Umsetzung der KI-Konvention des Europarats in der Schweiz
- ShortId
-
26.3414
- Id
-
20263414
- Updated
-
15.04.2026 13:46
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung der KI-Konvention des Europarats in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
34;1236;08;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 27. März 2025 hat BR Albert Rösti die Konvention des Europarats über Künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Namen der Schweiz unterzeichnet. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 beschlossen, die Konvention zu ratifizieren und das EJPD beauftragt, bis Ende 2026 eine «Minimalvorlage» zu erarbeiten. Die bisherigen Kommunikationen des Bundesrates zur Umsetzung der KI-Konvention bleiben jedoch auffallend vage. Während die technologische Entwicklung im KI-Bereich mit hoher Geschwindigkeit voranschreitet und KI-Systeme zunehmend in grundrechtsrelevanten Bereichen zum Einsatz kommen, setzt der Bundesrat vorwiegend auf rechtlich unverbindliche Instrumente wie Selbstverpflichtungserklärungen und Ethikkodizes. Es ist fraglich, ob dieser Ansatz dem Schutzauftrag der Konvention gerecht wird.</p><p>Die KI-Konvention des Europarats verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen sicherzustellen. Angesichts der rasanten Entwicklung von KI-Technologien und ihrer zunehmenden Bedeutung in zentralen Lebensbereichen der Bevölkerung stellen sich grundlegende Fragen zur Ernsthaftigkeit und Wirksamkeit der geplanten Umsetzung. Besonders besorgniserregend ist die Ausklammerung des Privatsektors. Die Konvention selbst ermöglicht zwar diese Flexibilität, doch zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen bemängeln, dass eine solche Ausnahme die Konvention erheblich schwächt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche konkreten Gesetzesanpassungen sind in der Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2026 vorgesehen, namentlich in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht? </p><p>2. Welche Evidenz liegt dem Bundesrat vor, dass Selbstverpflichtungserklärungen und Ethikkodizes ein wirksames Instrument darstellen, um die Grundrechte der Bevölkerung beim Einsatz von KI-Systemen durch private Akteure zu schützen?</p><p>3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die gewählte «Minimalvariante» der Umsetzung nicht dazu führt, dass die Schweiz im internationalen Vergleich – insbesondere gegenüber der EU mit ihrem AI-Act – zu einem Standort mit tieferem Schutzniveau wird?</p>
- Umsetzung der KI-Konvention des Europarats in der Schweiz
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 27. März 2025 hat BR Albert Rösti die Konvention des Europarats über Künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Namen der Schweiz unterzeichnet. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 beschlossen, die Konvention zu ratifizieren und das EJPD beauftragt, bis Ende 2026 eine «Minimalvorlage» zu erarbeiten. Die bisherigen Kommunikationen des Bundesrates zur Umsetzung der KI-Konvention bleiben jedoch auffallend vage. Während die technologische Entwicklung im KI-Bereich mit hoher Geschwindigkeit voranschreitet und KI-Systeme zunehmend in grundrechtsrelevanten Bereichen zum Einsatz kommen, setzt der Bundesrat vorwiegend auf rechtlich unverbindliche Instrumente wie Selbstverpflichtungserklärungen und Ethikkodizes. Es ist fraglich, ob dieser Ansatz dem Schutzauftrag der Konvention gerecht wird.</p><p>Die KI-Konvention des Europarats verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen sicherzustellen. Angesichts der rasanten Entwicklung von KI-Technologien und ihrer zunehmenden Bedeutung in zentralen Lebensbereichen der Bevölkerung stellen sich grundlegende Fragen zur Ernsthaftigkeit und Wirksamkeit der geplanten Umsetzung. Besonders besorgniserregend ist die Ausklammerung des Privatsektors. Die Konvention selbst ermöglicht zwar diese Flexibilität, doch zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen bemängeln, dass eine solche Ausnahme die Konvention erheblich schwächt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche konkreten Gesetzesanpassungen sind in der Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2026 vorgesehen, namentlich in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht? </p><p>2. Welche Evidenz liegt dem Bundesrat vor, dass Selbstverpflichtungserklärungen und Ethikkodizes ein wirksames Instrument darstellen, um die Grundrechte der Bevölkerung beim Einsatz von KI-Systemen durch private Akteure zu schützen?</p><p>3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die gewählte «Minimalvariante» der Umsetzung nicht dazu führt, dass die Schweiz im internationalen Vergleich – insbesondere gegenüber der EU mit ihrem AI-Act – zu einem Standort mit tieferem Schutzniveau wird?</p>
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