Für einen Finma-Verwaltungsrat aus Fachleuten mit nachgewiesener Erfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich
- ShortId
-
26.3312
- Id
-
20263312
- Updated
-
07.04.2026 12:27
- Language
-
de
- Title
-
Für einen Finma-Verwaltungsrat aus Fachleuten mit nachgewiesener Erfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich
- AdditionalIndexing
-
04;24;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Verwaltungsrat der FINMA kann derzeit aus Personen bestehen, die über keinerlei praktische Erfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich verfügen. Die geltende Gesetzgebung sieht vor, dass der Verwaltungsrat der FINMA aus fachkundigen Mitgliedern bestehen muss (Art. 9 Abs. 2 Finanzmarktaufsichtsgesetz). Ein vom Eidgenössischen Finanzdepartement erstelltes Profil legt die Anforderungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats fest und verlangt insbesondere «Mehrsprachigkeit» sowie umfassende theoretische oder praktische Kenntnisse in mindestens einem relevanten Bereich. Es ist unerlässlich, dass die Mitglieder des obersten Leitungsorgans ein gutes Verständnis der Funktionsweise und der Herausforderungen der Schweizer Finanzinstitute haben. Sie müssen daher über praktische Erfahrung mit beaufsichtigten Instituten oder in engem Zusammenhang mit solchen Instituten verfügen und sich in den Landessprachen ausdrücken können.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass sichergestellt ist, dass sich das oberste Leitungsorgan der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) aus Personen zusammensetzt, die über nachgewiesene praktische Berufserfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich sowie über gute Kenntnisse in mindestens zwei Landessprachen verfügen.</p>
- Für einen Finma-Verwaltungsrat aus Fachleuten mit nachgewiesener Erfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Verwaltungsrat der FINMA kann derzeit aus Personen bestehen, die über keinerlei praktische Erfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich verfügen. Die geltende Gesetzgebung sieht vor, dass der Verwaltungsrat der FINMA aus fachkundigen Mitgliedern bestehen muss (Art. 9 Abs. 2 Finanzmarktaufsichtsgesetz). Ein vom Eidgenössischen Finanzdepartement erstelltes Profil legt die Anforderungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats fest und verlangt insbesondere «Mehrsprachigkeit» sowie umfassende theoretische oder praktische Kenntnisse in mindestens einem relevanten Bereich. Es ist unerlässlich, dass die Mitglieder des obersten Leitungsorgans ein gutes Verständnis der Funktionsweise und der Herausforderungen der Schweizer Finanzinstitute haben. Sie müssen daher über praktische Erfahrung mit beaufsichtigten Instituten oder in engem Zusammenhang mit solchen Instituten verfügen und sich in den Landessprachen ausdrücken können.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass sichergestellt ist, dass sich das oberste Leitungsorgan der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) aus Personen zusammensetzt, die über nachgewiesene praktische Berufserfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich sowie über gute Kenntnisse in mindestens zwei Landessprachen verfügen.</p>
- Für einen Finma-Verwaltungsrat aus Fachleuten mit nachgewiesener Erfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich
Back to List