Für einen vernünftigen ökologischen Ausgleich, der echte Qualität fördert
- ShortId
-
26.3446
- Id
-
20263446
- Updated
-
07.04.2026 07:27
- Language
-
de
- Title
-
Für einen vernünftigen ökologischen Ausgleich, der echte Qualität fördert
- AdditionalIndexing
-
55;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der ökologische Ausgleich, der insbesondere im NHG Art. 18b geregelt ist, stellt ein zentrales Instrument der Natur- und Landschaftsschutzpolitik dar. Seine derzeitige Anwendung, die häufig auf einem strikten Prinzip „Fläche gegen Fläche“ beruht, führt jedoch zu einem zunehmenden Druck auf produktive Landwirtschaftsflächen und berücksichtigt die tatsächliche Qualität der Massnahmen zu wenig.</p><p>Ein flexiblerer und qualitativ ausgerichteter Ansatz auch bei Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen würde ermöglichen, die ökologischen Ziele zu erreichen, ohne das Potenzial der Nahrungsmittelproduktion unnötig einzuschränken. Durch die ökologische Aufwertung von nicht landwirtschaftlichen oder randständigen Flächen könnte die Biodiversität gefördert werden, während gleichzeitig die Ernährungs- und Wirtschaftsleistung der bewirtschafteten Böden erhalten bliebe. Eine solche Anpassung würde die Kohärenz zwischen der Landwirtschafts-, Umwelt- und Raumplanungspolitik stärken.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien zum ökologischen Ausgleich zu überarbeiten, um die Ziele des Natur- und Biodiversitätsschutzes besser mit der nachhaltigen Erhaltung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials in Einklang zu bringen.</p><p>Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Die starre Regel des Ausgleichs im Verhältnis 1:1 ist aufzuheben. Stattdessen soll der Ausgleich durch qualitative Aufwertungen bestehender Biotope und Lebensräume ermöglicht werden.</li><li>Vorrang sollen Ausgleichsmassnahmen auf nicht landwirtschaftlichen oder wenig produktiven Flächen haben wie Strassenränder, Böschungen, Brachflächen, Industriebrachen oder andere Zonen, um das Produktionspotenzial auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten.</li></ol>
- Für einen vernünftigen ökologischen Ausgleich, der echte Qualität fördert
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der ökologische Ausgleich, der insbesondere im NHG Art. 18b geregelt ist, stellt ein zentrales Instrument der Natur- und Landschaftsschutzpolitik dar. Seine derzeitige Anwendung, die häufig auf einem strikten Prinzip „Fläche gegen Fläche“ beruht, führt jedoch zu einem zunehmenden Druck auf produktive Landwirtschaftsflächen und berücksichtigt die tatsächliche Qualität der Massnahmen zu wenig.</p><p>Ein flexiblerer und qualitativ ausgerichteter Ansatz auch bei Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen würde ermöglichen, die ökologischen Ziele zu erreichen, ohne das Potenzial der Nahrungsmittelproduktion unnötig einzuschränken. Durch die ökologische Aufwertung von nicht landwirtschaftlichen oder randständigen Flächen könnte die Biodiversität gefördert werden, während gleichzeitig die Ernährungs- und Wirtschaftsleistung der bewirtschafteten Böden erhalten bliebe. Eine solche Anpassung würde die Kohärenz zwischen der Landwirtschafts-, Umwelt- und Raumplanungspolitik stärken.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien zum ökologischen Ausgleich zu überarbeiten, um die Ziele des Natur- und Biodiversitätsschutzes besser mit der nachhaltigen Erhaltung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials in Einklang zu bringen.</p><p>Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Die starre Regel des Ausgleichs im Verhältnis 1:1 ist aufzuheben. Stattdessen soll der Ausgleich durch qualitative Aufwertungen bestehender Biotope und Lebensräume ermöglicht werden.</li><li>Vorrang sollen Ausgleichsmassnahmen auf nicht landwirtschaftlichen oder wenig produktiven Flächen haben wie Strassenränder, Böschungen, Brachflächen, Industriebrachen oder andere Zonen, um das Produktionspotenzial auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten.</li></ol>
- Für einen vernünftigen ökologischen Ausgleich, der echte Qualität fördert
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