Registrierungs- und Veröffentlichungspflicht von Studien mit schwerbelastenden Tierversuchen

ShortId
26.3421
Id
20263421
Updated
10.04.2026 08:20
Language
de
Title
Registrierungs- und Veröffentlichungspflicht von Studien mit schwerbelastenden Tierversuchen
AdditionalIndexing
52;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Tierschutzgesetz legt fest, dass Tierversuche auf das unerlässliche Mass zu beschränken sind. In der Tierschutzverordnung werden die Kriterien zur Beurteilung des unerlässlichen Masses festgelegt, die in einem&nbsp; Gesuch für die Bewilligung von Tierversuchen aufgeführt sein müssen. Ebenfalls im Tierschutzgesetz ist festgelegt, wie die Information der Öffentlichkeit zu erfolgen hat.</p><p>In Beantwortung von Vorstössen und in Debatten hat der Bundesrat jeweils das Forschungsgeheimnis, den Schutz der Forschenden sowie die Sicherung des Forschungsplatzes über das Transparenzprinzip gestellt und eine Veröffentlichung von Information vor den Versuchen abgelehnt.</p><p>Das Humanforschungsgesetz hingegen verlangt von Studienleitenden eine vollständige Registrierung und Publikation des Forschungsvorhabens und aller Ergebnisse (positiv wie negativ) in öffentlichen Datenbanken.</p>
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Sieht&nbsp; der Bundesrat einen Unterschied zwischen der ethischen Pflicht zur Reduktion von Tierleid (Reduktionsprinzip) und der ethischen Pflicht zum Schutz von humanen Studiensubjekten?</li><li>Weshalb ist der Schutz des Forschungsstandorts und des geistigen Eigentums im Bereich der klinischen Humanforschung trotz Transparenz umsetzbar, aber im Bereich der Tierversuche scheinbar nicht?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, zu prüfen, inwiefern das Prinzip der obligatorischen Vorregistrierung von Studien (analog HFG) auf schwerbelastende Tierversuche ausgeweitet werden kann, um mehr Transparenz und eine unabhängige Kontrolle der Resultatpublikation zu ermöglichen?</li><li>Kann der Bundesrat beziffern, welche zusätzlichen Kosten (Personal, Infrastruktur) pro Jahr entstehen würden, wenn Forschungsvorhaben mit schwerbelastenden Tierversuchen in einem öffentlichen Register zugänglich gemacht werden müssen?</li><li>Welche Erfahrungen hat der Bundesrat bislang mit der obligatorischen Registrierung und Veröffentlichung von Studien gemäss HFG gemacht und wie beurteilt er diese in Hinblick auf eine obligatorischen Registrierung und Veröffentlichung von Studien mit belastenden Tierversuchen?</li></ol>
  • Registrierungs- und Veröffentlichungspflicht von Studien mit schwerbelastenden Tierversuchen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Tierschutzgesetz legt fest, dass Tierversuche auf das unerlässliche Mass zu beschränken sind. In der Tierschutzverordnung werden die Kriterien zur Beurteilung des unerlässlichen Masses festgelegt, die in einem&nbsp; Gesuch für die Bewilligung von Tierversuchen aufgeführt sein müssen. Ebenfalls im Tierschutzgesetz ist festgelegt, wie die Information der Öffentlichkeit zu erfolgen hat.</p><p>In Beantwortung von Vorstössen und in Debatten hat der Bundesrat jeweils das Forschungsgeheimnis, den Schutz der Forschenden sowie die Sicherung des Forschungsplatzes über das Transparenzprinzip gestellt und eine Veröffentlichung von Information vor den Versuchen abgelehnt.</p><p>Das Humanforschungsgesetz hingegen verlangt von Studienleitenden eine vollständige Registrierung und Publikation des Forschungsvorhabens und aller Ergebnisse (positiv wie negativ) in öffentlichen Datenbanken.</p>
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Sieht&nbsp; der Bundesrat einen Unterschied zwischen der ethischen Pflicht zur Reduktion von Tierleid (Reduktionsprinzip) und der ethischen Pflicht zum Schutz von humanen Studiensubjekten?</li><li>Weshalb ist der Schutz des Forschungsstandorts und des geistigen Eigentums im Bereich der klinischen Humanforschung trotz Transparenz umsetzbar, aber im Bereich der Tierversuche scheinbar nicht?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, zu prüfen, inwiefern das Prinzip der obligatorischen Vorregistrierung von Studien (analog HFG) auf schwerbelastende Tierversuche ausgeweitet werden kann, um mehr Transparenz und eine unabhängige Kontrolle der Resultatpublikation zu ermöglichen?</li><li>Kann der Bundesrat beziffern, welche zusätzlichen Kosten (Personal, Infrastruktur) pro Jahr entstehen würden, wenn Forschungsvorhaben mit schwerbelastenden Tierversuchen in einem öffentlichen Register zugänglich gemacht werden müssen?</li><li>Welche Erfahrungen hat der Bundesrat bislang mit der obligatorischen Registrierung und Veröffentlichung von Studien gemäss HFG gemacht und wie beurteilt er diese in Hinblick auf eine obligatorischen Registrierung und Veröffentlichung von Studien mit belastenden Tierversuchen?</li></ol>
    • Registrierungs- und Veröffentlichungspflicht von Studien mit schwerbelastenden Tierversuchen

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