Schutz von Einsatzkräften, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit möglichen Infektionen ausgesetzt sind
- ShortId
-
26.3412
- Id
-
20263412
- Updated
-
15.04.2026 13:47
- Language
-
de
- Title
-
Schutz von Einsatzkräften, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit möglichen Infektionen ausgesetzt sind
- AdditionalIndexing
-
09;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Verschiedene Einsatzkräfte, allen voran Zollbeamtinnen und Zollbeamte sowie Polizistinnen und Polizisten, sind täglich möglichen Infektionen durch Bisse oder Bespucken ausgesetzt oder kommen in anderer Form mit Körperflüssigkeiten in Kontakt.</p><p> </p><p>Da aufgrund der geltenden gesetzlichen Einschränkungen (Datenschutz, Arztgeheimnis) bei solchen Expositionen keinerlei Gesundheitsinformationen über die Täterinnen und Täter vorliegen, werden die Einsatzkräfte mangels Diagnose nach dem Vorsorgeprinzip teilweise sehr belastender Prophylaxe unterzogen – übermässig invasiven, kostspieligen und ungezielten Massnahmen, die oft unnötig und manchmal gar riskant für ihre Gesundheit sind.</p><p> </p><p>Es ist an der Zeit, darüber nachzudenken, mit welchen Massnahmen Einsatzkräfte besser geschützt werden können.</p>
- <p>1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um Einsatzkräfte zu schützen, die bei ihrer Arbeit Körperflüssigkeiten ausgesetzt sind?</p><p>2. Ist eine Ausnahmeregelung vom Arztgeheimnis denkbar, namentlich wenn bei solchen Expositionen die Täterinnen und Täter ihre Einwilligung verweigern?</p><p>3. Sollte bei Expositionen gegenüber Körperflüssigkeiten nicht ein gezieltes medizinisches Protokoll eingeführt werden?</p><p>4. Sollte der Kontakt mit Körperflüssigkeiten nicht im Unfallversicherungsgesetz als Berufsrisiko anerkannt werden, mit einer erweiterten Deckung, die unter anderem sofortige medizinische Versorgung, Prophylaxe, Langzeitbetreuung und psychologische Unterstützung umfasst?</p><p>5. Sollten angehaltene oder festgenommene Personen, die Einsatzkräfte mit Körperflüssigkeiten in Kontakt bringen, nicht unter anderem zu Blutentnahmen verpflichtet und in bestimmten Fällen härter bestraft oder schadenersatzpflichtig werden?</p>
- Schutz von Einsatzkräften, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit möglichen Infektionen ausgesetzt sind
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Verschiedene Einsatzkräfte, allen voran Zollbeamtinnen und Zollbeamte sowie Polizistinnen und Polizisten, sind täglich möglichen Infektionen durch Bisse oder Bespucken ausgesetzt oder kommen in anderer Form mit Körperflüssigkeiten in Kontakt.</p><p> </p><p>Da aufgrund der geltenden gesetzlichen Einschränkungen (Datenschutz, Arztgeheimnis) bei solchen Expositionen keinerlei Gesundheitsinformationen über die Täterinnen und Täter vorliegen, werden die Einsatzkräfte mangels Diagnose nach dem Vorsorgeprinzip teilweise sehr belastender Prophylaxe unterzogen – übermässig invasiven, kostspieligen und ungezielten Massnahmen, die oft unnötig und manchmal gar riskant für ihre Gesundheit sind.</p><p> </p><p>Es ist an der Zeit, darüber nachzudenken, mit welchen Massnahmen Einsatzkräfte besser geschützt werden können.</p>
- <p>1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um Einsatzkräfte zu schützen, die bei ihrer Arbeit Körperflüssigkeiten ausgesetzt sind?</p><p>2. Ist eine Ausnahmeregelung vom Arztgeheimnis denkbar, namentlich wenn bei solchen Expositionen die Täterinnen und Täter ihre Einwilligung verweigern?</p><p>3. Sollte bei Expositionen gegenüber Körperflüssigkeiten nicht ein gezieltes medizinisches Protokoll eingeführt werden?</p><p>4. Sollte der Kontakt mit Körperflüssigkeiten nicht im Unfallversicherungsgesetz als Berufsrisiko anerkannt werden, mit einer erweiterten Deckung, die unter anderem sofortige medizinische Versorgung, Prophylaxe, Langzeitbetreuung und psychologische Unterstützung umfasst?</p><p>5. Sollten angehaltene oder festgenommene Personen, die Einsatzkräfte mit Körperflüssigkeiten in Kontakt bringen, nicht unter anderem zu Blutentnahmen verpflichtet und in bestimmten Fällen härter bestraft oder schadenersatzpflichtig werden?</p>
- Schutz von Einsatzkräften, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit möglichen Infektionen ausgesetzt sind
Back to List