Online-Versandhandelsplattformen : Trittbrettfahrer in der Finanzierung der Schweizer Recyclingsysteme
- ShortId
-
26.3370
- Id
-
20263370
- Updated
-
14.04.2026 15:13
- Language
-
de
- Title
-
Online-Versandhandelsplattformen : Trittbrettfahrer in der Finanzierung der Schweizer Recyclingsysteme
- AdditionalIndexing
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15;34;52;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Online-Versandhandelsplattformen wie Temu, Shein oder vergleichbare Anbieter haben sich auf dem Schweizer Markt etabliert. Ihr Geschäftsmodell basiert häufig darauf, dass zahlreiche Hersteller und Händler Waren direkt aus Drittstaaten an Schweizer Konsumenten versenden. Diese wachsenden Plattformen verstehen sich dabei nur als Vermittler. Dabei entstehen zunehmend Fragen bezüglich der Durchsetzung bestehender gesetzlicher Anforderungen: bei Produktsicherheit, Konsumentenschutz, Umweltauflagen oder der Finanzierung von Recyclingsystemen.</p><p>Die Schweizer Recycling-Systeme funktionieren dank branchengetragener Lösungen. Wenn jedoch ein wachsender Teil des Handels über internationale Plattformen erfolgt, ohne dass diese zur Finanzierung beitragen, entsteht ein strukturelles Trittbrettfahrerproblem.</p><p>Der Artikel 32a ter des USG schafft eine Grundlage, um Trittbrettfahrer stärker in die Verantwortung zu nehmen. Die konkrete Umsetzung erfolgt derzeit im Rahmen der Revision der Verordnung (VVEA), die sich aktuell in der Vernehmlassung befindet.</p><p>Dabei zeigt sich jedoch eine zentrale Lücke: Sowohl im USG als auch im Entwurf der VVEA (Art. 6a) werden Online-Versandhandelsunternehmen, nicht aber Online-Versandhandelsplattformen selbst erfasst. In der Praxis handelt es sich bei den erfassten Akteuren häufig um eine Vielzahl von Herstellern und Lieferanten im Ausland, die kaum wirksam in die Schweizer Systeme eingebunden werden können. Diese Ausgestaltung droht die Trittbrettfahrerproblematik nicht zu lösen, sondern zu verstetigen. </p><p> </p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die bestehende Trittbrettfahrerproblematik bei der Finanzierung der Schweizer Recycling-Systeme im Zusammenhang mit internationalen Online-Versandhandelsplattformen?</li><li>Inwiefern stellt die Umsetzung von Artikel 32a ter USG sowie Art. 6a VVEA sicher, dass auch Produkte, die über internationale Online-Versandhandelsplattformen in die Schweiz verkauft werden, zur Finanzierung der bestehenden Recycling-Systeme beitragen?</li><li>Weshalb werden Online-Versandhandelsplattformen in der laufenden Revision der VVEA nicht explizit adressiert, obwohl sie zentrale Trittbrettfahrer bei den Schweizer Recycling-Systemen sind?</li><li>Welche Anpassungen prüft der Bundesrat, um sicherzustellen, dass Plattformmodelle wirksam in die Produzentenverantwortung eingebunden werden und gleich lange Spiesse bei der Finanzierung der Recycling-Systeme gelten?</li></ol>
- Online-Versandhandelsplattformen : Trittbrettfahrer in der Finanzierung der Schweizer Recyclingsysteme
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Online-Versandhandelsplattformen wie Temu, Shein oder vergleichbare Anbieter haben sich auf dem Schweizer Markt etabliert. Ihr Geschäftsmodell basiert häufig darauf, dass zahlreiche Hersteller und Händler Waren direkt aus Drittstaaten an Schweizer Konsumenten versenden. Diese wachsenden Plattformen verstehen sich dabei nur als Vermittler. Dabei entstehen zunehmend Fragen bezüglich der Durchsetzung bestehender gesetzlicher Anforderungen: bei Produktsicherheit, Konsumentenschutz, Umweltauflagen oder der Finanzierung von Recyclingsystemen.</p><p>Die Schweizer Recycling-Systeme funktionieren dank branchengetragener Lösungen. Wenn jedoch ein wachsender Teil des Handels über internationale Plattformen erfolgt, ohne dass diese zur Finanzierung beitragen, entsteht ein strukturelles Trittbrettfahrerproblem.</p><p>Der Artikel 32a ter des USG schafft eine Grundlage, um Trittbrettfahrer stärker in die Verantwortung zu nehmen. Die konkrete Umsetzung erfolgt derzeit im Rahmen der Revision der Verordnung (VVEA), die sich aktuell in der Vernehmlassung befindet.</p><p>Dabei zeigt sich jedoch eine zentrale Lücke: Sowohl im USG als auch im Entwurf der VVEA (Art. 6a) werden Online-Versandhandelsunternehmen, nicht aber Online-Versandhandelsplattformen selbst erfasst. In der Praxis handelt es sich bei den erfassten Akteuren häufig um eine Vielzahl von Herstellern und Lieferanten im Ausland, die kaum wirksam in die Schweizer Systeme eingebunden werden können. Diese Ausgestaltung droht die Trittbrettfahrerproblematik nicht zu lösen, sondern zu verstetigen. </p><p> </p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die bestehende Trittbrettfahrerproblematik bei der Finanzierung der Schweizer Recycling-Systeme im Zusammenhang mit internationalen Online-Versandhandelsplattformen?</li><li>Inwiefern stellt die Umsetzung von Artikel 32a ter USG sowie Art. 6a VVEA sicher, dass auch Produkte, die über internationale Online-Versandhandelsplattformen in die Schweiz verkauft werden, zur Finanzierung der bestehenden Recycling-Systeme beitragen?</li><li>Weshalb werden Online-Versandhandelsplattformen in der laufenden Revision der VVEA nicht explizit adressiert, obwohl sie zentrale Trittbrettfahrer bei den Schweizer Recycling-Systemen sind?</li><li>Welche Anpassungen prüft der Bundesrat, um sicherzustellen, dass Plattformmodelle wirksam in die Produzentenverantwortung eingebunden werden und gleich lange Spiesse bei der Finanzierung der Recycling-Systeme gelten?</li></ol>
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