Für eine Toleranz von 10 Prozent beim höchstzulässigen Gewicht von Strassentransporten, wenn keine exakte Bestimmung des Gewichts der Ladung möglich ist

ShortId
26.3408
Id
20263408
Updated
02.04.2026 13:17
Language
de
Title
Für eine Toleranz von 10 Prozent beim höchstzulässigen Gewicht von Strassentransporten, wenn keine exakte Bestimmung des Gewichts der Ladung möglich ist
AdditionalIndexing
48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zahlreiche Branchen verlassen sich auf den Strassentransport, denn dieser ermöglicht es, den spezifischen Bedürfnissen der Wirtschaftsakteure in der ganzen Schweiz in effizienter Weise nachzukommen.</p><p>Bei den meisten Warentransporten in der Schweiz kann das Gewicht der geladenen Güter durch Wägen exakt bestimmt werden. In manchen Fällen ist es jedoch nicht möglich, das Gewicht der geladenen Waren exakt zu wägen oder zu ermitteln, wobei dies Fahrzeuge aller Kategorien betreffen kann, die für den Transport von Gütern oder Tieren zugelassen sind.</p><p>Dies gilt insbesondere für den Transport von in Wäldern verladenem Holz, Materialien von einer Baustelle, auf Landwirtschaftsbetrieben verladenen Nutztieren oder am Feldrand verladenem Erntegut. In diesen Fällen ist es einfach nicht möglich, das Gewicht der verladenen Waren oder Tiere genau zu bestimmen.</p><p>Bei polizeilichen Kontrollen werden Fahrzeugführerinnen und -führer hart bestraft, wenn das Gesamtgewicht ihres Fahrzeugs die gemäss Fahrzeugausweis zulässige Last überschreitet. Es kann sogar bis zum Entzug des Führerausweises kommen, selbst wenn es der Fahrzeugführerin oder dem Fahrzeugführer nicht möglich war, das Gewicht der Waren oder Tiere beim Verladen genau zu bestimmen.</p><p>Ich beauftrage den Bundesrat, das Strassenverkehrsgesetz dahingehend anzupassen, dass für alle Fahrzeuge der für den Waren- und Tiertransport zugelassenen Kategorien eine Toleranz von 10 Prozent beim höchstzulässigen Gewicht eingeführt wird, die gelten soll, wenn das Gewicht der transportierten Waren oder Tiere nicht genau bestimmt werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Strassenverkehrsgesetz (Art. 9) dahingehend anzupassen, dass für alle Fahrzeuge der für den Waren- und Tiertransport zugelassenen Kategorien eine Toleranz von 10 Prozent beim höchstzulässigen Gewicht eingeführt wird, die gelten soll, wenn das Gewicht der transportierten Ware beim Verladen nicht genau bestimmt werden kann.&nbsp;</p>
  • Für eine Toleranz von 10 Prozent beim höchstzulässigen Gewicht von Strassentransporten, wenn keine exakte Bestimmung des Gewichts der Ladung möglich ist
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zahlreiche Branchen verlassen sich auf den Strassentransport, denn dieser ermöglicht es, den spezifischen Bedürfnissen der Wirtschaftsakteure in der ganzen Schweiz in effizienter Weise nachzukommen.</p><p>Bei den meisten Warentransporten in der Schweiz kann das Gewicht der geladenen Güter durch Wägen exakt bestimmt werden. In manchen Fällen ist es jedoch nicht möglich, das Gewicht der geladenen Waren exakt zu wägen oder zu ermitteln, wobei dies Fahrzeuge aller Kategorien betreffen kann, die für den Transport von Gütern oder Tieren zugelassen sind.</p><p>Dies gilt insbesondere für den Transport von in Wäldern verladenem Holz, Materialien von einer Baustelle, auf Landwirtschaftsbetrieben verladenen Nutztieren oder am Feldrand verladenem Erntegut. In diesen Fällen ist es einfach nicht möglich, das Gewicht der verladenen Waren oder Tiere genau zu bestimmen.</p><p>Bei polizeilichen Kontrollen werden Fahrzeugführerinnen und -führer hart bestraft, wenn das Gesamtgewicht ihres Fahrzeugs die gemäss Fahrzeugausweis zulässige Last überschreitet. Es kann sogar bis zum Entzug des Führerausweises kommen, selbst wenn es der Fahrzeugführerin oder dem Fahrzeugführer nicht möglich war, das Gewicht der Waren oder Tiere beim Verladen genau zu bestimmen.</p><p>Ich beauftrage den Bundesrat, das Strassenverkehrsgesetz dahingehend anzupassen, dass für alle Fahrzeuge der für den Waren- und Tiertransport zugelassenen Kategorien eine Toleranz von 10 Prozent beim höchstzulässigen Gewicht eingeführt wird, die gelten soll, wenn das Gewicht der transportierten Waren oder Tiere nicht genau bestimmt werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Strassenverkehrsgesetz (Art. 9) dahingehend anzupassen, dass für alle Fahrzeuge der für den Waren- und Tiertransport zugelassenen Kategorien eine Toleranz von 10 Prozent beim höchstzulässigen Gewicht eingeführt wird, die gelten soll, wenn das Gewicht der transportierten Ware beim Verladen nicht genau bestimmt werden kann.&nbsp;</p>
    • Für eine Toleranz von 10 Prozent beim höchstzulässigen Gewicht von Strassentransporten, wenn keine exakte Bestimmung des Gewichts der Ladung möglich ist

Back to List