Gesetzliche Informationspflicht bei Sanierungskündigungen im Mietrecht
- ShortId
-
26.3390
- Id
-
20263390
- Updated
-
15.04.2026 13:48
- Language
-
de
- Title
-
Gesetzliche Informationspflicht bei Sanierungskündigungen im Mietrecht
- AdditionalIndexing
-
2846;1211
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Leerkündigung von 142 Wohnungen in Bern verdeutlicht die Problematik der Sanierungskündigungen erneut. Mietende sind bei solchen Kündigungen häufig machtlos. Missbräuchlichkeit kann oft nur anhand von Indizien nachgewiesen werden. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung gilt eine Sanierungskündigung i.d.R. als missbräuchlich, wenn die Mieterschaft vor Aussprache der Kündigung eine bedingungs- und vorbehaltlose Auszugsgarantie für die Dauer der Arbeiten abgibt. </p><p>Das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 13.11.2024 zeigt aber eine Lücke im geltenden Recht: Eine erst nach der Kündigung abgegebene Auszugsgarantie macht diese nicht nachträglich missbräuchlich, selbst wenn die Mieterschaft vorgängig gar nicht über die Sanierung informiert wurde. Denn mangels gesetzlicher Grundlage besteht keine Pflicht zur vorgängigen Information. Ohne diese ist es jedoch unmöglich, rechtzeitig eine Auszugsgarantie abzugeben.</p><p>Bei der Umsetzung der Motion sind die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen: Für Mietende ist es unzumutbar, innert kürzester Zeit eine neue Unterkunft zu finden, Vermietenden kann nicht zugemutet werden, auf unbestimmte Zeit auf eine Auszugsgarantie zu warten. Eine Informationspflicht sorgt für mehr Transparenz und ermöglicht der Mieterschaft, rechtzeitig eine Auszugsgarantie abzugeben. Zudem führen verbindliche Fristen zu mehr Planungssicherheit für die Bauprojekte der Vermietenden. Eine Informationspflicht bietet auch die Möglichkeit, Lösungen zu finden, die für die Mieterschaft, aber auch für die Vermietenden sinnvoller sind als eine Leerkündigung.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Obligationenrechts vorzulegen, welche Vermietende verpflichtet, ihre Mieterschaft vor einer voraussichtlichen Kündigung wegen umfassender Sanierungs- oder Umbauarbeiten rechtzeitig über die geplanten Arbeiten zu informieren. Die Vorlage soll insbesondere regeln:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Eine Pflicht zur vorgängigen schriftlichen Information über die wesentlichen Grundzüge der geplanten Sanierungs- oder Umbauarbeiten;</li><li>eine angemessene Mindestfrist zwischen Information und möglicher Kündigung;</li><li>eine angemessene Frist, innert der die Mieterschaft eine verbindliche Auszugsgarantie für die Dauer der Sanierung abgeben kann;</li><li>die Mindestanforderungen an Inhalt und Form der Information sowie an eine solche Auszugsgarantie.</li></ol>
- Gesetzliche Informationspflicht bei Sanierungskündigungen im Mietrecht
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Leerkündigung von 142 Wohnungen in Bern verdeutlicht die Problematik der Sanierungskündigungen erneut. Mietende sind bei solchen Kündigungen häufig machtlos. Missbräuchlichkeit kann oft nur anhand von Indizien nachgewiesen werden. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung gilt eine Sanierungskündigung i.d.R. als missbräuchlich, wenn die Mieterschaft vor Aussprache der Kündigung eine bedingungs- und vorbehaltlose Auszugsgarantie für die Dauer der Arbeiten abgibt. </p><p>Das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 13.11.2024 zeigt aber eine Lücke im geltenden Recht: Eine erst nach der Kündigung abgegebene Auszugsgarantie macht diese nicht nachträglich missbräuchlich, selbst wenn die Mieterschaft vorgängig gar nicht über die Sanierung informiert wurde. Denn mangels gesetzlicher Grundlage besteht keine Pflicht zur vorgängigen Information. Ohne diese ist es jedoch unmöglich, rechtzeitig eine Auszugsgarantie abzugeben.</p><p>Bei der Umsetzung der Motion sind die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen: Für Mietende ist es unzumutbar, innert kürzester Zeit eine neue Unterkunft zu finden, Vermietenden kann nicht zugemutet werden, auf unbestimmte Zeit auf eine Auszugsgarantie zu warten. Eine Informationspflicht sorgt für mehr Transparenz und ermöglicht der Mieterschaft, rechtzeitig eine Auszugsgarantie abzugeben. Zudem führen verbindliche Fristen zu mehr Planungssicherheit für die Bauprojekte der Vermietenden. Eine Informationspflicht bietet auch die Möglichkeit, Lösungen zu finden, die für die Mieterschaft, aber auch für die Vermietenden sinnvoller sind als eine Leerkündigung.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Obligationenrechts vorzulegen, welche Vermietende verpflichtet, ihre Mieterschaft vor einer voraussichtlichen Kündigung wegen umfassender Sanierungs- oder Umbauarbeiten rechtzeitig über die geplanten Arbeiten zu informieren. Die Vorlage soll insbesondere regeln:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Eine Pflicht zur vorgängigen schriftlichen Information über die wesentlichen Grundzüge der geplanten Sanierungs- oder Umbauarbeiten;</li><li>eine angemessene Mindestfrist zwischen Information und möglicher Kündigung;</li><li>eine angemessene Frist, innert der die Mieterschaft eine verbindliche Auszugsgarantie für die Dauer der Sanierung abgeben kann;</li><li>die Mindestanforderungen an Inhalt und Form der Information sowie an eine solche Auszugsgarantie.</li></ol>
- Gesetzliche Informationspflicht bei Sanierungskündigungen im Mietrecht
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