faires Verfahren wird verletzt, wenn Zivilpersonen von Militärgerichten ohne unabhängigen Beschwerdeweg verurteilt werden. Der Entwurf schliesst zudem Begnadigungen oder Strafumwandlungen ausdrücklich aus, was Art. 6 ICCPR widerspricht.</p><p>Das Gesetz würde nicht angewendet, wenn israelische Siedlerinnen oder Siedler Täter und die Opfer palästinensisch sind – obwohl solche Fälle laut UNO zunehmen – und verstärkt so die bestehende Straflosigkeit.</p><p>Der Bundesrat äussert sich regelmässig zu Gesetzgebungsverfahren in anderen Staaten, wenn menschenrechtliche Verpflichtungen betroffen sind, etwa in Hongkong, Russland, Ungarn oder Polen. Die Schweiz hat sich im Aktionsplan 2024–2027 zur Abschaffung der Todesstrafe verpflichtet, Staaten zu ermutigen, das Thema systematisch anzusprechen und bei besorgniserregenden Entwicklungen diplomatisch zu intervenieren.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat das geplante Gesetz im Hinblick auf das Engagement der Schweiz gegen die Todesstrafe und das Diskriminierungsverbot?</li><li>Welche diplomatischen, politischen und wirtschaftlichen Massnahmen hat die Schweiz ergriffen, um Israel zur Einhaltung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen zu bewegen?</li><li>Die Abschaffung der Todesstrafe ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Europarat. Wird sich die Schweiz für eine Aussetzung des besonderen Status Israels beim Europarat einsetzen, sollte das Gesetz durchkommen?</li><li>Welche zusätzlichen Massnahmen erwägt der Bundesrat im Falle einer Verabschiedung des Gesetzes?</li><li>Welche weiteren Schritte gemäss Aktionsplan kann die Schweiz unternehmen, um auf eine Abschaffung der Todesstrafe hinzuwirken?</li></ol>
  • Geplante Wiedereinführung der systematischen Vollstreckung der Todesstrafe in Israel
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach dem Willen der Regierungskoalition soll das israelische Parlament rasch einen Gesetzesvorschlag beschliessen, der für Verurteilte von <strong>«</strong>Terroranschlägen<strong>»</strong> zwingend die Todesstrafe vorsieht, sofern die Opfer über die israelische Staatsbürgerschaft verfügen oder registrierte Einwohnerinnen und Einwohner Israels sind. Das Vorhaben verletzt u. a. das Recht auf Leben (Art. 6 ICCPR), das Diskriminierungsverbot (Art. 2 und 26) sowie das Folterverbot (Art. 7).</p><p>Gemäss Vorschlag sollen Israels Militärgerichte die Todesstrafe in den besetzten palästinensischen Gebieten verhängen dürfen. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich ausschliesslich auf Palästinenserinnen und Palästinenser. Das Recht auf ein faires Verfahren wird verletzt, wenn Zivilpersonen von Militärgerichten ohne unabhängigen Beschwerdeweg verurteilt werden. Der Entwurf schliesst zudem Begnadigungen oder Strafumwandlungen ausdrücklich aus, was Art. 6 ICCPR widerspricht.</p><p>Das Gesetz würde nicht angewendet, wenn israelische Siedlerinnen oder Siedler Täter und die Opfer palästinensisch sind – obwohl solche Fälle laut UNO zunehmen – und verstärkt so die bestehende Straflosigkeit.</p><p>Der Bundesrat äussert sich regelmässig zu Gesetzgebungsverfahren in anderen Staaten, wenn menschenrechtliche Verpflichtungen betroffen sind, etwa in Hongkong, Russland, Ungarn oder Polen. Die Schweiz hat sich im Aktionsplan 2024–2027 zur Abschaffung der Todesstrafe verpflichtet, Staaten zu ermutigen, das Thema systematisch anzusprechen und bei besorgniserregenden Entwicklungen diplomatisch zu intervenieren.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat das geplante Gesetz im Hinblick auf das Engagement der Schweiz gegen die Todesstrafe und das Diskriminierungsverbot?</li><li>Welche diplomatischen, politischen und wirtschaftlichen Massnahmen hat die Schweiz ergriffen, um Israel zur Einhaltung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen zu bewegen?</li><li>Die Abschaffung der Todesstrafe ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Europarat. Wird sich die Schweiz für eine Aussetzung des besonderen Status Israels beim Europarat einsetzen, sollte das Gesetz durchkommen?</li><li>Welche zusätzlichen Massnahmen erwägt der Bundesrat im Falle einer Verabschiedung des Gesetzes?</li><li>Welche weiteren Schritte gemäss Aktionsplan kann die Schweiz unternehmen, um auf eine Abschaffung der Todesstrafe hinzuwirken?</li></ol>
    • Geplante Wiedereinführung der systematischen Vollstreckung der Todesstrafe in Israel

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