Verbindliche Anforderungen an Einwegverpackungen im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung
- ShortId
-
26.3474
- Id
-
20263474
- Updated
-
14.04.2026 16:24
- Language
-
de
- Title
-
Verbindliche Anforderungen an Einwegverpackungen im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung
- AdditionalIndexing
-
52;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 hat das Parlament dem Bundesrat neue Kompetenzen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft eingeräumt, insbesondere im Bereich von Produkten und Verpackungen.</p><p>Der Bundesrat hat zudem in seiner Antwort auf die Motion 25.4241 festgehalten, dass Einweg-Kunststoffverpackungen reduziert werden sollen. Gleichzeitig bestehen weiterhin regulatorische Lücken, insbesondere im Vergleich zur Europäischen Union, die mit der neuen Verpackungsverordnung verbindliche Reduktions- und Reuse-Ziele einführt.</p><p>Die Vernehmlassung zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 ist abgeschlossen. Es ist daher angezeigt, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen nun konsequent zu nutzen und verbindliche Anforderungen für Einwegverpackungen festzulegen.</p><p>Ein besonderer Handlungsbedarf besteht auch deshalb, weil Kunststoffverpackungen im Versandbereich sowie im Konsum zunehmend zu kurzlebigen Abfällen führen und teilweise die Qualität von Recyclingströmen, insbesondere im Papierrecycling, beeinträchtigen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung gestützt auf das Umweltschutzgesetz verbindliche Anforderungen zur Reduktion von unnötigen Einwegverpackungen festzulegen.</p><p> </p><p>Dabei sind insbesondere vorzusehen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Anforderungen zur Vermeidung unnötiger oder übermässiger Verpackungen</li><li>Vorgaben zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit</li><li>Anforderungen an den Einsatz von nicht-toxischen Rezyklaten</li><li>sowie geeignete Kennzeichnungsvorschriften zur Unterstützung der korrekten Entsorgung</li></ul><p> </p><p> </p>
- Verbindliche Anforderungen an Einwegverpackungen im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 hat das Parlament dem Bundesrat neue Kompetenzen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft eingeräumt, insbesondere im Bereich von Produkten und Verpackungen.</p><p>Der Bundesrat hat zudem in seiner Antwort auf die Motion 25.4241 festgehalten, dass Einweg-Kunststoffverpackungen reduziert werden sollen. Gleichzeitig bestehen weiterhin regulatorische Lücken, insbesondere im Vergleich zur Europäischen Union, die mit der neuen Verpackungsverordnung verbindliche Reduktions- und Reuse-Ziele einführt.</p><p>Die Vernehmlassung zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 ist abgeschlossen. Es ist daher angezeigt, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen nun konsequent zu nutzen und verbindliche Anforderungen für Einwegverpackungen festzulegen.</p><p>Ein besonderer Handlungsbedarf besteht auch deshalb, weil Kunststoffverpackungen im Versandbereich sowie im Konsum zunehmend zu kurzlebigen Abfällen führen und teilweise die Qualität von Recyclingströmen, insbesondere im Papierrecycling, beeinträchtigen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung gestützt auf das Umweltschutzgesetz verbindliche Anforderungen zur Reduktion von unnötigen Einwegverpackungen festzulegen.</p><p> </p><p>Dabei sind insbesondere vorzusehen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Anforderungen zur Vermeidung unnötiger oder übermässiger Verpackungen</li><li>Vorgaben zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit</li><li>Anforderungen an den Einsatz von nicht-toxischen Rezyklaten</li><li>sowie geeignete Kennzeichnungsvorschriften zur Unterstützung der korrekten Entsorgung</li></ul><p> </p><p> </p>
- Verbindliche Anforderungen an Einwegverpackungen im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung
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