Rüstungsausgaben einfrieren, bis die Finanzierung des Zusatzbedarfs beschlossen ist
- ShortId
-
26.3372
- Id
-
20263372
- Updated
-
02.04.2026 12:05
- Language
-
de
- Title
-
Rüstungsausgaben einfrieren, bis die Finanzierung des Zusatzbedarfs beschlossen ist
- AdditionalIndexing
-
09;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ohne die gemäss Finanz- und Investitionsplan des Bundes für die Jahre 2027-2029 anvisierte Steigerung der Rüstungsausgaben wäre der Bundeshaushalt im Lot. Die Unterlagen, welche das Finanzdepartment dem Parlament bei der Beratung des Entlastungspakets 27 zur Verfügung gestellt hat, belegen: Die Entwicklung der wichtigsten Einnahmequellen des Bundes (MwSt, direkte Bundessteuer, Gewinnsteuer) halten mit der Entwicklung der übrigen Ausgaben, insbesondere der stark gebundenen Ausgaben, Schritt.</p><p>Solange jedoch der Zuwachs der Rüstungsausgaben nicht gegenfinanziert ist, ist das Parlament wegen den Regeln der Schuldenbremse gezwungen, bei den schwach gebundenen Ausgaben weitere Kürzungen und Streichungen vorzunehmen. Da der Anteil der stark gebundenen Ausgaben über 60% beträgt und u.a. aus demografischen Gründen weiter steigt, wird der Druck auf die verbleibenden schwach gebundenen Aufgabenfelder wie Landwirtschaft, Bildung, Kultur, Umwelt, öffentlicher Verkehr und internationale Zusammenarbeit immer grösser. Auch Querschnittskürzungen bei Personal, Informatik und Forschungsaufträgen wurden bereits umgesetzt und können nicht nochmals zum Ausgleich des Budgets hingezogen werden. </p><p>Viele grosse Rüstungsbestellungen haben zum Teil jahrelange Verzögerungen, da andere Länder oft früher als die Schweiz beliefert werden. Das gibt unserem Land Zeit, die spezifische Finanzierung des Zusatzbedarfs zu debattieren und zu klären, ob die Mehrausgaben und deren Finanzierung eine Mehrheit der Stimmberechtigten und ggf. der Stände finden. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Voranschlag ab 2027 und im IAFP die Ausgaben für die Rüstung auf dem Stand der 2025 getätigten Ausgaben einzufrieren. Eine weitere Erhöhung soll frühestens dann beantragt werden können, wenn die Finanzierung des Zusatzbedarfs beschlossen ist.</p>
- Rüstungsausgaben einfrieren, bis die Finanzierung des Zusatzbedarfs beschlossen ist
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ohne die gemäss Finanz- und Investitionsplan des Bundes für die Jahre 2027-2029 anvisierte Steigerung der Rüstungsausgaben wäre der Bundeshaushalt im Lot. Die Unterlagen, welche das Finanzdepartment dem Parlament bei der Beratung des Entlastungspakets 27 zur Verfügung gestellt hat, belegen: Die Entwicklung der wichtigsten Einnahmequellen des Bundes (MwSt, direkte Bundessteuer, Gewinnsteuer) halten mit der Entwicklung der übrigen Ausgaben, insbesondere der stark gebundenen Ausgaben, Schritt.</p><p>Solange jedoch der Zuwachs der Rüstungsausgaben nicht gegenfinanziert ist, ist das Parlament wegen den Regeln der Schuldenbremse gezwungen, bei den schwach gebundenen Ausgaben weitere Kürzungen und Streichungen vorzunehmen. Da der Anteil der stark gebundenen Ausgaben über 60% beträgt und u.a. aus demografischen Gründen weiter steigt, wird der Druck auf die verbleibenden schwach gebundenen Aufgabenfelder wie Landwirtschaft, Bildung, Kultur, Umwelt, öffentlicher Verkehr und internationale Zusammenarbeit immer grösser. Auch Querschnittskürzungen bei Personal, Informatik und Forschungsaufträgen wurden bereits umgesetzt und können nicht nochmals zum Ausgleich des Budgets hingezogen werden. </p><p>Viele grosse Rüstungsbestellungen haben zum Teil jahrelange Verzögerungen, da andere Länder oft früher als die Schweiz beliefert werden. Das gibt unserem Land Zeit, die spezifische Finanzierung des Zusatzbedarfs zu debattieren und zu klären, ob die Mehrausgaben und deren Finanzierung eine Mehrheit der Stimmberechtigten und ggf. der Stände finden. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Voranschlag ab 2027 und im IAFP die Ausgaben für die Rüstung auf dem Stand der 2025 getätigten Ausgaben einzufrieren. Eine weitere Erhöhung soll frühestens dann beantragt werden können, wenn die Finanzierung des Zusatzbedarfs beschlossen ist.</p>
- Rüstungsausgaben einfrieren, bis die Finanzierung des Zusatzbedarfs beschlossen ist
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