Gegen die faktische Straflosigkeit der sexuellen Belästigung von Kindern im Netz
- ShortId
-
26.3322
- Id
-
20263322
- Updated
-
07.04.2026 07:46
- Language
-
de
- Title
-
Gegen die faktische Straflosigkeit der sexuellen Belästigung von Kindern im Netz
- AdditionalIndexing
-
34;28;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das vorliegende Anliegen wurde bereits mit der Motion Feri 20.3690 und im Rahmen der letzten Strafrahmenharmonisierung/Revision des Sexualstrafrechts diskutiert. Seither hat sich die Situation aber dramatisch verschlechtert: Mit gelockerten Richtlinien bezüglich unangemessener Inhalte auf Kommunikationsplattformen und Algorithmen, die immer extremere Inhalte einspielen, ist die Hemmschwelle in der Online-Kommunikation weiter gesunken. Gab 2020 noch ein Drittel der Jugendlichen an, online sexuell belästigt worden zu sein, so ist heute schon die Hälfte der Jugendlichen betroffen. </p><p>Oft dauert es nur Minuten, bis ein Kind im Netz mit ungewollten sexuellen Kontakten oder Aufforderungen konfrontiert wird. Das Ausfragen von Kindern zu sexuellen Erfahrungen oder das Konfrontieren mit sexuellen Inhalten stellt eine erhebliche Verletzung ihrer sexuellen Integrität dar. Wer ein Kind online über seine sexuelle Erfahrung ausfragt oder ihm sexuelle Phantasien beschreibt, kann in der Schweiz jedoch faktisch mit Straflosigkeit rechnen. Denn das minderjährige Opfer muss sich erst bewusstwerden darüber, was ihm widerfahren ist. Dann muss es die Polizei aufsuchen und intimste Details aus seinen Chatverläufen offenlegen, um Anzeige zu erstatten. Stösst jedoch die Polizei im Rahmen von verdeckter Fahndung auf einen Täter, kann dieser mangels Anzeige nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Um dieser faktischen Straflosigkeit entgegenzuwirken, muss die sexuelle Belästigung von Kindern im Netz von Amtes wegen verfolgt werden. Dies ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, frühzeitig einzuschreiten und Täter zur Rechenschaft zu ziehen, bevor es zu schwereren Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern kommt. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 198 StGB dahingehend anzupassen, dass die sexuelle Belästigung von Kindern unter 16 Jahren von Amtes wegen als Vergehen verfolgt wird.</p>
- Gegen die faktische Straflosigkeit der sexuellen Belästigung von Kindern im Netz
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das vorliegende Anliegen wurde bereits mit der Motion Feri 20.3690 und im Rahmen der letzten Strafrahmenharmonisierung/Revision des Sexualstrafrechts diskutiert. Seither hat sich die Situation aber dramatisch verschlechtert: Mit gelockerten Richtlinien bezüglich unangemessener Inhalte auf Kommunikationsplattformen und Algorithmen, die immer extremere Inhalte einspielen, ist die Hemmschwelle in der Online-Kommunikation weiter gesunken. Gab 2020 noch ein Drittel der Jugendlichen an, online sexuell belästigt worden zu sein, so ist heute schon die Hälfte der Jugendlichen betroffen. </p><p>Oft dauert es nur Minuten, bis ein Kind im Netz mit ungewollten sexuellen Kontakten oder Aufforderungen konfrontiert wird. Das Ausfragen von Kindern zu sexuellen Erfahrungen oder das Konfrontieren mit sexuellen Inhalten stellt eine erhebliche Verletzung ihrer sexuellen Integrität dar. Wer ein Kind online über seine sexuelle Erfahrung ausfragt oder ihm sexuelle Phantasien beschreibt, kann in der Schweiz jedoch faktisch mit Straflosigkeit rechnen. Denn das minderjährige Opfer muss sich erst bewusstwerden darüber, was ihm widerfahren ist. Dann muss es die Polizei aufsuchen und intimste Details aus seinen Chatverläufen offenlegen, um Anzeige zu erstatten. Stösst jedoch die Polizei im Rahmen von verdeckter Fahndung auf einen Täter, kann dieser mangels Anzeige nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Um dieser faktischen Straflosigkeit entgegenzuwirken, muss die sexuelle Belästigung von Kindern im Netz von Amtes wegen verfolgt werden. Dies ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, frühzeitig einzuschreiten und Täter zur Rechenschaft zu ziehen, bevor es zu schwereren Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern kommt. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 198 StGB dahingehend anzupassen, dass die sexuelle Belästigung von Kindern unter 16 Jahren von Amtes wegen als Vergehen verfolgt wird.</p>
- Gegen die faktische Straflosigkeit der sexuellen Belästigung von Kindern im Netz
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