Für eine Finma mit Schwerpunkt Prävention statt Repression

ShortId
26.3314
Id
20263314
Updated
07.04.2026 12:29
Language
de
Title
Für eine Finma mit Schwerpunkt Prävention statt Repression
AdditionalIndexing
04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vom Bundesrat im Hinblick auf die Änderung des Bankengesetzes festgelegte vierte Massnahme des Berichts sieht vor, der FINMA die Kompetenz zu übertragen, bei schwerwiegenden Verletzungen des Aufsichtsrechts gegen Finanzinstitute pekuniäre Verwaltungssanktionen zu verhängen. Die FINMA muss ihre Anstrengungen auf die Prävention und nicht auf die Repression von Verletzungen des Aufsichtsrechts richten. Sie verfügt bereits über ein umfassendes Instrumentarium zur Sanktionierung von Verletzungen — von der Veröffentlichung von Verfügungen bis hin zum Entzug der Bewilligung. Solche Massnahmen können für die betroffenen Institute bereits erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Zudem können unrechtmässig erzielte Gewinne von der FINMA bereits heute eingezogen werden (Art.&nbsp;35 Finanzmarktaufsichtsgesetz). Insgesamt erfüllen die erwähnten Massnahmen bereits die von der Verwaltung angestrebten Funktionen der Bestrafung, Abschreckung und Wiedergutmachung. Die Verwaltung muss sicherstellen, dass die FINMA ihre Anstrengungen auf die Prävention und nicht auf die Repression von Verletzungen des Aufsichtsrechts richtet, indem sie die ihr bereits zur Verfügung stehenden Instrumente nutzt. Eine Ausweitung der repressiven Instrumente auf Massnahmen wie die Verhängung von Geldbussen würde die Behörde dazu verleiten, ihre präventive Funktion zu vernachlässigen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bericht zum Handlungsbedarf die vierte Massnahme so anzupassen, dass auf eine Ausweitung der repressiven Instrumente der FINMA – insbesondere auf die Einführung von Geldbussen – zugunsten der bereits vorhandenen präventiven Instrumente verzichtet wird.<sup></sup></p>
  • Für eine Finma mit Schwerpunkt Prävention statt Repression
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vom Bundesrat im Hinblick auf die Änderung des Bankengesetzes festgelegte vierte Massnahme des Berichts sieht vor, der FINMA die Kompetenz zu übertragen, bei schwerwiegenden Verletzungen des Aufsichtsrechts gegen Finanzinstitute pekuniäre Verwaltungssanktionen zu verhängen. Die FINMA muss ihre Anstrengungen auf die Prävention und nicht auf die Repression von Verletzungen des Aufsichtsrechts richten. Sie verfügt bereits über ein umfassendes Instrumentarium zur Sanktionierung von Verletzungen — von der Veröffentlichung von Verfügungen bis hin zum Entzug der Bewilligung. Solche Massnahmen können für die betroffenen Institute bereits erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Zudem können unrechtmässig erzielte Gewinne von der FINMA bereits heute eingezogen werden (Art.&nbsp;35 Finanzmarktaufsichtsgesetz). Insgesamt erfüllen die erwähnten Massnahmen bereits die von der Verwaltung angestrebten Funktionen der Bestrafung, Abschreckung und Wiedergutmachung. Die Verwaltung muss sicherstellen, dass die FINMA ihre Anstrengungen auf die Prävention und nicht auf die Repression von Verletzungen des Aufsichtsrechts richtet, indem sie die ihr bereits zur Verfügung stehenden Instrumente nutzt. Eine Ausweitung der repressiven Instrumente auf Massnahmen wie die Verhängung von Geldbussen würde die Behörde dazu verleiten, ihre präventive Funktion zu vernachlässigen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bericht zum Handlungsbedarf die vierte Massnahme so anzupassen, dass auf eine Ausweitung der repressiven Instrumente der FINMA – insbesondere auf die Einführung von Geldbussen – zugunsten der bereits vorhandenen präventiven Instrumente verzichtet wird.<sup></sup></p>
    • Für eine Finma mit Schwerpunkt Prävention statt Repression

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