Für eine Finma mit Schwerpunkt Prävention statt Repression
- ShortId
-
26.3314
- Id
-
20263314
- Updated
-
07.04.2026 12:29
- Language
-
de
- Title
-
Für eine Finma mit Schwerpunkt Prävention statt Repression
- AdditionalIndexing
-
04;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die vom Bundesrat im Hinblick auf die Änderung des Bankengesetzes festgelegte vierte Massnahme des Berichts sieht vor, der FINMA die Kompetenz zu übertragen, bei schwerwiegenden Verletzungen des Aufsichtsrechts gegen Finanzinstitute pekuniäre Verwaltungssanktionen zu verhängen. Die FINMA muss ihre Anstrengungen auf die Prävention und nicht auf die Repression von Verletzungen des Aufsichtsrechts richten. Sie verfügt bereits über ein umfassendes Instrumentarium zur Sanktionierung von Verletzungen — von der Veröffentlichung von Verfügungen bis hin zum Entzug der Bewilligung. Solche Massnahmen können für die betroffenen Institute bereits erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Zudem können unrechtmässig erzielte Gewinne von der FINMA bereits heute eingezogen werden (Art. 35 Finanzmarktaufsichtsgesetz). Insgesamt erfüllen die erwähnten Massnahmen bereits die von der Verwaltung angestrebten Funktionen der Bestrafung, Abschreckung und Wiedergutmachung. Die Verwaltung muss sicherstellen, dass die FINMA ihre Anstrengungen auf die Prävention und nicht auf die Repression von Verletzungen des Aufsichtsrechts richtet, indem sie die ihr bereits zur Verfügung stehenden Instrumente nutzt. Eine Ausweitung der repressiven Instrumente auf Massnahmen wie die Verhängung von Geldbussen würde die Behörde dazu verleiten, ihre präventive Funktion zu vernachlässigen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bericht zum Handlungsbedarf die vierte Massnahme so anzupassen, dass auf eine Ausweitung der repressiven Instrumente der FINMA – insbesondere auf die Einführung von Geldbussen – zugunsten der bereits vorhandenen präventiven Instrumente verzichtet wird.<sup></sup></p>
- Für eine Finma mit Schwerpunkt Prävention statt Repression
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die vom Bundesrat im Hinblick auf die Änderung des Bankengesetzes festgelegte vierte Massnahme des Berichts sieht vor, der FINMA die Kompetenz zu übertragen, bei schwerwiegenden Verletzungen des Aufsichtsrechts gegen Finanzinstitute pekuniäre Verwaltungssanktionen zu verhängen. Die FINMA muss ihre Anstrengungen auf die Prävention und nicht auf die Repression von Verletzungen des Aufsichtsrechts richten. Sie verfügt bereits über ein umfassendes Instrumentarium zur Sanktionierung von Verletzungen — von der Veröffentlichung von Verfügungen bis hin zum Entzug der Bewilligung. Solche Massnahmen können für die betroffenen Institute bereits erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Zudem können unrechtmässig erzielte Gewinne von der FINMA bereits heute eingezogen werden (Art. 35 Finanzmarktaufsichtsgesetz). Insgesamt erfüllen die erwähnten Massnahmen bereits die von der Verwaltung angestrebten Funktionen der Bestrafung, Abschreckung und Wiedergutmachung. Die Verwaltung muss sicherstellen, dass die FINMA ihre Anstrengungen auf die Prävention und nicht auf die Repression von Verletzungen des Aufsichtsrechts richtet, indem sie die ihr bereits zur Verfügung stehenden Instrumente nutzt. Eine Ausweitung der repressiven Instrumente auf Massnahmen wie die Verhängung von Geldbussen würde die Behörde dazu verleiten, ihre präventive Funktion zu vernachlässigen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bericht zum Handlungsbedarf die vierte Massnahme so anzupassen, dass auf eine Ausweitung der repressiven Instrumente der FINMA – insbesondere auf die Einführung von Geldbussen – zugunsten der bereits vorhandenen präventiven Instrumente verzichtet wird.<sup></sup></p>
- Für eine Finma mit Schwerpunkt Prävention statt Repression
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