Die Finma soll die Sprache der beaufsichtigten Institute sprechen

ShortId
26.3311
Id
20263311
Updated
07.04.2026 12:26
Language
de
Title
Die Finma soll die Sprache der beaufsichtigten Institute sprechen
AdditionalIndexing
04;2831;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel&nbsp;33a des Verwaltungsverfahrensgesetzes sieht vor, dass die Verfahrenssprache in der Regel die von den Parteien gewählte Amtssprache ist. Diese Bestimmung bezieht sich jedoch auf formelle Verfahren und umfasst nicht die Kommunikation im Rahmen der laufenden Aufsicht. Die Kommunikation mit der FINMA sollte immer in der Sprache der Beaufsichtigten erfolgen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, die vorsieht, dass die FINMA mit den beaufsichtigten Instituten jeweils in deren Amtssprache, d.&nbsp;h. in der Amtssprache am Institutssitz kommuniziert.</p>
  • Die Finma soll die Sprache der beaufsichtigten Institute sprechen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel&nbsp;33a des Verwaltungsverfahrensgesetzes sieht vor, dass die Verfahrenssprache in der Regel die von den Parteien gewählte Amtssprache ist. Diese Bestimmung bezieht sich jedoch auf formelle Verfahren und umfasst nicht die Kommunikation im Rahmen der laufenden Aufsicht. Die Kommunikation mit der FINMA sollte immer in der Sprache der Beaufsichtigten erfolgen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, die vorsieht, dass die FINMA mit den beaufsichtigten Instituten jeweils in deren Amtssprache, d.&nbsp;h. in der Amtssprache am Institutssitz kommuniziert.</p>
    • Die Finma soll die Sprache der beaufsichtigten Institute sprechen

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