Ausgewogenheit der SRG-Berichterstattung
- ShortId
-
26.3441
- Id
-
20263441
- Updated
-
02.04.2026 13:37
- Language
-
de
- Title
-
Ausgewogenheit der SRG-Berichterstattung
- AdditionalIndexing
-
34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p><strong> </strong>Während der Abstimmungsdebatte zur "SRG-Initiative" wurde allein von den Initianten die angeblich mangelnde Ausgewogenheit und fehlende politische Neutralität der SRG-Berichterstattung bemängelt. </p><p> </p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p> </p><ol><li><p>An der Medienkonferenz am Abstimmungssonntag 8. März 2026 hat der zuständige Medienminister in Aussicht gestellt, dass er in der neuen SRG-Konzession neben inhaltlichen Anpassungen dem Aspekt der Ausgewogenheit im Programm der SRG vermehrt Aufmerksamkeit schenken will und sie zu "schärfen" gedenkt. Auf welche Evidenzen stützt sich der Bundesrat dabei? </p><p> </p></li><li><p>Ist dem Bundesrat bewusst, dass wissenschaftliche Studien belegen, dass die SRG am ausgewogensten von allen Medien berichtet? Angesichts dieser Tatsachen, worauf stützt sich das Vorhaben, die Ausgewogenheit im Rahmen der SRG-Konzession zu "schärfen"?</p><p> </p></li><li><p>Ist dem Bundesrat bewusst, dass SRG-Sender von der Bevölkerung regelmässig am vertrauenswürdigsten eingeschätzt werden, gefolgt von Qualitätszeitungen wie der NZZ und dem Tagesanzeiger? </p><p> </p></li><li><p>Im Gegensatz zu den privaten Medien, wo die Bevölkerung lediglich an den Presserat - einer freiwilligen Branchenorganisation - gelangen kann, verfügt sie in Bezug auf Kritik an SRG-Inhalten über die Möglichkeit an die Ombudsstelle, die Beschwerden detailliert prüft und kommentiert und danach an die unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) zu gelangen. Zudem besteht der Weg an den Publikumsrat zu gelangen. Worin konkret sieht der Bundesrat die Notwendigkeit das bestehende und bewährte System weiter auszubauen? An welche zusätzlichen Instrumente denkt er dabei? </p><p> </p></li><li>Wie gedenkt er gleichzeitig sicherzustellen, dass die gemäss Art. 93/Abs.3 der Bundesverfassung garantierte Unabhängigkeit und Autonomie in der Programmgestaltung dabei gewährleistet bleiben? </li></ol>
- Ausgewogenheit der SRG-Berichterstattung
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p><strong> </strong>Während der Abstimmungsdebatte zur "SRG-Initiative" wurde allein von den Initianten die angeblich mangelnde Ausgewogenheit und fehlende politische Neutralität der SRG-Berichterstattung bemängelt. </p><p> </p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p> </p><ol><li><p>An der Medienkonferenz am Abstimmungssonntag 8. März 2026 hat der zuständige Medienminister in Aussicht gestellt, dass er in der neuen SRG-Konzession neben inhaltlichen Anpassungen dem Aspekt der Ausgewogenheit im Programm der SRG vermehrt Aufmerksamkeit schenken will und sie zu "schärfen" gedenkt. Auf welche Evidenzen stützt sich der Bundesrat dabei? </p><p> </p></li><li><p>Ist dem Bundesrat bewusst, dass wissenschaftliche Studien belegen, dass die SRG am ausgewogensten von allen Medien berichtet? Angesichts dieser Tatsachen, worauf stützt sich das Vorhaben, die Ausgewogenheit im Rahmen der SRG-Konzession zu "schärfen"?</p><p> </p></li><li><p>Ist dem Bundesrat bewusst, dass SRG-Sender von der Bevölkerung regelmässig am vertrauenswürdigsten eingeschätzt werden, gefolgt von Qualitätszeitungen wie der NZZ und dem Tagesanzeiger? </p><p> </p></li><li><p>Im Gegensatz zu den privaten Medien, wo die Bevölkerung lediglich an den Presserat - einer freiwilligen Branchenorganisation - gelangen kann, verfügt sie in Bezug auf Kritik an SRG-Inhalten über die Möglichkeit an die Ombudsstelle, die Beschwerden detailliert prüft und kommentiert und danach an die unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) zu gelangen. Zudem besteht der Weg an den Publikumsrat zu gelangen. Worin konkret sieht der Bundesrat die Notwendigkeit das bestehende und bewährte System weiter auszubauen? An welche zusätzlichen Instrumente denkt er dabei? </p><p> </p></li><li>Wie gedenkt er gleichzeitig sicherzustellen, dass die gemäss Art. 93/Abs.3 der Bundesverfassung garantierte Unabhängigkeit und Autonomie in der Programmgestaltung dabei gewährleistet bleiben? </li></ol>
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