Schliessung der strafrechtlichen Lücke bei vorgeburtlicher schwerer Körperverletzung
- ShortId
-
26.3337
- Id
-
20263337
- Updated
-
13.04.2026 07:56
- Language
-
de
- Title
-
Schliessung der strafrechtlichen Lücke bei vorgeburtlicher schwerer Körperverletzung
- AdditionalIndexing
-
2841;1216;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein jüngeres Urteil des Bundesgerichts (4A_648/2024 vom 30. Januar 2026) hat eine Lücke im schweizerischen Strafrecht aufgezeigt. Nach geltendem Recht kann eine schwere Schädigung, die einem Embryo oder Fötus vor Beginn der Geburt durch Dritte zugefügt wird, nicht als Körperverletzung im Sinne von Art. 122 ff. StGB verfolgt werden, wenn das Kind lebend geboren wird, selbst bei schweren und dauerhaften Beeinträchtigungen. Zwar bestehen zivilrechtliche Ansprüche wegen pränataler Schäden, doch fehlt eine angemessene strafrechtliche Reaktion gegenüber verantwortlichen Dritten. </p><p> </p><p>Dies führt zu einer kaum nachvollziehbaren Ungleichbehandlung im Schutz der körperlichen Integrität: Eine von Dritten verursachte schwere Gesundheitsbeeinträchtigung eines Kindes bleibt straflos, wenn die Handlung vor der Geburt erfolgte. Die Rechtslage schwächt den Schutz von Frauen und ungeborenen Kindern vor Gewalttaten sowie die präventive Wirkung des Strafrechts, etwa im medizinischen, pharmazeutischen oder industriellen Bereich. Zudem wird der Zugang zur Justiz beeinträchtigt, weil zivilrechtliche Ansprüche häufig verjähren, bevor sich das volle Schadensausmass zeigt. </p><p> </p><p>Die vorgeschlagene Gesetzesänderung bezweckt weder eine Kriminalisierung der Schwangerschaft noch eine Einschränkung der Autonomie der schwangeren Frau. Handlungen durch die schwangere Frau oder in deren Willenserfüllungsind daher explizit auszunehmen. Die Gesetzesänderung soll gezielt nur Drittverhalten erfassen, das durch schwere Verletzung von Sorgfalts- oder Berufspflichten pränatale Schäden verursacht, deren Folgen sich beim lebend geborenen Kind realisieren. Eine klar umschriebene, systematisch kohärente Strafnorm würde die Schutzlücke schliessen, ohne das Gleichgewicht des Schwangerschaftsabbruchsrechts in Frage zu stellen. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Strafgesetzbuches vorzulegen, welche eine spezifische Strafnorm vorsieht, um schwere und dauerhafte Schädigungen zu erfassen, die einem Embryo oder Fötus zugefügt werden, wenn das Kind lebend geboren wird und die Schädigung einem Dritten zuzurechnen ist. Die schwangere Frau ist ausdrücklich vom Anwendungsbereich auszunehmen und die Verjährungsregeln sind so anzupassen, dass ein effektiver Zugang zur Justiz gewährleistet ist. </p>
- Schliessung der strafrechtlichen Lücke bei vorgeburtlicher schwerer Körperverletzung
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ein jüngeres Urteil des Bundesgerichts (4A_648/2024 vom 30. Januar 2026) hat eine Lücke im schweizerischen Strafrecht aufgezeigt. Nach geltendem Recht kann eine schwere Schädigung, die einem Embryo oder Fötus vor Beginn der Geburt durch Dritte zugefügt wird, nicht als Körperverletzung im Sinne von Art. 122 ff. StGB verfolgt werden, wenn das Kind lebend geboren wird, selbst bei schweren und dauerhaften Beeinträchtigungen. Zwar bestehen zivilrechtliche Ansprüche wegen pränataler Schäden, doch fehlt eine angemessene strafrechtliche Reaktion gegenüber verantwortlichen Dritten. </p><p> </p><p>Dies führt zu einer kaum nachvollziehbaren Ungleichbehandlung im Schutz der körperlichen Integrität: Eine von Dritten verursachte schwere Gesundheitsbeeinträchtigung eines Kindes bleibt straflos, wenn die Handlung vor der Geburt erfolgte. Die Rechtslage schwächt den Schutz von Frauen und ungeborenen Kindern vor Gewalttaten sowie die präventive Wirkung des Strafrechts, etwa im medizinischen, pharmazeutischen oder industriellen Bereich. Zudem wird der Zugang zur Justiz beeinträchtigt, weil zivilrechtliche Ansprüche häufig verjähren, bevor sich das volle Schadensausmass zeigt. </p><p> </p><p>Die vorgeschlagene Gesetzesänderung bezweckt weder eine Kriminalisierung der Schwangerschaft noch eine Einschränkung der Autonomie der schwangeren Frau. Handlungen durch die schwangere Frau oder in deren Willenserfüllungsind daher explizit auszunehmen. Die Gesetzesänderung soll gezielt nur Drittverhalten erfassen, das durch schwere Verletzung von Sorgfalts- oder Berufspflichten pränatale Schäden verursacht, deren Folgen sich beim lebend geborenen Kind realisieren. Eine klar umschriebene, systematisch kohärente Strafnorm würde die Schutzlücke schliessen, ohne das Gleichgewicht des Schwangerschaftsabbruchsrechts in Frage zu stellen. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Strafgesetzbuches vorzulegen, welche eine spezifische Strafnorm vorsieht, um schwere und dauerhafte Schädigungen zu erfassen, die einem Embryo oder Fötus zugefügt werden, wenn das Kind lebend geboren wird und die Schädigung einem Dritten zuzurechnen ist. Die schwangere Frau ist ausdrücklich vom Anwendungsbereich auszunehmen und die Verjährungsregeln sind so anzupassen, dass ein effektiver Zugang zur Justiz gewährleistet ist. </p>
- Schliessung der strafrechtlichen Lücke bei vorgeburtlicher schwerer Körperverletzung
Back to List