Die Finma soll die Sprache der beaufsichtigten Institute sprechen
- ShortId
-
26.3311
- Id
-
20263311
- Updated
-
07.04.2026 12:26
- Language
-
de
- Title
-
Die Finma soll die Sprache der beaufsichtigten Institute sprechen
- AdditionalIndexing
-
04;2831;12
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Artikel 33a des Verwaltungsverfahrensgesetzes sieht vor, dass die Verfahrenssprache in der Regel die von den Parteien gewählte Amtssprache ist. Diese Bestimmung bezieht sich jedoch auf formelle Verfahren und umfasst nicht die Kommunikation im Rahmen der laufenden Aufsicht. Die Kommunikation mit der FINMA sollte immer in der Sprache der Beaufsichtigten erfolgen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, die vorsieht, dass die FINMA mit den beaufsichtigten Instituten jeweils in deren Amtssprache, d. h. in der Amtssprache am Institutssitz kommuniziert.</p>
- Die Finma soll die Sprache der beaufsichtigten Institute sprechen
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Artikel 33a des Verwaltungsverfahrensgesetzes sieht vor, dass die Verfahrenssprache in der Regel die von den Parteien gewählte Amtssprache ist. Diese Bestimmung bezieht sich jedoch auf formelle Verfahren und umfasst nicht die Kommunikation im Rahmen der laufenden Aufsicht. Die Kommunikation mit der FINMA sollte immer in der Sprache der Beaufsichtigten erfolgen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, die vorsieht, dass die FINMA mit den beaufsichtigten Instituten jeweils in deren Amtssprache, d. h. in der Amtssprache am Institutssitz kommuniziert.</p>
- Die Finma soll die Sprache der beaufsichtigten Institute sprechen
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