Arbeitsgesetz an die Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft anpassen
- ShortId
-
26.3344
- Id
-
20263344
- Updated
-
14.04.2026 16:10
- Language
-
de
- Title
-
Arbeitsgesetz an die Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft anpassen
- AdditionalIndexing
-
44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das heutige Arbeitsgesetz folgt in seiner Logik noch weitgehend der Industriegesellschaft: Präsenzarbeit, fixe Arbeitszeiten und ein einheitliches Schutzkonzept für sehr unterschiedliche Tätigkeiten.</p><p>Die Realität der Schweizer Arbeitswelt ist heute eine andere. Wissens- und Dienstleistungsarbeit (tertiärer und quartärer Wirtschaftssektor) sind geprägt von Flexibilität bei Arbeitsort, Arbeitszeit und Organisation. Diese Diskrepanz führt zu Rechtsunsicherheiten, administrativem Aufwand und wenig Raum für sozialpartnerschaftliche, branchenspezifische Lösungen.</p><p>Zudem begünstigt das geltende System mit seiner fortbestehenden Ausrichtung auf Präsenzarbeit und fixen Arbeitszeiten eine Konzentration der Pendlerinnen und Pendler auf wenige Tagesstunden – die Stosszeiten. Die Folge sind regelmässig überlastete Verkehrsträger, hohe infrastrukturelle Spitzenbelastungen sowie volkswirtschaftliche Kosten durch Zeitverluste und Engpässe. Flexible Arbeitsmodelle können hier einen substanziellen Beitrag zur Entlastung leisten.</p><p>Ziel dieser Motion ist keine Deregulierung, sondern eine Modernisierung des Arbeitnehmerschutzes. Schutz soll dort wirken, wo er notwendig ist. Gleichzeitig soll dort mehr Flexibilität möglich werden, wo Arbeitsformen und Qualifikationen dies erlauben. </p><p>Eine sektorspezifische Revision der arbeitsrechtlichen Grundlagen stärkt Rechtssicherheit, Sozialpartnerschaft und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz – und trägt zugleich zu einer effizienteren Nutzung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur bei.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision der arbeitsrechtlichen Bestimmungen vorzulegen, welche den spezifischen Bedürfnissen des tertiären und quartären Wirtschaftssektors Rechnung trägt.</p><p>Dabei ist insbesondere aufzuzeigen und gesetzlich umzusetzen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie das Arbeitsgesetz sektorspezifisch differenziert ausgestaltet werden kann, sodass für Wissens- und Dienstleistungsarbeit flexible und zeitgemässe Regelungen möglich werden.</li><li>eine sachgerechte gesetzliche Abbildung von Homeoffice, ortsunabhängiger Arbeit und Vertrauensarbeitszeit;</li><li>die Bündelung bisheriger parlamentarischer Arbeiten, namentlich der Pa.Iv. Konrad Graber (16.414) und des Postulats Lucrezia Meier-Schatz (12.3166), in einer kohärenten Gesetzesrevision.</li></ol>
- Arbeitsgesetz an die Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft anpassen
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das heutige Arbeitsgesetz folgt in seiner Logik noch weitgehend der Industriegesellschaft: Präsenzarbeit, fixe Arbeitszeiten und ein einheitliches Schutzkonzept für sehr unterschiedliche Tätigkeiten.</p><p>Die Realität der Schweizer Arbeitswelt ist heute eine andere. Wissens- und Dienstleistungsarbeit (tertiärer und quartärer Wirtschaftssektor) sind geprägt von Flexibilität bei Arbeitsort, Arbeitszeit und Organisation. Diese Diskrepanz führt zu Rechtsunsicherheiten, administrativem Aufwand und wenig Raum für sozialpartnerschaftliche, branchenspezifische Lösungen.</p><p>Zudem begünstigt das geltende System mit seiner fortbestehenden Ausrichtung auf Präsenzarbeit und fixen Arbeitszeiten eine Konzentration der Pendlerinnen und Pendler auf wenige Tagesstunden – die Stosszeiten. Die Folge sind regelmässig überlastete Verkehrsträger, hohe infrastrukturelle Spitzenbelastungen sowie volkswirtschaftliche Kosten durch Zeitverluste und Engpässe. Flexible Arbeitsmodelle können hier einen substanziellen Beitrag zur Entlastung leisten.</p><p>Ziel dieser Motion ist keine Deregulierung, sondern eine Modernisierung des Arbeitnehmerschutzes. Schutz soll dort wirken, wo er notwendig ist. Gleichzeitig soll dort mehr Flexibilität möglich werden, wo Arbeitsformen und Qualifikationen dies erlauben. </p><p>Eine sektorspezifische Revision der arbeitsrechtlichen Grundlagen stärkt Rechtssicherheit, Sozialpartnerschaft und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz – und trägt zugleich zu einer effizienteren Nutzung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur bei.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision der arbeitsrechtlichen Bestimmungen vorzulegen, welche den spezifischen Bedürfnissen des tertiären und quartären Wirtschaftssektors Rechnung trägt.</p><p>Dabei ist insbesondere aufzuzeigen und gesetzlich umzusetzen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie das Arbeitsgesetz sektorspezifisch differenziert ausgestaltet werden kann, sodass für Wissens- und Dienstleistungsarbeit flexible und zeitgemässe Regelungen möglich werden.</li><li>eine sachgerechte gesetzliche Abbildung von Homeoffice, ortsunabhängiger Arbeit und Vertrauensarbeitszeit;</li><li>die Bündelung bisheriger parlamentarischer Arbeiten, namentlich der Pa.Iv. Konrad Graber (16.414) und des Postulats Lucrezia Meier-Schatz (12.3166), in einer kohärenten Gesetzesrevision.</li></ol>
- Arbeitsgesetz an die Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft anpassen
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