KVG. Die Verzerrungen bei der Ermittlung des Pflegebedarfs müssen unverzüglich beseitigt werden

ShortId
26.3330
Id
20263330
Updated
13.04.2026 12:10
Language
de
Title
KVG. Die Verzerrungen bei der Ermittlung des Pflegebedarfs müssen unverzüglich beseitigt werden
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit 2010 prangern parlamentarische Vorstösse (Humbel&nbsp;04.3719, 12.1091, 15.4224; Bortoluzzi&nbsp;10.3550; Lohr&nbsp;16.3758, 16.4023, 19.4509; Bircher&nbsp;23.1035; Buffat&nbsp;25.4442) die Verzerrungen und Probleme an, die aus der Verwendung unterschiedlicher und uneinheitlicher Instrumente zur Ermittlung des Pflegebedarfs resultieren. Der Bundesrat wurde mit mehreren Vorstössen aufgefordert, selbst Massnahmen zu ergreifen. Das Bundesgericht rügte gar eine Lücke in der bundesrechtlichen Regelung. Nachdem Versuche gescheitert sind, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren einzubeziehen und eine koordinierte Lösung auf Bundesebene zu finden, ist der Bund nun der Ansicht, es sei Sache der Tarifpartner, das Problem zu lösen, damit die Aufnahme der Pflegeleistungen in die EFAS per <sup></sup>1.&nbsp;Januar 2032 umgesetzt werden kann. Nach mehr als 15&nbsp;Jahren erfolgloser Harmonisierungs- und Koordinationsbemühungen und angesichts der vom Bundesgericht festgestellten und dem Bund geschuldeten Regelungslücke könnte der fehlende Plan&nbsp;B als Fahrlässigkeit angesehen werden. Der Bund muss dies unverzüglich an die Hand nehmen, so dass er sofort eingreifen kann, sollte der letzte Harmonisierungsversuch scheitern, der den Tarifpartnern beziehungsweise der künftigen Tariforganisation für Pflegeleistungen anvertraut wurde.</p><p>&nbsp;</p>
  • <p>Sollte das Projekt der Tarifpartner erneut scheitern, wird der Bundesrat beauftragt, die seit über 15&nbsp;Jahren geforderte Harmonisierung der in den Pflegeheimen verwendeten Instrumente zur Ermittlung des Pflegebedarfs rechtzeitig durchzusetzen – das heisst vor der Aufnahme der Pflegeleistungen in die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) im Jahr&nbsp;2032. Zur Beseitigung der seit Jahren bestehenden finanziellen Verzerrungen ‒ in erster Linie zum Nachteil der Versicherten ‒ ist ein einheitliches Instrument zur Ermittlung des Pflegebedarfs auf nationaler Ebene vorzusehen.</p>
  • KVG. Die Verzerrungen bei der Ermittlung des Pflegebedarfs müssen unverzüglich beseitigt werden
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 2010 prangern parlamentarische Vorstösse (Humbel&nbsp;04.3719, 12.1091, 15.4224; Bortoluzzi&nbsp;10.3550; Lohr&nbsp;16.3758, 16.4023, 19.4509; Bircher&nbsp;23.1035; Buffat&nbsp;25.4442) die Verzerrungen und Probleme an, die aus der Verwendung unterschiedlicher und uneinheitlicher Instrumente zur Ermittlung des Pflegebedarfs resultieren. Der Bundesrat wurde mit mehreren Vorstössen aufgefordert, selbst Massnahmen zu ergreifen. Das Bundesgericht rügte gar eine Lücke in der bundesrechtlichen Regelung. Nachdem Versuche gescheitert sind, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren einzubeziehen und eine koordinierte Lösung auf Bundesebene zu finden, ist der Bund nun der Ansicht, es sei Sache der Tarifpartner, das Problem zu lösen, damit die Aufnahme der Pflegeleistungen in die EFAS per <sup></sup>1.&nbsp;Januar 2032 umgesetzt werden kann. Nach mehr als 15&nbsp;Jahren erfolgloser Harmonisierungs- und Koordinationsbemühungen und angesichts der vom Bundesgericht festgestellten und dem Bund geschuldeten Regelungslücke könnte der fehlende Plan&nbsp;B als Fahrlässigkeit angesehen werden. Der Bund muss dies unverzüglich an die Hand nehmen, so dass er sofort eingreifen kann, sollte der letzte Harmonisierungsversuch scheitern, der den Tarifpartnern beziehungsweise der künftigen Tariforganisation für Pflegeleistungen anvertraut wurde.</p><p>&nbsp;</p>
    • <p>Sollte das Projekt der Tarifpartner erneut scheitern, wird der Bundesrat beauftragt, die seit über 15&nbsp;Jahren geforderte Harmonisierung der in den Pflegeheimen verwendeten Instrumente zur Ermittlung des Pflegebedarfs rechtzeitig durchzusetzen – das heisst vor der Aufnahme der Pflegeleistungen in die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) im Jahr&nbsp;2032. Zur Beseitigung der seit Jahren bestehenden finanziellen Verzerrungen ‒ in erster Linie zum Nachteil der Versicherten ‒ ist ein einheitliches Instrument zur Ermittlung des Pflegebedarfs auf nationaler Ebene vorzusehen.</p>
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