Für einen Finma-Verwaltungsrat aus Fachleuten mit nachgewiesener Erfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich

ShortId
26.3312
Id
20263312
Updated
07.04.2026 12:27
Language
de
Title
Für einen Finma-Verwaltungsrat aus Fachleuten mit nachgewiesener Erfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich
AdditionalIndexing
04;24;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Verwaltungsrat der FINMA kann derzeit aus Personen bestehen, die über keinerlei praktische Erfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich verfügen. Die geltende Gesetzgebung sieht vor, dass der Verwaltungsrat der FINMA aus fachkundigen Mitgliedern bestehen muss (Art.&nbsp;9 Abs.&nbsp;2 Finanzmarktaufsichtsgesetz). Ein vom Eidgenössischen Finanzdepartement erstelltes Profil legt die Anforderungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats fest und verlangt insbesondere «Mehrsprachigkeit» sowie umfassende theoretische oder praktische Kenntnisse in mindestens einem relevanten Bereich. Es ist unerlässlich, dass die Mitglieder des obersten Leitungsorgans ein gutes Verständnis der Funktionsweise und der Herausforderungen der Schweizer Finanzinstitute haben. Sie müssen daher über praktische Erfahrung mit beaufsichtigten Instituten oder in engem Zusammenhang mit solchen Instituten verfügen und sich in den Landessprachen ausdrücken können.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass sichergestellt ist, dass sich das oberste Leitungsorgan der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) aus Personen zusammensetzt, die über nachgewiesene praktische Berufserfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich sowie über gute Kenntnisse in mindestens zwei Landessprachen verfügen.</p>
  • Für einen Finma-Verwaltungsrat aus Fachleuten mit nachgewiesener Erfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Verwaltungsrat der FINMA kann derzeit aus Personen bestehen, die über keinerlei praktische Erfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich verfügen. Die geltende Gesetzgebung sieht vor, dass der Verwaltungsrat der FINMA aus fachkundigen Mitgliedern bestehen muss (Art.&nbsp;9 Abs.&nbsp;2 Finanzmarktaufsichtsgesetz). Ein vom Eidgenössischen Finanzdepartement erstelltes Profil legt die Anforderungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats fest und verlangt insbesondere «Mehrsprachigkeit» sowie umfassende theoretische oder praktische Kenntnisse in mindestens einem relevanten Bereich. Es ist unerlässlich, dass die Mitglieder des obersten Leitungsorgans ein gutes Verständnis der Funktionsweise und der Herausforderungen der Schweizer Finanzinstitute haben. Sie müssen daher über praktische Erfahrung mit beaufsichtigten Instituten oder in engem Zusammenhang mit solchen Instituten verfügen und sich in den Landessprachen ausdrücken können.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass sichergestellt ist, dass sich das oberste Leitungsorgan der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) aus Personen zusammensetzt, die über nachgewiesene praktische Berufserfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich sowie über gute Kenntnisse in mindestens zwei Landessprachen verfügen.</p>
    • Für einen Finma-Verwaltungsrat aus Fachleuten mit nachgewiesener Erfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich

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