Braucht es eine Promillegrenze auf Schweizer Skipisten?

ShortId
26.3428
Id
20263428
Updated
07.04.2026 07:28
Language
de
Title
Braucht es eine Promillegrenze auf Schweizer Skipisten?
AdditionalIndexing
28;2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Skifahren gehört zur alpinen Kultur der Schweiz. Gleichzeitig bewegen sich Skifahrerinnen und Skifahrer oft mit Geschwindigkeiten von 40 bis 80 km/h. Damit ist das Gefährdungspotenzial durchaus mit jenem im Strassenverkehr vergleichbar. Alkohol beeinträchtigt nachweislich die Wahrnehmung, Reaktionszeit, Gleichgewicht und Urteilsfähigkeit.</p><p>Nach Angaben der Beratungsstelle für Unfallverhütung verletzen sich in der Schweiz jährlich über 60’000 Personen beim Schneesport. Die volkswirtschaftlichen Kosten liegen bei rund 600 Millionen Franken pro Jahr. Auch wenn die Unfallzahlen in den letzten Jahren stabil geblieben sind, stellt sich die Frage nach zusätzlicher Prävention.</p><p>&nbsp;</p><p>In Italien gilt seit 2022 eine Promillegrenze von 0,5 für Skifahrende; bei Kontrollen drohen Bussen. Auch in Österreich wird vermehrt über strengere Regeln diskutiert. In der Schweiz hingegen existiert bislang keine spezifische Promillegrenze auf Skipisten. Gleichzeitig kann Alkoholkonsum bei einem Unfall bereits heute versicherungsrechtliche Konsequenzen haben und als grobfahrlässiges Verhalten gewertet werden.</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Rolle von Alkoholkonsum bei Ski- und Snowboardunfällen in der Schweiz? Welche Daten oder Erkenntnisse liegen ihm dazu vor?</li><li>Werden bei Skiunfällen in der Schweiz systematisch Daten zum Alkoholkonsum erhoben (Verunfallte sowie allfällige Unfallverursachende)? Wenn ja, von welchen Stellen und mit welchen Resultaten? Wenn nein, würde der Bundesrat dies begrüssen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat das Gefährdungspotenzial von Alkoholkonsum beim Skifahren im Vergleich zu anderen Verkehrssituationen mit vergleichbaren Geschwindigkeiten?</li><li>Welche gesetzlichen Grundlagen gelten heute bereits für die Beurteilung von Alkoholkonsum bei Skiunfällen (z. B. Haftungsrecht, Strafrecht oder Versicherungsrecht)?</li><li>Wie gehen Versicherungen nach Kenntnis des Bundesrates mit Alkoholkonsum bei Skiunfällen um, insbesondere im Hinblick auf grobe Fahrlässigkeit oder Leistungskürzungen? In wie vielen Fällen nehmen Versicherungen Leistungskürzungen vor?&nbsp;Ab welcher Promillegrenze liegt grobe Fahrlässigkeit vor?</li><li>Sieht der Bundesrat einen Bedarf für zusätzliche Präventionsmassnahmen oder regulatorische Schritte auf Skipisten?</li><li>Hat der Bundesrat Kenntnis über Erfahrungen aus Ländern mit Promillegrenzen auf Skipisten (z. B. Italien) und deren Auswirkungen auf Prävention, Unfallzahlen oder Durchsetzung?</li></ol>
  • Braucht es eine Promillegrenze auf Schweizer Skipisten?
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Skifahren gehört zur alpinen Kultur der Schweiz. Gleichzeitig bewegen sich Skifahrerinnen und Skifahrer oft mit Geschwindigkeiten von 40 bis 80 km/h. Damit ist das Gefährdungspotenzial durchaus mit jenem im Strassenverkehr vergleichbar. Alkohol beeinträchtigt nachweislich die Wahrnehmung, Reaktionszeit, Gleichgewicht und Urteilsfähigkeit.</p><p>Nach Angaben der Beratungsstelle für Unfallverhütung verletzen sich in der Schweiz jährlich über 60’000 Personen beim Schneesport. Die volkswirtschaftlichen Kosten liegen bei rund 600 Millionen Franken pro Jahr. Auch wenn die Unfallzahlen in den letzten Jahren stabil geblieben sind, stellt sich die Frage nach zusätzlicher Prävention.</p><p>&nbsp;</p><p>In Italien gilt seit 2022 eine Promillegrenze von 0,5 für Skifahrende; bei Kontrollen drohen Bussen. Auch in Österreich wird vermehrt über strengere Regeln diskutiert. In der Schweiz hingegen existiert bislang keine spezifische Promillegrenze auf Skipisten. Gleichzeitig kann Alkoholkonsum bei einem Unfall bereits heute versicherungsrechtliche Konsequenzen haben und als grobfahrlässiges Verhalten gewertet werden.</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Rolle von Alkoholkonsum bei Ski- und Snowboardunfällen in der Schweiz? Welche Daten oder Erkenntnisse liegen ihm dazu vor?</li><li>Werden bei Skiunfällen in der Schweiz systematisch Daten zum Alkoholkonsum erhoben (Verunfallte sowie allfällige Unfallverursachende)? Wenn ja, von welchen Stellen und mit welchen Resultaten? Wenn nein, würde der Bundesrat dies begrüssen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat das Gefährdungspotenzial von Alkoholkonsum beim Skifahren im Vergleich zu anderen Verkehrssituationen mit vergleichbaren Geschwindigkeiten?</li><li>Welche gesetzlichen Grundlagen gelten heute bereits für die Beurteilung von Alkoholkonsum bei Skiunfällen (z. B. Haftungsrecht, Strafrecht oder Versicherungsrecht)?</li><li>Wie gehen Versicherungen nach Kenntnis des Bundesrates mit Alkoholkonsum bei Skiunfällen um, insbesondere im Hinblick auf grobe Fahrlässigkeit oder Leistungskürzungen? In wie vielen Fällen nehmen Versicherungen Leistungskürzungen vor?&nbsp;Ab welcher Promillegrenze liegt grobe Fahrlässigkeit vor?</li><li>Sieht der Bundesrat einen Bedarf für zusätzliche Präventionsmassnahmen oder regulatorische Schritte auf Skipisten?</li><li>Hat der Bundesrat Kenntnis über Erfahrungen aus Ländern mit Promillegrenzen auf Skipisten (z. B. Italien) und deren Auswirkungen auf Prävention, Unfallzahlen oder Durchsetzung?</li></ol>
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