Iran. Eine Asylpraxis, die der Schwere der Lage nicht gerecht wird

ShortId
26.3450
Id
20263450
Updated
13.04.2026 12:20
Language
de
Title
Iran. Eine Asylpraxis, die der Schwere der Lage nicht gerecht wird
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat wiederholt die Schwere der Lage im Iran anerkannt, die durch systematische Unterdrückung, willkürliche Verhaftungen und schwere Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet ist.</p><p>Gleichzeitig stützt sich die Schweizer Asylpraxis weiterhin auf eine restriktive Risikobeurteilung und auf den Grundsatz, dass Wegweisungen in den Iran in der Regel vollziehbar sind. In der Praxis erweist sich der Vollzug dieser Wegweisungen jedoch oft als schwierig oder gar unmöglich, was abhängig vom jeweiligen Fall zur Sistierung des Asylverfahrens und zu vorläufigen Aufnahmen führt.</p><p>Daraus ergibt sich eine besorgniserregende Diskrepanz zwischen den Einschätzungen des Bundesrates zur Lage im Iran und den konkreten Folgen seiner Asylpolitik, und dies führt zu Rechtsunsicherheit für die betroffenen Personen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ul><li>Wie begründet der Bundesrat, dass er den Vollzug von Wegweisungen in den Iran weiterhin als vollstreckbar betrachtet, obwohl dieser aufgrund der festgestellten Risiken und Hindernisse regelmässig ausgesetzt wird?</li><li>Ist der Bundesrat tatsächlich der Ansicht, dass die fallabhängige Sistierung der Asylverfahren eine angemessene Antwort auf eine Situation systematischer Unterdrückung darstellt, oder erkennt er die Notwendigkeit einer klareren und kohärenteren Massnahme an?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, dieses Vorgehen, das er selbst als vorsichtig bezeichnet, das aber inkohärent erscheint, zu ändern, indem er den Vollzug von Wegweisungen in den Iran formell aussetzt oder seine Asylpraxis massgeblich anpasst?</li></ul>
  • Iran. Eine Asylpraxis, die der Schwere der Lage nicht gerecht wird
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat wiederholt die Schwere der Lage im Iran anerkannt, die durch systematische Unterdrückung, willkürliche Verhaftungen und schwere Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet ist.</p><p>Gleichzeitig stützt sich die Schweizer Asylpraxis weiterhin auf eine restriktive Risikobeurteilung und auf den Grundsatz, dass Wegweisungen in den Iran in der Regel vollziehbar sind. In der Praxis erweist sich der Vollzug dieser Wegweisungen jedoch oft als schwierig oder gar unmöglich, was abhängig vom jeweiligen Fall zur Sistierung des Asylverfahrens und zu vorläufigen Aufnahmen führt.</p><p>Daraus ergibt sich eine besorgniserregende Diskrepanz zwischen den Einschätzungen des Bundesrates zur Lage im Iran und den konkreten Folgen seiner Asylpolitik, und dies führt zu Rechtsunsicherheit für die betroffenen Personen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ul><li>Wie begründet der Bundesrat, dass er den Vollzug von Wegweisungen in den Iran weiterhin als vollstreckbar betrachtet, obwohl dieser aufgrund der festgestellten Risiken und Hindernisse regelmässig ausgesetzt wird?</li><li>Ist der Bundesrat tatsächlich der Ansicht, dass die fallabhängige Sistierung der Asylverfahren eine angemessene Antwort auf eine Situation systematischer Unterdrückung darstellt, oder erkennt er die Notwendigkeit einer klareren und kohärenteren Massnahme an?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, dieses Vorgehen, das er selbst als vorsichtig bezeichnet, das aber inkohärent erscheint, zu ändern, indem er den Vollzug von Wegweisungen in den Iran formell aussetzt oder seine Asylpraxis massgeblich anpasst?</li></ul>
    • Iran. Eine Asylpraxis, die der Schwere der Lage nicht gerecht wird

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