IV-Renten: Handlungsbedarf bei der Rechtsgleichheit
- ShortId
-
26.3467
- Id
-
20263467
- Updated
-
15.04.2026 15:27
- Language
-
de
- Title
-
IV-Renten: Handlungsbedarf bei der Rechtsgleichheit
- AdditionalIndexing
-
2836;28;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Weiter müssen Personen in einigen Kantonen trotz schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen Gutachtenprozesse durchlaufen, die ihnen eigentlich nicht zugemutet werden dürften und das Risiko bergen, ihren Zustand langfristig zu verschlechtern.</p><p>Natürlich ist die IV im Bundesgesetz geregelt, und die kantonalen IV-Stellen sind für die Umsetzung zuständig. Dennoch gilt auch hier das Prinzip der Rechtsgleichheit. Es kann nicht sein, dass kranke Menschen je nach Wohnkanton schlicht Pech haben und deshalb keine IV-Rente erhalten.<br>Tatsächlich gibt es Betroffene, die aus diesem Grund in einen anderen Kanton umgezogen sind. Dieses System schafft nicht nur erhebliche Ungerechtigkeiten, sondern führt auch zu Lücken im sozialen Netz: Personen, denen eine IV-Rente verwehrt bleibt, landen häufig beim Sozialdienst, mit direkten finanziellen Folgen für Gemeinden und Kantone.<br>Zugleich führt dies zu geschönten IV-Statistiken und verwehrt den Betroffenen den Zugang zu weiterführenden IV-Leistungen wie Eingliederungsmassnahmen oder Umschulungen, die für ihre langfristige berufliche und soziale Integration zentral wären.</p><p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Wie stellt das BSV sicher, dass Versicherte unabhängig vom Wohnkanton einheitlich beurteilt und behandelt werden, insbesondere im Hinblick auf Rentenentscheide und die Durchführung medizinischer Gutachten?</p><p>Weshalb kommt es gerade bei Long Covid und ME/CFS zu so grossen Unterschieden in der IV‑Beurteilung, obwohl inzwischen umfangreiche Berichte, Fachinformationen und klar definierte Diagnosekriterien für beide Krankheitsbilder vorliegen?</p><p>Welche Massnahmen sind geplant, um bestehende kantonale Unterschiede in der Anwendung des IV-Rechts künftig besser zu vermeiden?</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass Personen ohne zugesprochene IV-Leistungen oftmals bei den Sozialdiensten landen und dadurch die finanziellen Lasten zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden verzerrt werden?<br> </p>
- <p>In den vergangenen Monaten häufen sich Berichte über Fälle, in denen Betroffene keine IV-Rente erhalten – nicht wegen ihrer gesundheitlichen Situation, sondern weil sie im „falschen“ Kanton wohnen. Dadurch werden identische Diagnosen unterschiedlich beurteilt, was zu Ungleichbehandlungen führt. </p>
- IV-Renten: Handlungsbedarf bei der Rechtsgleichheit
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Weiter müssen Personen in einigen Kantonen trotz schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen Gutachtenprozesse durchlaufen, die ihnen eigentlich nicht zugemutet werden dürften und das Risiko bergen, ihren Zustand langfristig zu verschlechtern.</p><p>Natürlich ist die IV im Bundesgesetz geregelt, und die kantonalen IV-Stellen sind für die Umsetzung zuständig. Dennoch gilt auch hier das Prinzip der Rechtsgleichheit. Es kann nicht sein, dass kranke Menschen je nach Wohnkanton schlicht Pech haben und deshalb keine IV-Rente erhalten.<br>Tatsächlich gibt es Betroffene, die aus diesem Grund in einen anderen Kanton umgezogen sind. Dieses System schafft nicht nur erhebliche Ungerechtigkeiten, sondern führt auch zu Lücken im sozialen Netz: Personen, denen eine IV-Rente verwehrt bleibt, landen häufig beim Sozialdienst, mit direkten finanziellen Folgen für Gemeinden und Kantone.<br>Zugleich führt dies zu geschönten IV-Statistiken und verwehrt den Betroffenen den Zugang zu weiterführenden IV-Leistungen wie Eingliederungsmassnahmen oder Umschulungen, die für ihre langfristige berufliche und soziale Integration zentral wären.</p><p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Wie stellt das BSV sicher, dass Versicherte unabhängig vom Wohnkanton einheitlich beurteilt und behandelt werden, insbesondere im Hinblick auf Rentenentscheide und die Durchführung medizinischer Gutachten?</p><p>Weshalb kommt es gerade bei Long Covid und ME/CFS zu so grossen Unterschieden in der IV‑Beurteilung, obwohl inzwischen umfangreiche Berichte, Fachinformationen und klar definierte Diagnosekriterien für beide Krankheitsbilder vorliegen?</p><p>Welche Massnahmen sind geplant, um bestehende kantonale Unterschiede in der Anwendung des IV-Rechts künftig besser zu vermeiden?</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass Personen ohne zugesprochene IV-Leistungen oftmals bei den Sozialdiensten landen und dadurch die finanziellen Lasten zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden verzerrt werden?<br> </p>
- <p>In den vergangenen Monaten häufen sich Berichte über Fälle, in denen Betroffene keine IV-Rente erhalten – nicht wegen ihrer gesundheitlichen Situation, sondern weil sie im „falschen“ Kanton wohnen. Dadurch werden identische Diagnosen unterschiedlich beurteilt, was zu Ungleichbehandlungen führt. </p>
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